—— 377 — führung des Kraftomnibusbetriebes in Charlottenburg zu verhandeln, da iſt man zweifellos von der Anſicht ausgegangen, die der Herr Stadtverordnete Spiegel eben dargelegt hat, daß der Kraftomnibus ein geeignetes Erſatzmittel für die Straßenbahn iſt und aß mit den Kraftomnibus insbeſondere diejenigen Stadtgegenden befahren werden können, bei denen der Straßenbahnbetrieb nicht rentabel erſchien. Die letzten zwei Jahre haben gelehrt. daß die Erwartungen, die man damals auf die Kraftomnibuſſe geſetzt hatte, ſich nicht verwirklicht haben. Es iſt nicht bloß ein Manöver der Omnibusgeſellſchaften und der Straßen⸗ bahngeſellſchaften, zu behaupten, daß die Betriebs⸗ koſten des Automobilomnibusverkehrs erheblich hohe ſind. Es iſt beinahe notoriſch zu nennen, daß ſowohl die Große Berliner Straßenbahn, die nach ihrer letzten Satzungsänderung ja auch eine Omnibus⸗ geſellſchaft iſt, als auch die Allgemeine Omnibus⸗ Aktien⸗Geſellſchaft die Selbſtkoſten des Betriebes pro Wagenkilometer auf 63 und 65 Pf. angibt — ein Unterſchied gegen die Selbſtkoſten des Straßenbahn⸗ betriebes von mehr als 100%; denn bekanntlich werden die Selbſtkoſten beim Straßenbahnbetriebe auf etwa 25 Pf. pro Wagenkilometer berechnet. Es iſt Ihnen ferner bekannt, daß in den letzten Jahren die Materialkoſten, die ſpeziell bei der Herſtellung von Omnibuſſen in Frage kommen, außerordentlich in die Höhe gegangen ſind. Die Angaben, die in diefen Beziehungen ſeitens der Omnibusgeſellſchaft gemacht werden, werden durch unparteiiſche Techniker beſtätigt. Auch Nachbargemeinden, die ſich der Beantwortung der Frage unterzogen haben, ob ſie ſelbſt etwa einen Kraftomnibusbetrieb einrichten ſollen, haben beſtätigt, daß in der Tat der Automobilomnibus⸗ verkehr erheblichen Koſten unterliegt und daß er als vollwertiges Erſatzmittel zurzeit nur auf ſolchen Linien inbetracht kommen kann, auf denen bereits heute Straßenbahnen verkehren, wo alſo eine ſtarke Verkehrsfrequenz ſtattfindet. Der Magiſtrat hat deshalb das Erſuchen der Herren Marcus und Genoſſen nicht dahin auf⸗ gefaßt, daß ausſchließlich die Fürſorge auf den Auto⸗ mobilomnibusverkehr gerichtet werden ſoll, ſondern daß auch die Allgemeine Omnibusaktiengeſellſchaft für Pferdeomnibusverkehr in Charlottenburg intereſſiert werden ſoll. Unſer Erfolg iſt der geweſen, daß die Omnibus⸗Aktiengeſellſchaft nunmehr auch in Char⸗ lottenburg ein Depot einrichtet und bereits ein Grundſtück zu dieſem Zwecke erworben hat. (Hört, hört! und Bravo!) Dieſer Pferdeomnibusverkehr, meine Herren, iſt natürlich nur ein Zubringerverkehr. Es iſt unmöglich, mit Pferdeomnibuſſen weite Strecken zurückzulegen. Aber für gewiſſe Teile der Stadt wird zweifellos der Pferdeomnibusverkehr ausreichen, und namentlich wenn man ſich diejenigen Verkehrsverbindungen zu ſchaffen angelegen ſein läßt, die der Herr Stadtv. Spiegel hier eben andeutete, z. B. die Verbindung der weſtlichen Stadtteile mit dem Fabrikviertel Charlottenburgs, alſo ſpeziell von der Sophie⸗ Charlotten⸗Straße, Chriſtſtraße, Danckelmannſtraße nach der Marchſtraße und Marchbrücke. Wir haben mit der Allgemeinen Omnibus⸗Aktiengeſellſchaft ins⸗ beſondere wegen Einrichtung einer derartigen Pferde⸗ omnibuslinie verhandelt, und es iſt uns die Ein⸗ führung einer ſolchen Linie bei genügendem Verkehr in Aueſicht geſtellt worden. Die Verkehrszählungen ſind indeſſen auf dieſer Strecke noch nicht beendet. Was im übrigen den Stand der Omnibusfrage in Charlottenburg anbetrifft, ſo liegt bereits eine Genehmigung für einen Omnibusverkehr mit dem Eröffnungstermin zum 1. April 1907 vor. Die Omnibuslinie iſt von Privatunternehmern beantragt worden, das Polizeipräſidium hat die Genehmigung für Spiritus oder elettriſche Kraft erteilt, Benzin⸗ omnibuſſe läßt das Polizeipräſidium mit Rückſicht auf die üblen Eigenſchaften eines derartigen Betriebes nicht zu. Die Strecken, die auf Grund erteilter Genehmigung eingeführt werden ſollen, ſind folgende: 1) Zoologiſcher Garten — Kurfürſtendamm Halenſee Hubertusallee — Hubertusbaderſtraße — Teplitzer Straße, — Hagenſtraße — Hundekehle — Chauſſee Stern — Kronprinzeſſin Weg Belitzhof. 2) Amtsgerichtsplatz, Kantſtraße — Wilmersdorfer⸗ ſtraße — Scharrnſtraße — Wilhelmsplatz, Berliner⸗ ſtraße, Hardenbergſtraße — Joachimstalerſtraße, Kaiſer Allee, Rosberitzerſtraße, Nikolsburgerſtraße Hohenzollernplatz — Düſſeldorferſtraße, Emſerſtraße, Olivaer Platz — Koſtnitzerſtraße, Kurfürſtendamm, Wilmersdorferſtr., Stuttgarter Platz, Kaiſer⸗Friedrich⸗ ſtraße — Amtsgerichtsplatz. Die letzte Linie iſt alſo eine reine Ringlinie. — Ob dieſe Linien wirklich zur Cröffnung gelangen, darüber kann ich Ihnen nichts ſagen. Werden ſie nicht zum Eröffnungsiermin in Betrieb geſetzt, ſo erliſcht die Geltungsdauer der Genehmigung ohne weiteres. Die Allgemeine Berliner Omnibusgeſellſchaft hat ferner unſeren Anregungen zufolge zwei Linien für Automobilomnibusverkehr geplant, auch beim Polizeipräſidium bereits beantragt. Es ſchweben aber noch Verhandlungen, da die Polizei für die beantragten Strecken Anderungen vorgeſchlagen hat, denen ſich die Allgemeine Omnibusgeſellſchaft ni t unterwerfen will. Es betrifft die eine Linie eine Verbindung vom Savignyplatz bis zum Hermannplab in Rirdorf und die andere Linie eine Verbindung des Charlottenburger Rathauſes mit Berlin⸗Wilhelmsplab. Ferner ſchweben noch zwei Anträge, auch von Privatunternehmern, auf Einführung des Pferde⸗ omnibusbetriebes, und zwar im ganzen für 6 Strecken: 1. Nollendorfplatz, Kleiſtſtraße, Tauenzienſtraße bis Spandauerſtraße; 2. Nollendorfplatz bis zur Kaiſer⸗ Wilhelm⸗Gedächtniskirche, dann Kantſtraße, Amts⸗ gericht, Suarezſtraße, Schloßſtraße, Danckelmannſtraße, Spandauerſtraße, Luiſenplatz, Bahnhof Jungfernheide: 3. Bahnhof Tiergarten, Bismarckſtraße, Leibnizſtraße, Mommſenſtraße, Gieſebrechtſtraße Ecke Kurfürſten⸗ damm; 4. Bahnhof Tiergarten, Berlinerſtraße, Kaiſer⸗Friedrichſtraße, Bahnhof Charlottenburg, Amts⸗ gerichtsplatz; 5. Bahnhof Charlottenburg, Kaiſer Friedrichſtraße bis Luiſenplatz und vom Luiſenplatz über den Wilhelmsplatz bis Bahnhof Charlottenburg. Für dieſe 6 Linien ſchweben augenblicklich noch Verhandlungen beim Polizeipräſidium. Wir haben den Tarifen zugeſtimmt, die die betreffenden Unter⸗ nehmer beantragt haben, und es fragt ſich, ob dieſe Unternehmer mit ihrem Pferdeomnibusbetrieb ihre Rechnung finden werden. Für uns kommt als Vertragskontrahent über⸗ haupt nur die Allgemeine Berliner Omnibus⸗Aktien⸗ geſellſchaft inbetracht, da naturgemäß insbeſondere für Kraftomnibusverkehr nur leiſtungsfähige Unter⸗ nehmer konkurrenzfähig erſcheinen und es ausgeſchloſſen iſt, daß eine Perſönlichkeit, die nicht über genügende Mittel verfügt, einen umfangreichen Automobil⸗ omnibusverkehr einrichten kann. Wir ſind mit An⸗ trägen von allen möglichen Leuten überſchwemmt worden, die hier einen Kraftomnibusbetrieb einrichten wollten, und wir mußten die Polizei darauf auf⸗ merkſam machen, daß es gefährlich erſcheine, Perſonen