—— 382 —— Punkt 8 der Tagesordnung: Vorlage betr. Bereitſtellung von Mitteln zur Zahlung von Witwengeld. Druckſache 478. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Das der Witwe des verſtorbenen ordentlichen Lehrers Reiske aus ſtädtiſchen Mitteln zu⸗ ſtehende Witwengeld für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar bis 31. März 1907 im Betrage von 292,50 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds Ord. Kap. 1 Abſchn. 14 Nr. 1 für 1906 zu ent⸗ nehmen. Punkt 9 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Erhebungen über den Be⸗ darf an Werkſtätten. Druckſache 479. Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Herren, vor ungefähr einem Jahre wurde in der Preſſe über den beklagenswerten Zuſtand der Werkſtätten kleinerer Meiſter Beſchwerde geführt. Das hat zu einer Un⸗ terhaltung zwiſchen verſchiedenen Mitgliedern dieſer Verſammlung geführt, die namentlich darin über⸗ einſtimmten, daß die tägliche Beobachtung zeige, daß dunkle Berliner Zimmer im Erdgeſchoß, die nach dem Hof gehen, und ebenſo, niedrige enge Läden, die zu nichts anderem verwendet werden können, häufig zu Tiſchler⸗ und Schloſſerwerkſtätten benutzt werden. Dieſe Erwägungen haben zu einem Antrage geführt, den Magiſtrat zu bitten, in ge⸗ miſchter Deputation mit uns über Maßregeln der Abhilfe zu beraten. Aber dieſer Antrag fand, wie es ſcheint, in der Oeffentlichkeit wenig Anklang. Man fürchtete, es würden Gemeindemittel in An⸗ ſpruch genommen werden, um den Handwerksmeiſtern zu helfen. Das lag nicht in der Abſicht der An⸗ tragſteller, und ſie haben daher ihren Antrag dahin modiftziert, den Magiſtrat zunächſt zu bitten, Er⸗ hebungen darüber anzuſtellen, wie es denn mit einer Werkſtättennot ausſehe. Der Magiſtrat hat nun das Hochbanamt beauf⸗ tragt, ſolche Erhebungen anzuſtellen, und dieſes kam im weſentlichen zu dem Ergebnis, daß eine Not nicht vorhanden ſei Ferner hat der Magiſtrat ſich mit dem Grundbefitzerverein von 1895 in Verbin⸗ dung geſetzt, der geaußert hat: „Ein Mangel wird nicht empfunden; eine ſtädtiſche Förderung würde Ueberproduktion erzeugen.“ Ueber die Qualität der Werkſtätten hat ſic dieſer Verein nicht geäußert. — Ferner hat der Magiſtrat auch die vereinigten In⸗ nungen befragt, und dieſe haben geſagt: „Momen⸗ tan kann im allgemeinen von großem Mangel nicht die Rede ſein; doch macht ſich im Schloſſer⸗ und Glaſerhandwerk der Mangel recht fühlbar.“ Der Magiſtrat bemerkt nun am Schluſſe ſeiner Mitteilung, daß noch Erhebungen ausſtehen, die er⸗ wartet werden können, wenn das Statiſtiſche Amt ſeinen demnächſtigen Bericht über Werlſtätten ver⸗ öffentlicht haben wird. Ich glaube nicht, daß die Verſammlung ſich mit dem Gegenſtande unter dieſen Umſtänden weiter beſchäftigen kann. Ich hoffe aber, daß diejenigen Herrn, die ſich für den Gegenſtand intereſſiert haben, noch Gelegenheit finden, den kleinen Handwerkern beizuſtehen, und daß ſie, ſoweit es möglich iſt, dieſe Gelegenheit benutzen werden. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung nimmt von der Nitteilung des Magiſtrats Kenntnis.) Vorſteher ⸗ Stellv. Kaufmann: Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Grundſätze über Vergebung der Rathansfeſtſäle. Druckſache 480. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, die Vorlage betrifft die Grundſätze für die Vergebung der Rathau⸗feſtſäle, um deren Auf⸗ ſtellung der Magiſtrat im vorigen Jahr erſucht worden war. Der Inhalt der Vorlage und die Faſſung der Beſtimmungen geben meines Erachtens zu Bedenken keine Veranlaſſung. Die Grundſätze entſprechen ganz den Wünſchen, die in der Verſammlung ſelbſt geäußert worden ſind. Zu 4 möchte ich mir erlauben, eine kleine Bemerkung zu machen. Es iſt der Wunſch ausge⸗ ſprochen worden, daß doch in Zukunft die Ausſtellung der Kunſtgewerbeſchule in den Rathausſälen ſtattſinden möchte, da die bisher dazu benutzten Räume ent⸗ ſchieden unzureichend ſind. Die Ausſtellungen der Kunſtgewerbeſchule gehören ja auch zu den Zwecken der ſtädtiſchen Verwaltung und paſſen unter Nr A. Zu B möchte ich mir einen kleinen Abänderungs⸗ vorſchlag einzubringen erlauben, nämlich in dem Satze: „Ausſchuß, der aus dem Magiſtratsdirigenten und einem zweiten Magiſtratsmitgliede und zwei Stadt⸗ verordneten beſteht“ ſtatt „und zwei Stadtverordneten“ gleich zu ſetzen: „dem Vorſteher und deſſen Stell⸗ vertreter“. Ich glaube, dadurch wird der Geſchäfts⸗ gang weſentlich vereinfacht. Wir ſtreiten uns dann nicht lange herum, wer von uns in den Ausſchuß gehen ſoll; der Vorſteher und ſein Stellvertreter ſind immer da, ſo daß alſo die Beſchlüſſe von dem Aus⸗ ſchuſſe nachher mit Schnelligkeit gefaßt werden können. Ich ſtelle alſo dieſen Abänderungsantrag. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Von ſeiten des Magiſtrats iſt gegen die Vorſchläge des Herrn Referenten nichts einzuwenden. Ich glaube, daß der Magiſtrat ihnen ohne weiteres zuſtimmen wird. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung ſtimmt den vom Magiſtrat vorgeſchlagenen Grundſätzen mit der vom Berichterſtatter beantragten Anderung zu. Die Grundſätze lauten: A. Uber die Benutzung der Feſtſäle für Zwecke der ſtädtiſchen Verwaltung und Repräſentation entſcheidet der Magiſtratsdirigent. Er darf die Feſtſäle auch zu Zwecken der von ihm ſelbſt ausgeübten Repräſentation benutzen. Die Entſcheidung über die Vergebung und Benutzung der Feſtſäle zu anderen Zwecken erfolgt durch einen Ausſchuß, der aus dem Magiſtratsdirigenten und einem zweiten Ma⸗ giſtratsmitgliede, dem Stadtverordnetenvorſteher und deſſen Stellvertreter beſteht. Der Aus⸗ ſchuß wird ermächtigt, in zweifelloſen Fällen die Entſcheidung ſeinem Vorſitzenden zu über⸗ laſſen. Für die Vergebung gelten folgende Grundſätze: 1. Die Benutzung der Säle iſt allen religiöſen und politiſchen Vereinen und Verſammlungen, ſowie Vereinen, welche rein geſellige Zwecke verfolgen, oder deren Zweck auf einen