———— verſagt worden mit der Motivierung, daß es ſich im vorliegenden Fall noch nicht um einen ſofort zahl⸗ baren Betrag handle, und außerdem der Betrag noch nicht genau feſtſtehe. Es ſchweblen, wie Ihnen be⸗ kannt iſt, in dieſer Angelegenheit Prozeſſe. In der Zwiſchenzeit waren aber Einigungsverſuche angebahnt worden; dieſe Einigungsverſuche haben zu einem Reſultat geführt, und in Ihrer Sitzung vom 18. Sep⸗ tember d. I. wurde dieſe Einigung mit den Char⸗ lottenburger Waſſerwerken genehmigt. Es handelt ſich jetzt darum, einen Betrag von 16 881 286 ℳ zu genehmigen, der ſich zuſammenſetzt aus folgenden Poſten: 14 900 000 %i. für die Über⸗ nahme der Werke und zur Zahlung am 1. April 1907; dazu würde kommen die Erwerbung der öſtlich und nördlich der Waſſerwerke in Sternfelde belegenen Grundſtücke im Flächeninhalt von zuſam⸗ men 81 574 qm à 20 ℳ im Betrage von 1 635 080 , welcher Betrag am 2. Januar 1997 zahlbar iſt; ferner 346 206 ℳ für Kaufſtempel. für Umſatzſteuer, für Gerichtskoſten, Anwaltskoſten und für die Koſten des Vergleiches. Zu dieſem Betrag von 16 881 286 ℳ kämen nun noch der Betrag von 2 337 960 ℳ für den von Ihnen ſoeben genehmigten Ankauf der En⸗ klave Dahlem. Daraus ſetzt ſich eine Summe von 19 219 246 oder rund 19 220 000 ℳ zuſammen. Der Magiſtrat beantragt, daß die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung beſchließe, bei der Königlichen Regierung in Potsdam die Genehmigung der Anleihe zu beantragen. Die Bedingungen für dieſe Anleihe find in der Vorlage des Magiſtrats angegeben, und ich brauche ſie nicht zu wiederholen. Hervorheben möchte ich nur noch, daß es ſich im vorliegenden Falle darum handelt, die Ausloſung für die auszugebenden Obli⸗ gationen auf 5 Jahre hinauszuſchieben, und zwar aus börſentechniſchen Gründen, weil die Begebung einer Anleihe, die erſt in 5 Jahren tilgbar iſt, ſich leichter bewerkſtelligen läßt als die einer Anleihe, die im nächſten Jahre zur Verloſung kommt. Die Vor⸗ ſchrift der Regierung beſagt nun aber, daß die Til⸗ gung der Anleihe ſofort zu erfolgen hat, und im vorliegenden Falle iſt es ja auch erforderlich, daß ſie ſofort geſchieht, da die Waſſerwerke uns ja ſchon jetzt Erträge liefern. Um nun dieſe von der Regie⸗ rung vorgeſchriebene Tilgung zu bewirken, iſt es notwendig, die jährlichen Beträge, die ſich auf ca. 300 000 ℳ belaufen werden, durch freihändigen Kauf zu beſchaffen, und es iſt mit der Sparkaſſe ein vor⸗ läufiges Abkommen getroffen worden. daß der Betrag für die in vier Jahren zu amortiſierenden reſp. zu⸗ rückzukaufenden Obligationen einſtweilen von der Sparkaſſe übernommen werde und dieſe dann ſpäterhin alle Jahre ſeitens der Tilgungskommiſſton wieder zurückgekauft werden. Es würde ſich alſo bei der Begebung der Anleihe darum handeln, dieſen Betrag, der ſich auf ca. 1 200 000 belaufen wird, von der Begebung auszuſchließen und ihn der Sparkaſſe zu überweiſen. Die Höhe der Anleihe von 19 220 000 % wird natürlich dadurch nicht tangiert. und die Genehmigung, die der Magiſtrat für die Anleihe erbittet, bitte ich die Verſammlung. auszuſprechen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: 4) Zur Beſchaffung der Mittel für den Erwerb der Charlottenburger Waſſerwerke nebſt dem dazu gehörigen Gelände iſt eine Anleihe in Höhe von 19220000 ℳ durch Ausgabe von 348 —— Inhaberpapieren (Stadtanleiheſcheinen) aufzu⸗ nehmen. Die Anleihe iſt in einer Summe zu begeben und je nach der Wahl der ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften mit 4 oder 3½% zu verzinſen. c) Die Anleihe iſt mit 1/ 5 unter Zuwachs der Zinſen von den getilgten Anleiheſcheinen ſofort nach der Begebung zu tilgen. Die Stadt⸗ gemeinde verzichtet jedoch während der erſten 5 Jahre auf die Beſchaffung der Tilgungsraten durch Ausloſung. d) Der Vorbehalt einer verſtärkten Tilgung oder vollſtändigen Aufkündigung der im Umlauf befindlichen Anleiheſcheine iſt nach Ermeſſen der ſtädtiſchen Körperſchaften zur Zeit der Be⸗ gebung auf 5 oder 10 Jahre von der Begebung ab auszuſchließen. e) Jede Million der Anleihe iſt in folgenden Ab⸗ ſchnitten zu begeben: 90 Stücke à 5000 ℳ — 450 000 ℳ b) 100 „ à 2000 ℳ — 200 000 ℳ 200 „ aà 1000 ℳ — 200 000 ℳ 200 „ à 500 ℳ, — 100 000 ℳ 200 „ 2à 200 ℳ — 40000 ℳ 100 „ 2 100 ℳ — 10000 72 4 1 00 000 1) Die Beſchlußfaſſung über die Einzelheiten der zukünftigen Begebung bleibt vorbehalten.) Vorſteher Roſenberg: Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Vorlage betr Wohnungsentſchädigung für den Betriebsdirektor der Gaswerke. — Druckſache 458. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die dem Betriebsdirektor Pfudel an Stelle der Dienſtwohnung für die Zeit vom 1. De⸗ zember 1906 bis 31. März 1907 zu gewährende Wohnungsentſchädigung in Höhe von 666,67 wird aus dem Sonderetat Nr. 5 für das Etatsjahr 1906 bewilligt.) Punkt 12 der Tagesordnung: Vorlage betr. Wiederaufban eines Schuppens der Straßenreinigung. Druckſache 459. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Koſten für den Wiederaufbau eines Schuppens der Straßenreinigung in Höhe von 1050 ℳ werden bewilligt. Der Betrag iſt dem Dispofitionsfonds zu entnehmen.) Punkt 13 der Tagesordnung: Vorlage betr. Neuſchaffung von Beamten⸗ ſtellen. — Druckſache 460. Berichterſtatter Stadtv. Bollmann: Meine Herren, am 1. April 1907 tritt die von den ſtädtiſchen Körperſchaften beſchloſſene Gemeindeveranſtaltung zur Wegſchaffung des Hausmülls in Kraft. Die mit der neuen Einrichtung verbundenen Geſchäfte erfordern die Neuſchaffung von Beamtenſtellen ſchon zum 1. Jannar 1907, und zwar für Stelle XII einen