—— 390 Vaterland ſoweit zu kennen, daß ich ausſprechen kann: es wird kein anderes Reſultat als ein negatives dabei herauskommen. Ein poſitives Ergebnis wird nur da erreicht werden, wo kommunale Friedhöfe angelegt werden. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, aus den Worten des Herin Oberbürgermeiſters werden Sie entnommen haben, daß ähnlich wie bei meinem An⸗ trage in der vorigen Sitzung betreffs der Leichenver⸗ brennung ſich ſehr viele Momente anführen laſſen, die für einen Aufſchub des Antrages ſprechen. Trotz⸗ dem möchte ich aber im Namen meiner Freunde auch hier erklären, daß wir den Antrag nicht ab⸗ lehnen. Wir betrachten derartige Anträge von einem etwas allgemeineren Standpunkte aus und halten es nicht für unrichtig in einer Sache vorzugehen, weil irgendwelche einzelnen Momente vielleicht zu einer Aufſchiebung Veranlaſſung geben könnten. Ich bin in der letzten Sitzung auf die Worte des Herrn Kollegen Or. Landsberger der vorgerückten Zeit wegen nicht eingegangen, muß aber doch erklären, daß ſehr viele Mißverſtändniſſe da vorlagen. Ich hätte Ihnen den Brief genau ebenſo wie Herr Kollege Landsberger vorleſen können; ich habe Ihnen nur einen Extralt daraus gegeben. Die Sache lag ähnlich wie hier; man mußte ſagen, auch durch den damals hervorgehobenen Umſtand mit dem Streit in Hagen wird die Sache nicht geklärt. Der Verein für Feuerbeſtattung hat ausdrücklich erklärt, ſelbſt wenn das Oberverwaltungsgericht im Sinne der Stadt Hagen entſcheiden würde, ſtänden der Regierung noch andere Mittel zu Gebote, um die Leichenverbrennung zu verhindern, und der Verein für Feuerbeſtattung hat daher mit Freuden mein Vorgehen hier begrüßt. Meine Herren, ich berühre dieſe Frage, weil ich ſie auch in Verbindung mit dem heutigen Antrage bringe. Ich kann Ihnen zunächſt erklären, daß wir, edenfalls die Majorität von uns, für Ihren Antrag ſtimmen werden, namentlich nachdem er in Punkt 2. entſprechend unſeren Wünſchen, umgeändert worden iſt. Wir knüpfen aber daran das Amendement, daß wir den Magiſtrat bitten, Unterſuchungen darüber anzuſtellen, welche Gemeinden in Deutſchland bereits a) Leichenverbrennungsöfen, b) Urnenhallen oder Urnenhaine errichtet haben und mit welchem Erfolge. Wir haben ja aus den Worten des Herrn Ober⸗ bürgermeiſters entnommen, daß die Grundlage Ihres Antrages die Anlegung von Gemeindefriedhöfen iſt, und aus dieſem Geſichtspunlt heraus treten wir auch für Ihren Antrag ein. Kommt man aber zu der Frage der Gemeindefriedhöfe, dann kann man die Frage nicht beiſeite laſſen, inwieweit Urnenhallen und Urnenhaine eingerichtet worden ſind und mit welchem Erfolge. Ich hoffe, daß, wenn wir Gemeinde⸗ friedhöfe bekommen — unter Umſtänden auf Grund der vorgeſchlagenen Enquste —, auch gleichzeitig Urnenhallen eingerichtet werden. Damit iſt noch nicht die Leichenverbrennung eingeführt, aber wenigſtens die Möglichkeit einer Beiſetzung in der Heimatsſtadt gegeben. Ich möchte vorſchlagen, mit dieſem Amendement den Antrag Jolenberg anzunehmen. Stadtv. Scharnberg: Meine Herren, die Be⸗ gecmme hat dieſe Verſammlung ſchon ſehr häufig eſchäftigt. Ich möchte an die Außerung des Herrn Oberbürgermeiſters den Wunſch knüpfen, daß die Hoffnung auf Anlegung eines Kommunalfriedhofs bald in Erfüllung geht. Ich ſtehe zwar der Sache etwas ſkeptiſch gegenüber, da wir ſeit dem 20. De⸗ zember vorigen Jahres noch keine weitere Nachricht darüber erhalten haben, wie es überhaupt mit der Kirchhofsfrage ſteht. Was für eine Notwendigkeit vorliegt, das werden wir tagtäglich gewahr an den Bewohnern der Stadt Charlottenburg, welche die un⸗ leidlichen Zuſtände, die das Begräbnisweſen und das Kirchhofsweſen mit ſich bringt, ſchwer empfinden, be⸗ ſonders diejenigen, die ihre Angehörigen beſtatten und dabei auf Teppiche und ſonſtige Dekorationen Anſpruch machen wollen. Dieſer Wunſch wird ihnen, wenn ſie einen Prediger nicht bei der Beerdigung hinzuziehen, abgeſchlagen; ſie können dann weder auf Teppiche noch auf Dekorationen rchnen und müſſen darauf gefaßt ſein, daß der Transport hinten aus dem „Loch“ heraus ſtattfindet wie bei einem Hunde. Das wird wohl jeder als nicht angenehm empfinden, wenn er zuſehen muß, wie ſeine Angehörigen aus ſolch einem „Loch“ heraus transportiert werden. Die Kirche hat allerdings das Privilegium, ſie kann auf ihrem Grund und Boden machen, was ſie will. Sie verſteht es auch, in kunſtgerechter Weiſe ihre Taſchen zu füllen, und manchem fällt es ſehr ſchwer, die Koſten für das Begräbnis ſeiner Angehörigen auf⸗ zubringen. — Ich will auf weiteres nicht eingehen, es iſt ſchon zur Genüge früher darüber geſprochen worden; und wie notwendig eine Beſeitigung der Mißſtände iſt, das empfinden wir hoffentlich alle. Ich kann im Namen meiner Freunde erklären, daß wir dem Antrage zuſtimmen werden. (Die Beratung wird geſchloſſen). Antragſteller Stadtv. Jolenberg (Schlußwort): Ich freue mich, m. H., daß unſer Antrag auf allen Seiten des Hauſes Zuſtimmung gefunden hat. Dem Herrn Oberbürgermeiſter möchte ich mir zu erwidern erlauben, daß unſer Antrag ja nichts anderes will, als vorläufig Erhebungen anzuſtellen über dasjenige, was in anderen deutſchen Städten vorhanden iſt. Der Herr Oberbürgermeiſter ſagt, daß die Erhebungen zu einem negat wen Reſultate führen werden. Das iſt ja möglich; aber ich meine, wir könnten das ab⸗ warten. Der erſte Satz unſeres Antrages enthält doch (er iglich eine Motivierung: „Die Unterzeichneten halten die Ausübung ſtädtiſcher Aufſicht über das Begräbnisweſen für dringend erforderlich“. Wir haben uns ja nach keiner Richtung feſtgelegt, welche Anträge wir an die Erhebungen knüpfen werden. Alſo ſtellen wir doch erſt einmal die Erhebungen, die der Magiſtrat veranlaſſen ſoll, an, dann werden wir ſehen, wie die Sache weiter läuft. Wenn es geſtattet iſt, möchte ich auf dasjenige hinweiſen, was in Frankfurt a. M. bereits geſchehen iſt. Da werden wohl ähnliche F iedhofsverhältniſſe ſein, wie hier in Charlotteyburg. Trotzdem hat der Magiſtrat dort die erwähnte Vorlage gemacht. Ich weiß nicht, ob ſie angenommen iſt. (Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Dort iſt ein Kommunalfriedhof!) — Sol! — dann erübrigen ſich weitere Ausführungen. Ich habe dann nichts hinzuzufügen. Vorſteher Roſenberg: Ich werde in folgender Weiſe abſtimmen laſſen: zunächſt über den Unter⸗ antrag des Herrn Stadtv. Dr. Stadthagen, der im Falle ſeiner Annahme den Hauptantrag folgender⸗ maßen ändern würde: