— 357 — vielleicht nützlich wäre, die Vorlage einem Ausſchuß zu überweiſen, damit dort ganz eingehend alle dieſe Dinge beraten werden. Wir haben uns dann aber geſagt, daß es hohe Zeit iſt, etwas zuſtande zu bringen, namentlich damit, wie wir dringend wünſchen, die Auszahlung der Zulage noch vor Weihnachten erfolgen kann; und wir wünſchen deshalb, wenn irgend möglich, heute ſchon zu einem definitiven Beſchluß hier im Plenum zu gelangen. Wir haben uns de⸗ halb in der Vorbeſprechung eine ſehr lange und eingehende Beratung nicht verdrießen laſſen, um möglichſt etwas zu finden, was allen Anſprüchen gerecht wird, und was unſerer Anſicht nach auch dem Magiſtrat genehm ſein könnte, und wir ſind dazu gekommen, daß wir diejenige Teuerungs⸗ zulage, die nach der Vorlage des Magiſtrats in allen einzelnen Gehaltsſtufen ſchließlich erreicht wird, als maßgebend betrachten, daß wir dieſe Teuerungszulage auch allen gewähren wollen, d. h. 100 ℳ pro Jahr oder für den hier in Betracht kommenden Zeitraum von drei Viertelfahren bis zum 30. Juni 1907 75 %. Es iſt damit dann natürlich eine Mehrausgabe ver⸗ bunden, weil eine ganze Anzahl Angeſtellter — ich habe Ihnen ja vorhin Zahlen vorgelegt — nach der Magiſtratsvorlage erheblich geringere Teuerungs⸗ zulagen beziehen würden. Die ganze Mehrausgabe gegen den Vorſchlag des Magiſtrats beläuft ſich aber nach unſeren Berechnungen auf ungefähr 35 000 ℳ, wovon in dieſem Etatsjahre ungefähr 20 000 bis 25 000 ℳ zur Geltung kommen würden. Roch eine ſeyr wichtige Frage, die uns auch eingehend beſchäftigt hat, iſt die der zeitlichen Aus⸗ dehnung. Ich erimere nochmals daran, daß wir hier beſchloſſen hatten, die Zulage vom 1. Oktober an dauernd zu gewähren, und zwar bis auf Widerruf. Dieſer Widerruf ſollte erfolgen, wenn die Verhältniſſe ſich wider Erwarten ſo ändern, daß die Zulage uns mit gutem Gewiſſen als entbehrlich erſcheinen kann. Wir hatten mit voller Abſicht dieſe Faſſung gewählt, um zu der Ausſchaltung der Teuerungszulage einen Gemeindebeſchluß erforderlich zu machen, und wir hatten ganz ſicher geglaubt, daß auch der Magiſtrat ſich dieſer Fafſung anſchließen würde, umſomehr, als wir ſie in der Ausſchußfitzung ſeinerzeit im Ein⸗ klang und teilweiſe auf direkte Veranlaſſung von Ver⸗ tretern des Magiſtrats beſchloſſen hatten. Der Magiſtrat hat ſich nun zu unſerer Überraſchung den Anſichten der damaligen Minderheit in unſerer Verſammlung angeſchloſſen, die Vorlage zunächſt nur für eine ge⸗ wiſſe Zeit zu machen und eine weitere Beſchlußfaſſung für ſpäter vorzubehalten. Wir bedauern das ſehr lerhaft und halten nach wie vor unſere Faſſung für die bei weitem glücklichere. Um aber dem vorhin geäußerten Wunſche, ſchnell etwas Wirkliches zuſtande zu bringen, Rechnung zu tragen, wollen wir gern entgegenkommen und dem Magiſtrat in dieſer Hinſicht nachgeben. Wir möchten aber das Eine wenigſtens ſichern, daß uns unbedingt vor Ablauf der Geltung der jetzt zu bewilligenden Teuerungszulage eine Vor⸗ lage ſeitens des Magiſtrats zugeht; daß nicht dann die Sache ſtillſchweigend in der Verſenkung ver⸗ ſchwinder, weil vielleicht der Magiſtrat der Meinung iſt, es beſtände dann keine Notwendigkeit mehr, ſondern daß der Magiſtrat ſich über das Beſtehen oder Nicht⸗ beſtehen der Notwendigkeit mit uns unter allen Um⸗ ſtänden verſtändigt. Deshalb ſchlagen wir vor, an die Annahme der Vorlage den Satz zu knüpfen, daß ſpäteſtens bis zum 10. Juni 1907 der Stadtverord⸗ netenverſammlung eine Vorlage betr. weiterer Re⸗ gelung der einſchlägigen Verhältniſſe vorzulegen iſt. Es würden nach dem, was ich Ihnen hier vor⸗ geſchlagen habe, alſo abzuändern ſein die erſten Abſätze der Magiſtratsvorlage a bis d in dem Sinne, daß für die Zeit vom 1. Oktober dieſes Jahres bis zum 30. Juni 1907 den ſtädtiſchen Beamten, Angeſtellten und Lehrkräften ſowie den ſtändi⸗ gen Arbeitern mit einem jährlichen Dienſtein⸗ kommen bis einſchließlich 3000 ℳ ausnahms⸗ los, denen mit einem jährlichen Dienſteinkommen von 3000 bis 4000 ℳ, ſofern die Familie aus wenigſtens 5 unterhaltungsberechtigten Perſonen beſteht oder wenigſtens 3 Kinder in dem Lebensalter von weniger als 14 Jahren vor⸗ handen ſind, Teuerungszulagen von je 75 ℳ gewährt werden. Die Auszahlung dieſes Betrages hat un? auch zu beſchäftigen, der Magiſtrat ſchlägt vor, daß dieſe Auszahlung in Zuſchlägen zu den jedesmaligen Ge⸗ halts⸗ oder Lohnbezügen erfolgen ſoll. Wir halten es für erwünſcht, daß den Leuten vor Weihnachten eine größere Summe zuteil wird. Das wird ja z. T. ſchon dadurch bedingt, daß faſt für ein Viertel⸗ jahr rückſtändige Zahlungen zu leiſten ſind, da die Vorlage vom 1. Oktober an gelten ſoll. Wir möchten aber auch, daß die Auszahlung für das ganze laufende Vierteljahr, bis zum 31. Dezember, noch vor Weihnachten erfolgt. Ich fahre deshalb in meinem Vorſchlage fort: Die Auszahlung dieſer Teuerungszulage erfolgt für die Zeit bis zum 31. Dezember 190% vor Weihnachten dieſes Jahres, von da an in Form entſprechender Zuſchläge zu den jedesmaligen Gehalts⸗ oder Lohnbezügen. Es folgt dann: 2. Das gleiche gilt für die ſtädtiſchen Ruhegehalts⸗ (Ruheiohn⸗ empfänger ſowie für die Hinter⸗ bliebenen ſtädtiſcher Beamten, Angeſtellten, Lehrkräfte und Arbeiter, und zwar auch dann, wenn die Bezüge an Ruhegehalt (Ruhelohn), Witwen⸗ oder Waiſengeld oder entſprechenden Renten ganz oder teilweiſe aus anderen Kaſſen fließen. Mehrere derartige Bezüge ſind zu⸗ ſammenzurechnen. 3. Für die gemäß Nr. 1 und 2 im Verwaltungsjahr 1906 zu leiſtenden Zahlungen werden — nun nicht 100 000 ℳ, wie der Magiſtrat hier beantragt, ſondern: 120 000 ℳ willigt. Dann folgt noch der von mir ſchon verleſene Schlußſatz, daß ſräteſtens bis zum 10. Juni 1907 eine Vorlage des Magiſtrats erfolgen ſoll. Meine Herren, ich bitte Sie dringend. in dieſem Sinne zu beſchließen, und ich bitte namentlich auch den Magiſtrat, daß er ſich unſerem Vorſchlage trotz der geringen Mehrbelaſtung anſchließt. Der Grund, daß hier wieder etwas ſummariſch verfahyren und nicht individualiſiert wird, kann wohl nicht mit Recht geltend gemacht werden, nachdem der Magiſtrat ſelbſt ſich überzeugt hat, daß eine wirklich gute Individuali⸗ ſierung bei den weitläufigen und verſchiedenartigen Verhältniſſen unſerer Stadt überhaupt unmöglich iſt, und nachdem die einzige Individualifierung, die der Magiſtrat vorgeſchlagen hat, nämlich die bei den Einkommen von 3000 bis 4000 ℳ, auch in unſerem Vorſchlag Aufnahme gefunden hat. Eine Steigerung innerhalb der einzelnen Lohnklaſſen von je 500 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds be⸗