—— — = Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, unächſt Gcche un ergünzen für den Fall, daß Sie die Sache zur Erledigung bringen wollen. Es eträgt die Summe der Gehälter und Löhne bis zu 2000 ℳ, 2 226 000 ℳ; davon betragen im Jahres⸗ betrage 5% rund 111 300 ℳ, 10% natürlich 222 600 ℳä; ich ſtelle anheim, die Summe auf drei Vierteljahre bezw. auf ein halbes Jahr umzurechnen. Auf ein halbes Jahr kommen bei 10% 111 000 ℳ heraus gegen 55 000 ℳ der Magiſtratsvorlage, d. h. bei dieſer Poſttion liegt in dem Hirſchſchen Antrage bereits eine Mehrforderung von 55 000 ℳ. Die Gehälter und Löhne bei einem Einkommen von 2000 bis 2500 ℳ betragen 862 000 ℳ, davon 4%/ 34 000 ℳ, 8% würden 68 000 ℳ betragen oder auf ein halbes Jahr noch 34 000 ℳ. Alſo auch hier würde auf ein halbes Jahr eine Mehrforderung von 35 000 ℳ vorliegen, — plus 55 000 ℳ., macht 90 000 ℳ mehr. Das iſt die Mehrforderung des Herrn Stadtv. Hirſch. Als Entgegenkommen für dieſe Mehrforderung offeriert er großmütig die Poſition d, die Zulage für die Gehälter von 3000 bis 4000 ℳ (Zuruf) — nein, er hat ſoeben geſagt, daß er « beſtehen laſſen will; er will nur d wegfallen laſſen —, und dieſe Summe beträgt rund 8000 ℳ. Alſo gegen⸗ über einer Mehrforderung von 90000 ℳw eine Er⸗ ſparnis von 8000 ℳ, macht rund 82 000 ℳ“! Das würde, in ganz kurzen Zahlen fkizziert, der Antrag Hirſch ſein, wobei natürlich nicht einbegriffen ſind alle diejenigen Forderungen, die für nichtſtändige Arbeiter nach ſeinem Wunſche hineinkommen ſollen, und das iſt ja natürlich noch eine ganz beträchtliche Summe, vorausgeſetzt eben, daß auch für die nicht⸗ ſtändigen Arbeiter durchweg Aufbeſſerungen bis zu 10% gewährt werden ſollen. Ich habe ſchon betont, daß der Magiſtrat durchaus damit einverſtanden iſt, daß auch den nichtſtändigen Arbeiter durch eine ſelbſtändige Maßnahme der Verwaltungsdeputationen eine angemeſſene Lohnerhöhung gewährt wird, ſoweit eben die Verwaltungsdeputationen aus örtlicher Kenntnis der Sache das glauben verantworten zu können. Nun, meine Herren, muß ich mich aber doch noch einmal mit der Auslegung beſchäftigen, die Herr Stadtv. Hirſch den vorjährigen Beſchlüſſen dieſer Verſammlung geben zu dürfen geglaubt hat. Er hat gemeint, die Summe von 100 000 ℳ, die die Stadtverordnetenverſammlung am 20. Dezember 1905 verlangt habe, ſei doch nur ſo entſtanden, daß das ſchon eine ſehr weſentliche Abſchwächung deſſen ge⸗ weſen ſei, was ſie am 5. Dezember verlangt habe: dieſe erſte Forderung habe der Magiſtrat abgelehnt, infolgedeſſen habe man ſich im Wege des Handels auf 100 000 ℳ herunterdrücken laſſen. So iſt die Sache abſolut nicht. In der Verſammlung vom 5. Dezember wurde beſchloſſen, der Magiſtrat möge 2 allen Gehältern bis zu 3000 ℳ eine einmalige euerungszulage gewähren. Sie werden ſich, wenn Sie die nencgtenguchen Berichte nachleſen, überzeugen. daß man auch hier an eine 4 1. . von 50 und 75 ℳ gedacht hat. nur hat man die Teuerungs⸗ zulage am 5. Dezember einmalig gewähren wollen, während man in der Sitzung vom 20. Dezember die Summe in zwei Raten zur Auszahlung bringen wollte. Das war die ganze Abänderung, die am 20. Dezember der Deſchtaß vom 5 Dezember erfuhr, d. h. alſo: auch am 5. Dezember dachte die Ver⸗ ich möchte ſammlung an eine weſentlich höhere Summe als 100 000 ℳ nicht Nun meinte Herr Stadtv. Hirſch weiter, das ſei doch aber nur auf ein Vierteljahr gedacht geweſen vom 1. Januar ab; die zurückliegende Zeit vom 1. Oktober ab will er nicht mitgerechnet wiſſen, während er ſie uns jetzt auf das Konto ſchreibt. Meine Herren, Sie werden zugeben, daß das ſo nicht gemeint geweſen iſt. Auch 1905 war die Teuerung im Oktober ſchon vorhanden, und wenn die Teuerungszulage 1905 gewährt worden wäre, ſo wäre ſie gewährt worden ebenſo wie jetzt zur Ab⸗ hilfe der Teuerungsverhältniſſe, die ſeit dem Oktober beſtanden, alſo für ein halbes Jahr. Ich bleibe dabei, daß der Magiſtrat vollſtändig in Überein⸗ ſtimmung mit den Beſchlüſſen der Stadtverordneten⸗ verſammlung gehandelt hat, wenn er jetzt 100 000 ℳ von Ihnen erbeten hat. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, ich möchte nur auf einige Einwände, die bisher gemacht worden ſind, kurz eingehen und nicht damit bis zum Schlußwort warten, um nicht Miß⸗ verſtändniſſe bis dahin beſtehen zu laſſen. Zunächſt zu Herrn Stadtv. Hirſch Er wird ſich inzwiſchen überzeugt haben, daß die nichtſtändigen Arbeiter von uns nicht vergeſſen worden ſind. Es war vielmehr eine Vereinbarung, daß ich dieſen Punkt in die Vorlage nicht hineinpacken ſollte, und daß deshalb Herr Kollege Penzig dieſen Standpunkt meiner Freunde präziſiert hat. Was die Raten anbetrifft, ſo iſt das eine Frage, die uns ſehr eingehend beſchäftigt hat. Es iſt bei uns zunächſt eigentlich beſchloſſen worden, die Aus⸗ zahlung in zwei gleichen Raten, einer vor Weihnachten und einer am 1. März, zu fordern. Es ſind nach⸗ her wieder von einigen unſerer Freunde Bedenken vorgetragen worden, die ſich darauf ſtützen, daß unter Umſtänden bei einem ſolchen Verfahren die Teuerungs⸗ zulage zum mehr oder weniger großen Teil in Hände kommen könnte, die ſie gar nicht verdient haben. Wenn z B. in der Zeit zwiſchen Weihnachten und dem 1. März ein Arbeiter abgeht, ſo bekommt er die zweite Hälfte der Teuerungszulage nicht mehr, und ein kurz vor dem 1. März eingetretener Arbeiter könnte ſie beanſpruchen (Sehr richtig!) Es iſt uns vor allen Dingen wichtig erſchienen, daß die Arbeiter, Beamten und ſonſtigen Angeſtellten jetzt vor Weihnachten eine größere Summe in die Hand bekommen, wo ſie ſie am nötigſten brauchen. Das wird ja auch in ziemlich ähnlichem Umfange durch den Vorſchlag gewährt, daß die bis zum 31. De⸗ zember dieſes Jahres fällige Zulage — alſo nach unſerem Vorſchlage 25 ℳ — vor Weihnachten aus⸗ gezahlt werden ſoll; und ich meine; da der Magiſtrat, wie wir erfahren haben, Wert darauf legt, daß die weiteren Raten mit den fälligen Löhnen und Ge⸗ hältern ausgezahlt werden, daß wir aus dieſem Grunde die Borlage nicht weiter gefährden ſollen, ſondern uns damit einverſtanden erklären können. Herr Kollege Stadthagen hat in der gleichmäßigen Bemeſſung der Zulagen, wie ich ſie vorſchlug, eine gewiſſe Ungerechtigkeit gefunden; er meint, 48 die⸗ jenigen, die durch ihr höheres Gehalt auch eine höhere Lebenshaltung gewöhnt ſind, mehr Anſpruch auf Entſchädigung hätten als die anderen. Herr Stadtv. Hirſch iſt der gegenteiligen Anſicht Ich glaube, daß beide Herren recht haben; und daraus kann gefolgert werden, daß beide Herren unrecht haben, daß nämlich