—— 356 — einen Vorzug auf darin, daß auch über die von uns 17 . in Ausſicht genommene Höchſtgrenze von 3000 Dienſteinkommen hinaus bis zu einem Jahresdienſteinkommen von 4000 eine Zulage gewährt wird, wenn beſondere Verhältniſſe — ſtarke Familie — eine ſolche erwünſcht erſcheinen laſſen. Nun wird uns aber, ſoweit wir die früheren Verhandlungen eingehend verfolgt haben. eines über⸗ raſchen. Der Magiſtrat hatte uns gegenüber ſtets betont, daß eine mechaniſche Verteilung, ſei es nach einem beſtimmten Satze oder in beſtimmten Quoten des Dienſteinkommens, nicht angebracht ſei, daß man individualiſieren müſſe, wenn man wirklich etwas Gutes ſchaffen wolle. Nun hat ſich zweifellos der Magiſtrat ſehr große Mühe gegeben; es iſt mir zu dieſem Referat ein außerordentlich großes Akten⸗ bündel zur Verfügung geſtellt worden, in dem ſehr viel ſchätzbares Material enthalten iſt; man ſieht daraus, wie der Magiſtrat es ſich hat angelegen ſein laſſen, ſich genau zu unterrichten, wo ſonſt derartige Zulagen gewährt worden ſind, und in welcher Weiſe dieſe gewährt wurden. Im allgemeinen kann man aus dem Aktenmaterial erſehen, daß das Prinzip einer weitgehenden Individualiſierung ſich nirgends hat durchführen laſſen. Anſätze dazu ſind wohl an mehreren Orten gemacht worden, und am geeignetſten von allen dieſen ſcheint noch das Verfahren der Stadt Stettin zu ſein, die allerdings die Unver⸗ heirateten — was ich nicht billigen kann ganz ausſchließt, die dann aber jedem Angeſtellten eine Grundzulage von 30 oder 40 ℳ „( und dazu eine weitere Zulage von je 5 für jedes Kind unter 16 Jahren. Ferner iſt eine Differenzierung eingeführt worden in Oberſchöneweide, wo für Ver⸗ heiratete bei einem Einkommen bis zu 1700 ½ 15%, für Unverheiratete nur 5% gegeben werden und bei einem Einkommen von 1700 bis 3500 ℳ 5% reſp. 2 ¼ %. Die anderen Gemeinden, über die Material vorliegt, haben entweder eine beſtimmte Summe pro Angeſtellten gewährt, z. B. Schöneberg 50 ℳ, Berlin 60 ℳ, während andere eine beſtimmte Rate des Dienſteinkommens, meiſt ein halbes Monatsgehalt, gewährt haben. Alle dieſe Dinge datieren aus dem Jahre 1905, in dem auch wir zuerſt eine Teuerungszulage bean⸗ tragt haben. Der fortdauernden Teuerung haben die meiſten Gemeinden inzwiſchen Rechnung getragen, indem ſie überhaupt die Löhne ihrer Angeſtellten, namentlich in den unteren Klaſſen, erhöhten. Es iſt unſerem Magiſtrat ohne weiteres zuzugeben, daß dieſe Erhöhung in den meiſten dieſer Orte mehr berechtigt war als bei uns, weil dieſe Orte in ihren Lohnſätzen meiſt, wie ich ausdrücklich betonen will, und in den meiſten Poſitionen hinter den bei uns im vorigen Jahre eingeführten zurückgeblieben waren. Immerhin hat ſich durch dieſe Erhöhung jetzt die Sachlage verſchoben: wir ſtehen heute nicht mehr günſtiger, in manchen Punkten ſogar ungünſtiger da als die Nachbarorte. Es iſt nur mit großem Dank zu begrüßen, daß der Magiſtrat ſich ſelbſt der Not⸗ lage, die durch die andauernde Teuerung ſich heraus⸗ gebildet hat, nicht verſchloſſen hat, und daß, obwohl er ausdrücklich erklärt, ſeine früheren Bedenken ſeien durchaus nicht beſeitigt, er uns nun doch eine Vor⸗ 0 e Gewährung einer Teuerungszulage macht. Welche Grundſatze hat nun der Magiſtrat für die Art dieſer Teuerungszulage gewählt? Meine Herren, das iſt nicht gan einfach zu erklären; denn hier iſt der Magiſtrat nicht ſehr logiſch vorgegangen. Maßſtab eines Prozentſatzes von dem einzelnen Angeſtellten und erhöht ſomit zunächſt je nach dem Einkommen das Maß der Teuerungszulage. Das geht ſo bis zu einem jährlichen Dienſteinkommen von 2000 I. Nun aber ſind dem Magiſtrat wohl nicht ganz ungerechtfertigte Bedenken gekommen, daß auf dieſe Weiſe die Leute mit dem hohen Gehalte, alſo ſagen wir von 3000 ℳ, ganz unverhältnismäßig mehr Teuerungszulage beziehen würden als die mit dem kleinen Einkommen; und in der Erwägung, daß die Teuerung doch auf alle Stufen einigermaßen gleich⸗ mäßig einwirkt, indem ſie gerade die notwendigſten Lebensmittel betrifft und dieſe notwendigſten Lebens⸗ mittel von dem kleinen Arbeiter ebenſogut gebraucht werden wie von dem Beamten mit 3000 ℳ Gehalt, hat der Magiſtrat einen gewiſſen Ausgleich geſucht und nun von der Stufe von 2000 ℳ an den Prozentſatz erniedrigt, und zwar für die Stufe von 2000 ℳ bis 2500 ℳ auf 4%, von 2500 bis 3000 ℳ auf 3% und auch für die Stufe über 3000 ℳ, ſoweit ſie noch in Betracht kommt, auf 3/½. Es iſt alſo das urſprüngliche Prinzip verlaſſen, damit aber zugleich teilweiſe in ſein Gegenteil verkehrt worden. Denn bei dem Sprung aus der einen Stufe in die andere ergibt ſich infolge der Er⸗ mäßigung des Prozentſatzes für die nun nächſt⸗ folgenden Angeſtellten, daß ſie eine geringere Teuerungszulage beziehen als diejenigen, die in der Gehalts⸗ oder Lohnſtufe etwas unter ihnen ſind. So bezieht derjenige, der 2000 Gehalt hat, eine Teuerungszulage von 100 ℳ pro Jahr, derjenige, der 2100 ℳ Gehalt hat, aber nur noch 84 ,; wer 2500 ℳ Gehalt hat, bezieht wiederum 100 %. da alſo erſt gleicht ſich die Depreſſion wieder aus —, und wer nun das Unglück hat, 2600 ℳ Gehalt zu beziehen, wird ſofort wieder heruntergeworfen auf 78 ℳ Teuerungszulage; bei 3000 ℳ wird erſt wieder die Höhe von 96 ℳ Teuerungszulage erreicht, alſo immer noch unterhalb derjenigen, die bei 2000 und 2500 ℳ beſtanden hat. Ich bin der Anſicht, daß wir unter allen Umſtänden einen Ausgleich dieſer Unebenheiten herbeiführen müſſen. Es iſt aber ferner zu bemerken, daß die vom Magiſtrat vorgeſchlagenen Teuerungszulagen für die unterſten Lohn⸗ und Gehaltsſtufen unbedingt zu gering ſind. (Sehr richtig!) Es iſt nicht ganz zutreffend, wenn der Magiſtrat in der Begründung ſagt, die Zulagen zu a das ſind die Angeſtellten bis 2000 ℳ Jahresdienſteinkommen betragen zwiſchen 60 und 100 ℳ. Das wäre nur richtig, wenn das niedrigſte Jahreseinkommen 1200 betrüge. Es haben aber bei den auf Privatdienſt⸗ vertrag Angeſtellten 4 Perſonen unter 1200 ℳ, bei den auf Arbeitsvertrag Angeſtellten 285 Perſonen und bei den auf Geſindedienſtvertrag Angeſtellten 100 Perſonen unter 1200 ℳ Jahresdienſteinkommen, und zwar fangen die Sätze bei allen dieſen drei Klaſſen ungefähr bei 700 ℳ (720 ℳ, 732 % bezw. 696 ℳ) an, ſo daß auf dieſe Perſonen nur eine Teuerungszulage von 35 ℳ entfällt, (Stadtv. Hirſch: Hört, hört!) — das heißt, meine Herren, 35 ℳ pro Jahr, und da der Magiſtrat zunä ſt nur eine Teuerungszulage auf drei Vierteljahre haben will, ſo würde das für dieſe Perſonen ungefähr 27 ℳ ausmachen. Dieſe Teuerungszulage iſt mir und meinen Freunden bei weitem zu gering erſchienen. Wir haben zunächſt daran gedacht, daß es Er wählt den Dienſteinkommen der