7 (Stadtv. Hirſch: Es iſt ja gar kein Jahr beantragt!) — auf ¾ Jahr zunächſt. Das iſt immerhin ſchon eine Summe, die man wenigſtens nicht in der Weiſe zu refüſteren braucht. wie Herr Stadtv. Hirſch das hier den Beamten und Arbeitern empfiehlt. Im übrigen, meine Herren, daß wir es dem Herrn Stadtv. Hirſch in ſeinen Anforderungen nicht enug tun können und daß wir dann ſtets als die⸗ jenigen, die in jeder Beziehung rückſtändig ſind, hin⸗ geſtellt werden, daran ſind wir ebenſo gewöhnt, wie der Herr Stadtv. Hirſch daran, daß ſeine weit⸗ gehenden Anträge nicht berückſichtigt werden. Und ebenſo, wie Herr Stadtv. Hirſch die Verantwortung glaubt tragen zu können. wenn nun an ſeinen For⸗ derungen die Teuerungszulage ſcheitert, mit demſelben guten Gewiſſen wird der Magiſtrat dieſe Verant⸗ wortung glauben tragen zu können. — Hiermit möchte ich die Ausfuhrungen des Herrn Stadtv. Hirſch vorläufig verlaſſen. Mit den Herren Stadtv. Dr. Spiegel und Dr. Stadthagen wird eine Einigung meiner Anſicht nach zu erzielen ſein. Allerdings fordert Herr Stadtv. Spiegel, wie er ausgerechnet hat, ungefähr 25 000 ℳ für dieſes Jahr mehr Das kann man ohne großen rechneriſchen Aufwand greifen. Wir hatten 182000 ℳ ls Jahresbetrag gerechnet, während nach den Anträgen Spiegel ungefähr 181 150 ℳ als Dreivierteljahresbetrag herauskommen, ſo daß die Differenz auf ⅝ Jahr auf rund 25000 ℳ als zu⸗ treffend feſtgeſtellt werden kann. Immerhin handelt es ſich doch um eine ſehr weſentliche Überſchreitung unſerer Forderung, und ich glaube daher, es wird den Gepflogenheiten des Hauſes entſprechen, eine derartige Summe und Rechnung zum mindeſten nach⸗ zuprüfen. Schon aus dieſem Grunde wird der Antrag Spiegel nicht ohne weiteres angenommen werden können, ſondern wird ſchon deshalb einem Ausſchuß überwieſen werden müſſen. Was die Ausſtellungen des Herrn Stadtv. Spiegel gegen die Magiſtratsvorlage im einzelnen betrifft, ſo bin ich eigentlich umgekehrt darüber ver⸗ wundert, daß jetzt der Herr Stadtv. Spiegel ſo unzu⸗ frieden mit der Magiſtratsvorlage iſt Der Ma⸗ giſtrat hat, was die prozentualen Zuſchläge zum Lohn oder Gehalt betrifft, im weſentlichen den Wünſchen entſprochen, die der Ausſchuß in ſeiner letzten Beratung faſt ſchon protokollariſch feftlegen wollte. Der Ausſchuß hatte durchweg nur an eine prozentuale Zulage zum Lohn oder Gehalt gedacht und nur auf Wunſch des Magiſtrats iſt, wenn ich die Verhandlung recht im Kopfe habe, davon Ab⸗ ſtand genommen worden, das ſchon in den Ausſchuß⸗ bericht hineinzubringen. Alſo zunächſt hat der Ma⸗ giſtrat, meiner Anſicht nach, dem Herrn Stadtv. Spiegel zu dem Ausdruck der Enttäuſchung keine Veranlaſſung gegeben. Aber auch die einzelnen ſachlichen Ausführungen des Herrn Stadtv. Spiegel ſind in ihrer Allgemein⸗ heit nicht ohne weiteres zutreffend. Er hat z. B. gemeint, unſere Angabe, daß ein prozentualer Zu⸗ ſchlag von 5% eine Teuerungszulage von 40 bis 100 ℳ bedeute, ſetze voraus, daß der niedrigſte Lohn 1200 ℳ betrage und das ſei nach den Liſten, die er in den Akten gefunden hate, nicht zutreffend; denn 4 auf Privatdienſtvertrag, 280 und einige auf 361 Arbeitsvertrag und 100 auf Geſindedienſtvertrag be⸗ ſchäftigte Perſonen hätten ein Einkommen unter 1200 ℳ. Gewiß trifft das in einigen wenigen Fällen zu, vor allen Dingen in denjenigen Fällen, wo neben dem Barlohn Naturalien gewährt werden. a finden Sie Löhne von 700 ℳ und etwas dar⸗ ber in der Nachweiſung Nach unſeren Lohnbe⸗ ſtimmungen iſt der Lohnſatz für die ungelernten Arbeiter 95 ℳ monatlich. Das entſpricht, wenn ich nicht irre, einem Jahresſatz von 1140 ℳ, reicht alſo nahezu an die 1200 ℳ heran. Die übergroße Mehrzahl unſerer ſtädtiſchen Arbeiter hat einen Lohn⸗ ſatz von 1200 ℳ und weit darüber hinaus. Der Magiſtrat war deshalb durchaus berechtigt, unter Abſehung von dieſen ganz wenigen Ausnahmefällen, mit einem Mindeſtlohnſatz von 1200 ℳ zu rechnen. Ich möchte dann noch auf Wunſch des Herrn Kämmerers hinzufügen, daß der Dispoſitionsfonds inzwiſchen, nachdem unſere Vorlage eingegangen iſt, bereits erſchöpft iſt, ſo daß alſo aus Mitteln des Dispofitionsfonds überhaupt die hier verlangten Summen nicht mehr flüſſig gemacht werden können; ſie müſſen aus den laufenden Einnahmen der Ver⸗ waltung beſtritten werden, ſo daß alſo nach dieſer Richtung hin unſere Vorlage abzuändern ſein würde. Meine Herren, ich möchte Sie doch dringend bitten, anzuerkennen, daß der Magiſtrat hier ſeiner⸗ ſeits weit entgegengekommen iſt. Es beſtehen unter allen Umſtänden nach wie vor ſehr erhebliche Be⸗ denken gegen jede Teuerungszulage überhaupt im Magiſtrat. Aber unter den obwaltenden Verhält⸗ niſſen und insbeſondere unter Anerkennung des Um⸗ ſtandes, daß in dem Augenblicke, wo der Magiſtrat ſich mit der Teuerungszulage beſchäftigte, eine wenigſtens auf vielen Gebieten ſehr erhebliche Steige⸗ rung der vorjährigen Preiſe, beſonders für Fleiſch uſw. vorhanden war, hat der Magiſtrat geglaubt, alle dieſe Bedenken zurückſtellen zu müſſen. In⸗ zwiſchen haben ſich — das möchte ich nur betonen — die Verhältniſſe doch nicht unbeträchtlich wieder ge⸗ ändert; die Preisſätze für faſt alle Fleiſchſorten haben ſich ſeit Anfang November d. I., wo der Ma⸗ giſtrat die Vorlage an Sie machte, weſentlich ge⸗ ändert (Zurufe bei den Sozialdemokraten: Nicht im günſtigen Sinne!) — nach den Marktberichten ganz beträchtlich. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) — Es wird doch wohl praktiſch ſein, auf dieſe De⸗ tails in der Ausſchußberatung einzugehen, wenn es überhaupt notwendig ſein ſollte. Der Magiſtrat wird ſich, nachdem er die Vorlage einmal gemacht hat, zwar nicht davon abhalten laſſen, ſie auch auf⸗ recht zu erhalten, wenn ſie mit denjenigen Mitteln beſtritten werden kann, die der Magiſtrat glaubt, im Laufe des Jahres 1906 noch zur Verfügung ſtellen zu können. Ob das 20000 ℳ mehr oder weniger ſind, darauf wird es nicht ankommen. Wenn aber Herr Stadtv. Hirſch die Summe einfach verdoppeln will, ſo geht das über die Mittel, die der Magiſtrat glaubt flüſſig machen zu können, hinaus, und ich möchte Sie deshalb dringend bitten, ſolche Anträge überhaupt nicht erſt zu diskutieren, weil ſie die ganze Vorlage gefährden. Die Vorlage in einen Ausſchuß zu verweiſen, wird ſich nicht vermeiden laſſen, wenn es auch be⸗ dauerlich iſt; denn immerhin können die Ausſchuß⸗ verhandlungen erſt am 19. Dezember zur Erledigung gebracht werden, und dann wird natürlich die Aus⸗ zahlung nur ſehr ſchwer bis zu den Weihnachtsfeier⸗