ich annehmen, dem Magiſtrat die Annahme der ganzen Teuerungs⸗ vorlage unmöglich machen würde Ich möchte dieſe Verantwortung nicht auf mich laden, und da ich andererſeits der Hoffnung bin, daß der Magiſtrat den Stadtverordnetenbeſchlüſſen zuſtimmen wird, wenn ich meinen Antrag zurückziehe, ſo ziehe ich meinen Antrag zu gunſten des Antrages Spiegel zurück. Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Wir kommen jetzt zur Abſtimmung. Ich werde den Antrag Hirſch als den weitgehendſten zuerſt zur Abſtimmung bringen; wird dieſer Antrag angenommen, dann iſt die Magi⸗ ſtratsvorlage gefallen; wird er abgelehnt, dann werden die Abänderungsanträge des Herrn Kollegen Spiegel zur Abſtimmung kommen Vor dieſer Abſtimmung werde ich 4 über die Amendements der Herren Kollegen Penzig und Stadthagen abſtimmen laſſen. Ich ſetze dabei als ſelbſtredend voraus, daß, wenn nicht widerſprochen wird, Nr. 3 der Magiſtratsvor⸗ lage, ſei es daß der Antrag Spielhagen angenommen wird oder die Magiſtratsvorlage, dahin abzuändern iſt, daß ſie folgendermaßen lauten würde: Die gemäß Nr. 1 und 2 im Verwaltungs⸗ jahr 1906 zu leiſtenden Zahlungen ſind aus laufenden Mitteln zu beſtreiten. — Ich höre keinen Widerſpruch; alſo für den Fall der Annahme der Nr. 1 und 2 würde Nr. 3 dem⸗ gemäß abzuändern ſein. Herr Kollege Hirſch hat beantragt, die Magiſtrats⸗ vorlage mit folgender Abänderung anzunehmen in a und b die Prozentſätze zu verdoppeln, alſo unter a (Gehälter bis zu 2000 ℳ) 10% und unter b (Gehälter von 2000 bis 2500 ℳ) 8% zu ſetzen, Nr. « (Jahresdienſteinkommen bis zu 3000 ) nach der Magiſtratsvorlage anzunehmen und die Nr. d gänzlich zu ſtreichen, ſowie der Nr. 2 der Magiſtratsvorlage noch hinzuzuſetzen: Die Teuerungszulage iſt auch den nicht⸗ ſtändigen Hilfsarbeitern zu gewähren. (Die Verſammlung lehnt die Anträge des Stadtv. Hirſch ab.) Ich laſſe nunmehr über das Amendement ab⸗ ſtimmen, für den Fall der Annahme der Spiegelſchen Anträge in Nr. 2 am Schluß hinzuzuſetzen: Dem billigen Ermeſſen des Magiſtrats wird es überlaſſen, Teuerungszulagen auch an nichtſtändige Hilfsarbeiter zu gewähren. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Ich laſſe nunmehr über die Spiegelſchen Ab⸗ änderungsanträge nach dem Wunſche des Herrn Kollegen Stadthagen getrennt abſtimmen. Ich werde die Anträge zuerſt nochmals verleſen. Nr. 1 lautet: Für die Zeit vom 1. Oktober dieſes Jahres bis zum 30. Juni 1907 werden den ſtädtiſchen Beamten, Angeſtellten und Lehrkräften ſowie den ſtändigen Arbeitern mit einem jährlichen Dienſteinkommen bis einſchließlich 3000 ℳ ausnahmslos, denen mit einem jährlichen Dienſt⸗ einkommen von 3000 bis 4000 ℳ, ſofern die Fenone aus wenigſtens 5 unterhaltsberechtigten erſonen beſteht oder wenigſtens 3 Kinder in einem Lebensalter von weniger als 14 Jahren vorhanden ſind, Teuerungszulagen von je 75 ℳ gewährt. 2 daß die Annahme meines Antrages im Betrage — Ich, werde zunächſt über dieſen erſten Teillder Nr. 1 abſtimmen laſſen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Damit iſt die Magiſtratsvorlage Nr. 1 zu a, b und e beſeitigt. Ich werde nunmehr abſtimmen laſſen über die Magiſtratsvorlage zu d, außerhalb des Spiegelſchen Vorſchlages, mit der 4.4. entſprechend dem Antrage des Herrn Kollegen Stadthagen, daß 75 ℳ für die Zeit bis zum 1. Juli 1907 als Minimum gewährt werden. (Die Verſammlung lehnt die Magiſtratsvorlage zu 1 d mit dem Amendement des Stadtv. Dr Stadt⸗ hagen ab.) Ich werde nunmehr abſtimmen laſſen über den 17 Vorſchlag des Herrn Kollegen Spiegel zu Nr 1: Die Auszahlung dieſes Betrages erfolgt für die Zeit bis 31. Dezember 1906 vor Weihnachten dieſes Jahres, von da an in Form entſprechender Zuſchlage zu den jedesmaligen Gehalts⸗ oder Lohnbezügen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Nr. 2 der Magiſtratsvorlage iſt von Herrn Kollegen Spiegel nur unweſentlich abgeändert, und 90 handelt es ſich hier lediglich darum, daß ein ort richtig geſtellt wird; es heißt in der Vorlage „Lehrer“, während wir früher von „Lehrkräften“ ſprachen; es heißt demnach die Nr. 2 in dem Vor⸗ ſchlage des Herrn Kollegen Spiegel: Das Gleiche gilt für die ſtädtiſchen Ruhe⸗ gehalts⸗(Ruhelohn⸗) empfänger ſowie für die Hinterbliebenen ſtädtiſcher Beamten, Angeſtellten, Lehrkräfte und Arbeiter, und zwar auch dann, wenn die Bezüge an Ruhegehalt (Ruhelohn), Witwen⸗ oder Waiſengeld oder entſprechenden Renten und dergl. ganz oder teilweiſe aus anderen Kaſſen meßen. Mehrfache derartige Bezüge ſind zuſammenzurechnen. Dieſer Rr. 2 iſt nach dem bereits angenommenen Amendement des Kollegen Penzig noch der Satz hinzuzuſetzen: Dem billigen Ermeſſen des Magiſtrats wird es überlaſſen, Teuerungszulagen auch an nicht⸗ ſtändige Hilfsarbeiter zu gewähren. Ich laſſe über die Nr. 2 in der Faſſung des Herrn Kollegen Spiegel zugleich mit dem eben verleſenen und für den Fall der Annahme des Spiegelſchen Vorſchlages bereits angenommenen Amendement ab⸗ ſtimmen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Nr. 3 iſt bereits angenommen. Es folgt nun der Zuſatzantrag des Herrn Kollegen Spiegel, der wie folgt lautet: 4. Der Magiſtrat wird erſucht, bis ſpäteſtens zum 10. Juni 1907 der Stadtverordneten⸗ verſammlung eine Vorlage betreffs weiterer Regelung der einſchlägigen Verhältniſſe zugehen zu laſſen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.)