befinden uns in Uebereinſtimmung mit dem Wunſche des Herrn Antragſtellers, daß die Sache ins Rollen komme; wir meinen nur, ſie rollt, und es ſcheint uns kein Anlaß vorzuliegen, hier wieder mit neuen Maßnahmen beginnen zu wollen, die einſtweilen von vornherein ohne Ausſicht wären. Was den zweiten Punkt anbetrifft, ſo halten wir es ebenfalls vorläufig nicht an der Zeit, dafür einzutreten. Gerade mit Rückſicht auf die ſchwebenden Verhandlungen über die Einrichtung eines Gemeinde⸗ friedhofes — ſie ſcheinen ſich freilich aufs Negative hinzuleiten — ſcheint uns eine Beſchlußfaſſung über den zweiten Punkt des Antrages Stadthagen gegen⸗ wärtig nicht zweckmäßig zu ſein. Bekommen wir einen Gemeindefriedhof in Charlottenburg, da. wo er angeregt iſt, dann würde ſich ſehr bequem auch eine ſtädtiſche Urnenhalle dort errichten laſſen; be⸗ kommen wir ihn nicht, dann iſt es doch vor der Hand auch nicht zweckmäßig, beſondere Beſtrebungen u verfolgen. Ich meinerſeits möchte für meine erſon noch hinzufügen, daß ich dem ganzen Urnen⸗ hallenweſen, zumal bei einer Verbindung mit be⸗ ſonderen Kapellen, mit etwas Skepſis, ja mit einigem Bedenken gegenüberſtehe. Ich glaube, es entwickelt ſich da ein neuer Kult, und ich habe die Empfindung, daß man dieſen neuen Kult doch nicht beſonders be⸗ günſtigen ſollte. Wer für die Verbrennung iſt — ich gehöre auch zu denen, die der Verbrennung die Einführung in Preußen wünſchen —, könnte meines Erachtens auch auf die Sammlung der Aſchenreſte Verzicht leiſten. Das iſt Empfindungsſache, aber ich glaube, nicht bloß Empfindungsſache, man müßte vielmehr von vornherein darauf Bedacht nehmen und zu verhüten ſuchen, daß ſich hier nicht überflüſſiger⸗ weiſe ein neuer Kult entwickelt. Ich bitte Sie im Einverſtändnis mit dem größten Teile meiner Fraktionsgenoſſen, zu beſchließen, erſtens mit Rückſicht auf das von Hagen in Weſtfalen veranlaßte Verwaltungsſtreitverfahren, zweitens mit Rückſicht auf die ſchwebenden Verhandlungen über die Einrichtung eines Gemeindefriedhofes in Char⸗ lottenburg über den Antrag Stadthagen zur Tages⸗ ordnung überzugehen. Stadtv. Dr. Penzig: Meine Herren, ich hatte mich zum Worte gemeldet, weil ich nicht wußte, was mein Kollege Herr Dr. Landsberger hier vorbringen würde. Ich war verhindert, den Verhandlungen hier vorher beizuwohnen. Ich wollte nur meinen perſönlichen Standpunkt zum Ausdruck bringen. Ich bin kein Freund der Verbrennung, aus Gründen, die hier nicht hingehören. Ich bin aber durchaus dafür, daß die Möglichkeit der Leichen⸗ verbrennung den Bürgern unſerer Stadt gegeben werde, wenn es irgend möglich iſt; aber der Grund beſtimmt mich zur Ablehnung des Antrages, daß wir unmöglich jetzt, wo die Gemeindefriedhoffrage ſchwebt, gewiſſermaßen einen Präzedenzfall ſchaffen und da⸗ mit der Sache eine ſchiefße Wendung geben können. Die Gemeindefriedhoffrage iſt jedenfalls wichtiger als die Schaffung einer Urnenhalle; denn es iſt noch immer eine Mehrheit von Perſonen, die ſich be⸗ ſtatten laſſen wollen. Mir iſt aber auch noch der zweite Teil völlig ungenehm: die Anlegung von Gedächtniskapellen für verſchiedene Konfeſſionen. Es wäre doch geradezu entſetzlich, wenn wir hier ohne jeden Grund wieder die konfeſſionelle Scheidung, und zwar an der Stätte des Todes, einführen wollten. (Sehr gut!) Es iſt in ſpäterer Zeit vielleicht einmal daran zu denken, daß eine ſolche Urnenhalle eingerichtet wird, wenn wir eine Gedächtnishalle bauen, wo keinerlei konfeſſionelle Streitigkeiten ausgefochten werden können. (Bravo!) (Die Beratung wird geſchloſſen. Der Antrag⸗ ſteller Stadtv. Dr. Stadthagen verzichtet auf das Schlußwort.) Vorſteher Roſenberg: Es iſt von den Stadtv. Herren Dr. Landsberger und Gen. eine motivierte Tagesordnung beantragt. Der Antrag lautet: Wir beantragen: 1. mit Rückſicht auf das von der Stadt⸗ gemeinde Hagen in Weſtfalen veranlaßte Verwaltungsſtreitverfahren über Zulaſſung der Leichenverbrennung, 2. mit Rückſi vt auf die ſchwebenden Verhand⸗ lungen zur Einrichtung eines Gemeinde⸗ friedhofes in Charlottenburg über beide Teile des Antrages Stadthagen zur Tagesordnung überzugehen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Damit iſt der Antrag des Herrn Stadtv. Dr. Stadthagen erledigt. Ich ſchließe nunmehr die öffentliche Sitzung auf ctwa eine Viertelſtunde. (Schluß der Sitzung 7 Uhr 45 Minuten. Es folgt eine geheime Sitzung.) Wiederbeginn der öffentlichen Sitzung 7 Uhr 55 Minuten. Vorſteher Roſenberg: Ich eröffne die öffentliche Sitzung wieder. Punki 9 der Tagesordnung: Mitteilungen betr. Prüfung der ſtädtiſchen Kaſſen und des ſtädtiſchen Depoſitoriums im Monat November d. I Der Berichterſtatter Herr Stadtv. Frantz iſt nicht anweſend. Er hat mir mitteilen laſſen, daß nichts zu erinnern iſt. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Beſchaffung der Mittel für den Erwerb der Charlottenburger Waſſer⸗ werke. — Druckſache 457. Berichterſtatter Stadtv. Schwaß: Meine Herren, die Stadtverordnetenverſammlung hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni beſchloſſen, die Charlottenburger Waſſer⸗ werke zu übernehmen und zu dieſem Zweck eine An⸗ leihe zu emittieren. Die Anleihe würde ſich auf 31½ Millionen Mark belaufen, falls die ſämtlichen Be⸗ ſitzſtände der Aktiengeſellſchaft Charlottenburger Waſ⸗ ſerwerke in Frage kommen, und auf 15,9 Millionen Mark, falls der Beſitz der Geſellſchaft m. b. H. zu berückfichtigen wäre. Die Genehmigung zu dieſer An⸗ leihe iſt von der Königlichen Regierung in Potsdam