— 391 — Die Stadtverordnetenverſammlung beſchließt, den Magiſtrat zuneen an 1) Erhebungen darüber anzuſtellen, a) welche Gemeinden und in welchem Umfange dieſelben ſich der Aufſicht über das Be⸗ gräbnisweſen bereits unterzogen haben; b) welche Gemeinden in Deutſchland bereits 1. Leichenverbrennungsöfen, 2. Urnenhallen oder Urnenhaine errichtet haben, und mit welchem Erfolge; 11) der Stadtverordnetenverſammlung über Punkt! baldmöglichſt Bericht zu erſtatten. Ich laſſe zuerſt über den Antrag zu 1 und dann über den Antrag zu 2 abſtimmen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage Jolenberg in der eben vorgeleſenen Faſſung.) Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung: Mitteilung des Vorſtandes betreffs Kontrolle über die Ausführung der „Beſchlüſſe der Stadtverordnetenverſammlung — Druck⸗ ſache 485. Ich verleſe die einzelnen Fragen und eröffne die Diskuſſion. Frage 1. — 2. — 3. 5. — 6. — 7. — 8. Stadtv. Holz: Bei Nr. 3 handelt es ſich um die Frage: wann wird die neue Geſchäftsanweiſung für die Armenkommiſſion vorgelegt werden? — Dieſe Frage betrifft einen Stadtverordnetenbeſchluß vom 10. Januar 1903, und wenn Sie ſich dieſem Beſchluß vom Jahre 1903 gegenüber die Antwort vom Ende 1906 vergegenwärtigen, ſo werden Sie mir allerdings zu⸗ ſtimmen, wenn ich ſage: es iſt eine ziemlich lange Zeit verfloſſen, ohne daß jener Beſchluß zu einem befriedigenden Reſultate gekommen iſt. Sie werden ſich erinnern, daß dieſer Beſchluß der Stadtverordneten⸗ verſammlung auf die etwas unheilvollen Verhandlungen gelegentlich der Überſchreitung des Armenetats zurück⸗ zuführen iſt. Es war damals zur Sprache gekommen, daß es zweckmäßig ſei, eine Geſchäftsanweiſung auf⸗ zuſtellen, aus der hervorginge, daß alle Armen⸗ kommiſſionen möglichſt gleichmäßig bei der Vergebung von Unterſtützungen verfahren; auch andere wichtige Fragen ſollten gleichzeitig erledigt werden. Nun weiſt ja der Magiſtrat in ſeiner Beantwortung darauf hin, daß ſchon wiederholt Beratungen ſtattgefunden haben, und daß jetzt die Angelegenheit in einem Unteraus⸗ ſchuß ſteckt und die Verzögerung auf die Erkrankung des Stadtrats Samter zurückzuführen iſt. Meine Herren, das iſt allerdings ein ſehr weſentlicher Umſtand. Ich möchte bei dieſer Gelegenheit meinem ſchmerzlichen Bedauern darüber Ausdruck geben — ich glaube aus Ihrer aller Herzen zu ſprechen —, daß Herr Stadt⸗ rat Samter von ſchwerer Krankheit heimgeſucht iſt, und daß es uns nicht vergönnt iſt, ihn heute bei uns zu ſehen. Ich möchte den Wunſch ausſprechen, daß er bald geneſen und geſtärkt zu uns zurück⸗ kehren möge. (Bravo!) Im Anſchluß daran möchte ich aber doch meinen, daß die Vorbereitungen, wie aus der Antwort des Magiſtrats hervorgeht, ſoweit getroffen ſind, daß ſie endlich einmal zum Abſchluß kommen können. Wer den Sitzungen der Armendirektion beigewohnt hat, weiß, daß man ſehr oft in die Lage kommt, ſich zu fragen: nach welcher Richtſchnur hat man eigentlich jetzt zu verfahren? Dieſe Richtſchnur ſoll in der in Ausſicht genommenen Geſchäftsanweiſung gegeben werden. Dieſe Geſchäflsanweiſung ſoll gewiſſermaßen ein standard work ſein, geſchaffen für dauernde Zeit, damit ein jeder weiß, ſei es Stadtverordneter oder Bürger, wie man ſich in Zukunft zu verhalten hat. Ich würde deshalb an den Magiſtrat die Bitte richten, dieſe Beratungen endlich zum Abſchluß zu bringen, und uns recht bald in den Beſitz einer Geſchäfts⸗ anweiſung zu ſetzen. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich kann mich dem Ausdruck des Bedauerns, den Herr Stadt⸗ verordneter Holz hier ausgeſprochen hat, nur an⸗ ſchließen. Ich ſelbſt bin der Vorſitzende dieſes Ma⸗ giſtratsausſchuſſes geweſen, und wir hätten, wenn Herr Stadtrat Samter nicht erkrankt wäre, zweifel⸗ los längſt die Arbeit abgeſchloſſen; denn in der erſten Ausſchußſitzung ſind im weſentlichen alle Fragen von grundſätzlicher Wichtigkeit, die zu behandeln waren, durchaus zur Zufriedenheit erledigt worden. Man wollte eigentlich nur eine gewiſſe Form wahren, in⸗ dem man ſich eine) zweite Leſung vorbehielt, um dieſe odersjenez Frage, die noch nicht bis-zur vollen Reife in der erſten Leſung gebracht worden war, einer Nachprüfung im Ausſchuß zu unterziehen. Ich kann, glaube ich, in Ausſicht ſtellen, daß, ſobald-Herr Stadt⸗ rat Samter zurückgekehrt ſein wird, die Arbeit in verhältnismäßig kurzer 4Zeit⸗ wird erledigt werden können — vorausgeſetzt allerdings, daß Herr Stadt⸗ rat Samter nicht ſoviel andere Arbeit vorfindet, wenn er nach längerer Abweſenheit, in ſein Amt zurückkehrt, ſo daß dieſe Angelegenheit vielleicht doch noch länger als erwünſcht wird liegen bleiben. Daß wir die Sache ohne Herrn Stadtrat Samter weiter beraten ſollen — ich weiß nicht, ob-Herr Stadtv. Holz das gewünſcht hat —, würde ich jedenfalls nicht empfehlen. Vorſteher Roſenberg: Frage 9. — 10. — Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, die Antwort zu Nr. 10 ſagt uns im Grunde, daß die Maßnahmen der Regierung, die Feſtſetzung ſeitens der Herren Miniſter, geſetzlich nicht begründet, wenigſtens nicht in der Allgemeinheit begründet ſind, weil der Begriff der Veranſtaltung fehlt, ferner daß der Magiſtrat eine Anfrage an den Herrn Miniſter der öffentlichen Arbeiten dahin gerichtet hat, für welche Veranſtaltungen denn nun dieſe Gebühren entrichtet werden, und daß die Antwort noch ausſtehe. Dann aber fährt der Magiſtrat fort: Wir bemerken indeß, daß, ſelbſt wenn der ſehr umſtrittene Begriff der Schiffahrtsveran⸗ ſtaltung durch die von den Staatsbehörden noch anzugebenden Maßnahmen nach unſerer Anſicht nicht erfüllt werden ſollte, im ordent⸗ lichen Rechtswege gegen die Erhebung von Abgaben nichts erreicht werden könnte. Es heißt ſchließlich: Gegen die Feſtſetzung würde lediglich, da das Verwaltungsſtreitverfahren nicht gegeben iſt, der Beſchwerdeweg an die Herren Miniſter, die die Feſtſetzung vorgenommen haben, offen bleiben. Wenn dieſe Meinung zutrifft, meine Herren, dann liegt es auf dieſem Gebiete ja genau ſo wie auf dem der Schulverwaltuug, wo die Behörde, die ſoge⸗ nannte Aufſichtsbehörde, Feſtſetzungen treffen kann, ohne daß im Wege des Verwaltungeſtreitverfahrens dieſelben angefochten werden können, ohne daß alſo