—— 354— Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Ich muß der Anſchauung des Herrn Kollegen Crüger wider⸗ ſprechen. Herr Dr. Erüger iſt der Meinung, daß ich dadurch, daß ich ſelbſt beantragt habe, meinen Antrag dem Wahlausſchuſſe zu überweiſen, meinen urſprünglichen Antrag zurückgezogen habe. Das iſt nicht der Fall. Es kommt ſehr oft vor, daß Anträge eingebracht werden, und daß dann von einer Seite der Antrag geſtellt wird, ſie einem Ausſchuſſe zu überweiſen. Wird dann ein Antrag auf Ausſchuß⸗ beratung angenommen, ſo iſt vorläufig die Sache für das Plenum erledigt. Wird der Antrag auf Aus⸗ ſchußberatung aber abgelehnt, ſo muß der urſprüngliche Antrag natürlich an das Plenum kommen. Der Herr Vorſteher hat alſo durchaus Recht, wenn er erklärt hat, daß, nachdem mein Antrag auf Über⸗ weiſung an den Ausſchuß abgelehnt iſt, der urſprüngliche Antrag auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung kommen ſoll. Selbſtverſtändlich kann auch dann erſt über den nicht ſchriftlich ein⸗ gereichten, ſondern nur in ſeiner Rede vorgebrachten Antrag des Herrn Kollegen Otto, die Sache als erledigt zu betrachten, beraten werden. Vorſteher Roſenberg: Meine Herren, ich will ſowohl Herrn Stadtv. Dr. Crüger wie Herrn Stadv. Hirſch gerecht werden. Sie wiederholen dieſen Antrag, Herr Stadtv. Hirſch? (Stadtv. Hirſch: Das habe ich nicht nötig; er beſteht noch!) — Alſo der Antrag, den Herrn Stadtv. Klick in die Schuldeputation zu wählen, wird auf die Tages⸗ ordnung der nächſten Sitzung geſetzt werden. Es iſt eine Anfrage eingegangen: Am Nonnendamm ſind in den letzten Wochen in zahlreichen Fällen Charlottenburger Bürger an der Benutzung der ſtädtiſchen Straßen ſeitens unterer Polizeiorgene gehindert worden. Sind dieſe Vorfälle dem Magiſtrat bekannt, und was gedenkt derſelbe zu tun, um die Rechte, die den Charlottenburger Bürgern auf Grund des § 4 der Städteordnung zuſtehen, zu wahren? Hirſch und mehr als fünf Unterſchriften. — Die Anfrage wird auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung geſetzt und inzwiſchen dem Magiſtrat abſchriftlich mitgeteilt werden. Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung: Anfrage der Stadtv. Stein und Gen. betr. Lichtſtärken und Heizkraft des Gaſes. — Druckſache 462. Die Anfrage lautet: Unter Bezugnahme auf die Zuſammenſtellung der wöchentlichen Durchſchnittswerte von den in der Zeit vom 3.— 30. September 1906 täglich ermittelten Lichtſtärken und Wärmeeinheiten des Gaſes beehren ſich die Unterzeichneten den Magiſtrat anzufragen, auf welchen Gründen es beruht, daß eine faſt beſtändige Abnahme der Stärke und der Wärmeeinheiten des Gaſes im September er. hat feſtgeſtellt werden müſſen? Charlottenburg, den 17. Oktober 1906. Stein, Blanck, Roſe, Dr. Hubatſch. Dr. Stadthagen. Anfrageſteller Stadtv. Stein: Meine Herren, meine Anfrage iſt Ihnen aus der gedruckten Vorlage bekannt. Vor zwei Monaten wurde in verſchiedenen Teilen von Charlottenburg ſehr über das ſchlechte Gaslicht auf den Straßen, hauptſächlich aber in den Privatwohnungen geklagt. Bekannte von mir waren genötigt, bei Geſellſchaften außer der Gasbeleuchtung noch Petroleumbeleuchtung zu benutzen, woran ſie Jahrzehntelang nicht mehr gewöhnt waren. Ich habe mir infolgedeſſen die Anfrage an den Magiſtrat erlaubt. Ich erhielt keine Antwort. Inzwiſchen habe ich mit dem Herrn Deputationsvorſitzenden privatim 4 und er hat mir auch verſchiedene Auf⸗ lärungen gegeben. Ich halte es aber doch für not⸗ wendig, daß dieſe Anfrage, die ich offiziell an den Magiſtrat geſtellt habe, mir auch von ſeiten des Magiſtrats öffentlich beantwortet wird. Oberbürgermeiſter Schuſtehrns: Meine Herren, ich bin ſehr gern bereit, dem Herrn Stadtv. Stein auf ſeine höfliche Frage öffentlich eine höfliche Antwort zu erteilen. Die Anfrage beruht auf einer Zuſammenſtellung der wöchentlichen Durchſchnittswerte von den in der Zeit vom 3. bis 30. September 1906 täglich ermittelten Lichtſtärken und Wärmeeinheiten des Gaſes. Es iſt Ihnen teils bekannt, teils will ich es — mit Ihrer Erlaubnis — Ihnen ins Gedächtnis zurückrufen, daß an jedem Tage eine Meſſung der Lichtſtärke und Wärmeeinheiten des Gaſes von der Gasanſtalt erfolgt, daß die Reſultate dieſer Meffungen eingetragen und die Durchſchnittsermittelungen des ganzen Monats den Mitgliedern des Magiſtrats und der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung in einer beſonderen Zuſammen⸗ ſtellung mitgeteilt werden. Das iſt auch am 4. Okiober 1906 geſchehen, und da iſt die Mitteilung gemacht worden, daß die Lichtſtärken des Gaſes in der erſten Woche eine Durſchſchnittshöhe von 16,1, in der zweiten Woche eine ſolche von 14,7, in der dritten von 15,1 und in der vierten von 14,1 gehabt haben. Die Lichtſtärken ſind alſo nach der Mitteilung von 16,1 in der erſten Woche auf 14,1 in der vierten Woche heruntergegangen. Ebenſo ſind die Wärme⸗ einheiten des Gaſes, und zwar die oberen und unteren, in dieſer Mitteilung ſo dargeſtellt worden, daß ſie in der erſten Woche 5599, in der letzten 5325 betragen haben — auch ein dauernder Rückgang und in den unteren Grenzen 5149 bis 4875. Nun iſt mit Recht dieſe Mitteilung dem Herrn Stadtv. Stein aufgefallen, und er hat am 17. Oktober in der Stadtverordneten⸗ verſammlung ſeine Anfrage geſtellt. Daraufhin iſt die Angelegenheit von der Verwaltung der Gasanſtalt unterſucht worden, und es hat ſich herausgeſtellt, daß durch einen Irrtum dieſe Zahlen aus einer Rubrik, in die ſie gehören, in eine andere hineingekommen ſind, in die ſie nicht gehören. Hierzu muß ich be⸗ merken, daß die Lchſtarten des Gaſes ſowohl wie die Wärmeeinheiten des Gaſes zweimal gemeſſen werden, nämlich einmal, bevor das Gas in den Gaſometer kommt, und dann, nachdem das Gas in den Gaſometer gekommen und nun mit dem anderen Gas vermiſcht iſt. Dieſe beiden Meſſungen ergeben jedesmal ein anderes Reſultat; denn das Gas iſt jeden Tag in ſemer Lichtnärke verſchieden. Das unvermiſchte Gas wirkt aber nicht in ſeiner Lichtſtärte und in ſeiner Wärmeeinheit auf die Lampen, ſondern das geſchieht erſt von dem Gas, welches nun mit dem Gafometergas vermiſcht iſt. Es iſt alſo eine doppelte Meſſung jedesmal notwendig, die erſte für die Verwaltung, um feſtzuſtellen, wie das