—— 388 laſſen muß, bei denjenigen Inſtanzen, die da zu⸗ ſtändig ſind, vorſtellig zu werden und unter Um⸗ ſtänden, wenn Gelegenheit ſich dazu bietet, auch den Weg des Rechts zu beſchreiten. Alſo meine Anſicht iſt die, daß ich mich nicht ohne weiteres auf den Standpunkt ſtellen kann, daß die Polizei auf den Straßen für die Kommune ein Rührmichnichtan iſt, ſondern daß ſich allerdings Verhältniſſe ergeben können aus denen heraus die Kommune ſich um das Verhalten der Polizei bekümmern muß. Nur um dies hier ausdrücklich feſtzuſtellen, habe ich mich zum Worte gemeldet. Denn es könnten unter Umſtänden aus den Worten des Herrn Oberbürgermeiſters über die Stellung der Kommune zur Polizei unrichtige Schlüſſe gezogen werden, wenn kein Widerſpruch erfolgt. Aber das berührt nicht den Standpunkt, den ich gegenüber der Interpellation einnehme; denn da handelt es ſich nicht um Störungen, die von ſeiten der Polizei ver⸗ anlaßt werden, oder um eine Pflichtverletzung oder um eine Beeinträchtigung der Freiheit der Bürger⸗ ſchaft als ſolcher, — ſondern um einen Konflikt der Polizei mit einzelnen Bürgern, in den einzumiſchen, nach den Materialien, die uns hier vorgetragen worden ſind, meines Erachtens für uns keine Veranlaſſung vorliegt; ſchon aus dem einfachen Grunde nicht, weil wir keine Nachprüfung der vorgelegten Materialien vornehmen können, und ich ſehe auch gar keinen Weg, auf dem wir die Vorgänge einer derartigen Nachprüfung unterziehen können. Aus dieſem Grunde ſtehe ich hier vor einem non liquet und bin daher mit meinen Freunden nicht in der Lage, die Wünſche des Herrn Kollegen Borchardt zu unterſtützen. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Aus den Aus⸗ führungen des Herrn Dr. Crüger ſehe ich, daß ich mich nicht mit ganz wünſchenswerter Klarheit aus⸗ gedrückt habe. Ich wollte nur zu dem Fall ſprechen, der hier vorliegt, zu dem Fall der Inter⸗ pellation. Es hat mir ferngelegen, eine Verall⸗ gemeinerung an das, was ich ſagte, anzuknüpfen. Ich ſtehe durchaus auf dem Boden der Ausführungen des Herrn Dr. Crüger und ſchließe mich ihnen an, was ich ausdrücklich zu betonen nicht unterlaſſen möchte. Stadtv. Dr. Borchardt: Dann bleibt mir alſo nur übrig, zu konſtatieren, daß die Verkehrsſtörungen, die ſeitens der Polizei auf dem Nonnendamm her⸗ vorgebracht werden, weder von Herrn Dr. Crüger noch von dem Herrn Oberbürgermeiſter als ſolche empfunden werden, gegen die ſie einſchreiten möchten. Die Arbeiter, die am Nonnendamm in der Ausübung ihrer Verkehrsrechte gehindert werden, haben darüber allerdings eine andere Meinung. Vorſteher Roſenberg: Es hat ſich niemand weiter zum Wort gemeldet. Punkt 13 der Tagesordnung: Antrag der Stadtv. Vogel und Gen. betr. Wahl eines Mitgliedes der Schuldeputation. — Druckſache 483. Der Antrag lautet: Wir beantragen, den Stadtv. Klick in die Schuldeputation zu wählen. Antragſteller Stadtv. Vogel: Meine Herren, Herr Kollege Otto — zu meinem Bedauern iſt er fort⸗ gegangen, wie ich eben ſehe — hatte in der vorigen Sitzung behauptet, mein Antrag wäre wohl nicht ernſt gemeint. Ich weiß nicht, aus welchem Grunde er zu dicſer Anſicht kommt. Ich muß erklären, daß mein Antrag ganz ernſt iſt, daß ich durchaus möchte, daß Sie ihn als ernſt auffaſſen und annehmen. Der Großherzog Ludwig Ernſt von Heſſen iſt neulich ſo vernüuftig geweſen, einen Mann als Bei⸗ geordneten der Stadt Offenbach zu beſtätigen, der als Sozialdemokrat bekannt war, obgleich der Groß⸗ herzog andererſeits erklärt hat, er belämpfe ſonſt die Sozialdemokratie, aber er nehme keinen Anſtand, den Gewählten zu beſtätigen. Nun, meine Herren, ich denke, der preußiſche Kultusminiſter kann ebenſo ver⸗ nünftig ſein wie der Großherzog von Heſſen. Er hot den Kollegen Dr. Peuzig nicht beſtätigt, weil er feiner Landeskirche angehört und weil er die Religion aus der Schule entfernt ſehen möchte. Der Kollege Klick iſt Angehöriger der Landeskirche und hat noch nie den Religionsunterricht der Landeskirche bekämpft. Warum ſoll denn der preußiſche Kultusminiſter nicht ebenſo vernünftig ſein wie der Großherzog von Heſſen und ihn beſtätigen? Ich bitte Sie dringend, den Antrag anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadtv. Vogel und Gen. ab.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 14 der Tages⸗ ordnung: Antrag der Stadtv. Jolenberg und Gen⸗ betr. Begräbnisweſen. — Druckſache 484. Der Antrag lautet: Die Unterzeichneten halten die Ausübung ſtädtiſcher Aufſicht über das Begräbnisweſen für dringend erforderlich. Demzufolge wolle die Stadtverordneten⸗ Verſammlung beſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, 1. Erhebungen darüber anzuſtellen, welche Ge⸗ meinden und in welchem Umfange dieſelben ſich dieſer ſozialen Aufgabe bereits unter⸗ zogen haben, 2. der Stadtverordnetenverſammlung überPunkti bis zum 1. April 1907 Bericht zu erſtatten. Antragſteller Stadtv. Jolenberg: Meine Herren, ich will verſuchen, mich möglichſt kurz zu faſſen; denn wenn es mir gelingt, Ihr Intereſſe für die Sache überhaupt zu erregen, ſo werden Sie nicht umhin können, unſerem Antrage Ihre Zuſtimmung zu geben. Es iſt Ihnen bekannt, daß ſeit langem und ganz beſonders in den letzten Jahren ſich die Städte⸗ verwaltungen mit dem öffentlichen Begräbnisweſen viel befaßt haben. Man hat zum Teil die ſtädtiſche Aufſicht eingeführt oder ſtädtiſche Beerdigungsan⸗ ſtalten neben den beſtehenden privaten eingerichtet. Das iſt in vielen ſächſiſchen Städten der Fall, und es wird auf dieſe Weiſe eine gewiſſe Kontrolle der Preiſe ausgeübt. In anderen Städten find einzelne Unternehmer zu beſtimmten feſtgelegten Tarifen konzeſſioniert. Viele Städte haben ferner die Privat⸗ unternehmer gänzlich ausgeſchloſſen, und Frankfurt a. M. bereitet augenblicklich die vollſtändige Uebernahme des Begräbnisweſens ſeitens der Stadt vor. Es ſoll dort nach der Magiſtratsvor⸗ lage ein Friedhofsamt 4 ¼ werden genau wie jede andere ſtädtiſche Verwaltungsdeputation.