— 392 — ſeitens einer unabhängigen richterlichen Inſtanz die ſchließliche Entſcheidung getroffen wird. Ich bin von dieſer Auffafſung überraſcht; denn ich war bisher der Meinung, daß einer ſolchen Willkür die Stadtgemeinde nur auf dem Gebiete der Schulverwaltung unterliege, weil es ſich dort in der Tat um ein angemaßtes Auffichtsrecht ſeitens des Kultusminiſteriums handelt, daß aber, wo Maß⸗ nahmen ſeitens des Miniſterium des Innern und anderer Verwaltungen in Frage kommen, der geord⸗ nete Rechtsweg exiſtiert, und die Kommunen nicht ohne weiteres jeder Willkür eines Miniſteriums ausgeſetzt ſind. Mir ſcheint es notwendig, daß wir dieſe Frage doch noch etwas näher prüfen. Meine Rechtskenntniſſe reichen nicht ſoweit, um ohne weiteres zu ſagen: die Ausführungen des Magiſtrats ſind nicht ganz zutreffend. Aber ich meine doch, wir hätten Veranlaſſung, dieſe Frage noch etwas näher und eingehender zu prüfen, ob in der Tat den Kommunen gegen eine Feſtſetzung der Herren Miniſter gar kein Weg offen ſteht. Eine Beſchwerde an den feſtſetzenden Miniſter ſelbſt erübrigt ſich wohl von ſelbſt. Deshalb möchte ich den Antrag ſtellen, dieſe Frage zunächſt nicht durch Kenntnisnahme zu erledigen, ſondern etwas näher in einem Ausſchuß zu prüfen. Vorſteher Roſenberg: Der Herr Stadtv. Dr. Bor⸗ chardt hat beantragt, die Frage Nr. 10 zur Prüfung einem Ausſchuß von 9 Mitgliedern zu überweiſen. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, die Frage iſt tatjächlich noch nicht erledigt; denn es ſteht die Antwort des Herrn Miniſters der öffentlichen Arbeiten noch aus. Es wird kaum einem Zweifel unterliegen, daß der Herr Miniſter das beſtätigen wird, was die Herren Referenten in der mündlichen Rückſprache uns bereits angedeutet haben, daß näm⸗ lich eine Veranſtaltung, eine Schiffahrtsveranſtaltung auch in dem Sinne vorliegt, wie ſie von den Geg⸗ nern der ſtaatlichen Auffafſung als Vorausſetzung für ein ſtaatliches Abgabenerhebungsrecht angeſprochen wird. Sie wiſſen ja, daß das Recht der Gebühren⸗ erhebung für derartige Schiffahrisveranſtaltungen eine ſehr umſtrittene Frage iſt, die nicht nur hier bei uns in der Stadtverordnetenverſammlung in Charlottenburg und im Magiſtrat, ſondern in der breiteſten Offent⸗ lichkeit erörtert worden iſt, daß insbeſondere Gegen⸗ ſätze zwiſchen Süd⸗ und Norddeutſchland beſtehen, und daß auch die Intereſſentenvereinigungen, nament⸗ lich der Zentralverein für Binnenſchiffahrt, ſich mit dieſer Frage ſehr eingehend beſchäftigt haben, und daß dieſe Frage auch noch weiter aktuell iſt inbezug auf die Einführung des Schleppmonopols und der hierfür feſtzuſetzenden Schiffahrtsabgaben. Kurzum, dieſe Angelegenheit iſt eine ſo weitſchichtige und ſo ſchwierige, daß ich glaube, Sie werden auch im Aus⸗ ſchuß wahrſcheinlich zu einem poſitiven Ergebniſſe nicht gelangen. Ich möchte jedenfalls bitten, zunächſt die Antwort des Herrn Miniſters abzuwarten, und ſtelle anheim, dann in einem Ausſchuß über dieſe Frage zu beraten. Ich glaube, daß die Herren die Auskunft, die der Magiſtrat gegeben hat, bei eigener Rrüfung der Rechtslage lediglich beſtätigen werden. Vorſteher Roſenberg: Ich mache darauf auf⸗ merkſam, daß der Vorſchlag des Vorſtandes auf Kenntnisnahme nicht eine Erledigung bedeutet, ſondern daß die Frage auf dem Kontrollbogen bleibt. — Jetzt hat das Wort der Herr Stadtv. Kaufmann. Stadtv. Kaufmann: Nach den Ausführungen des Herrn Vorſtehers verzichte ich. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, ich will den Antrag auf Ausſchußberatung demnach vorläufig zurückziehen und ebenfalls die weitere Entwicklung abwarten. Ich möchte aber doch dem Herrn Syn⸗ dikus noch erwidern, daß meine Meinung nicht die war, daß die Frage der Schiffahrtsveranſtaltung und ihrer Auslegung endgültig in dieſem Ausſchuſſe geprüft werden ſollte, ſondern lediglich die Rechts⸗ frage, welche Schritte die Kommune eventuell gegen die Feſtſetzung unternehmen kann. Was mich ſo unangenehm bei der Antwort berührt, iſt eben der Umſtand, daß gegen die Feſtſetzung, welche einmal getroffen wird, abſolut nichts ſoll unternommen werden können, als die Beſchwerde bei dem feſt⸗ ſetzenden Miniſter. Das ſcheint mir eben von neuem eine Beſtätigung des Satzes zu ſein, daß wir keine Selbſtverwaltung haben, daß ſtrittige Fragen zwiſchen Selbſtverwaltung und Aufſichtsbehörde nicht zur Ent⸗ ſcheidung gebracht werden können vor einem unab⸗ hängigen Gerichtshof, ſondern durch die Auffichts⸗ behorde ſelbſt entſchieden werden. Stadtſyndikus Dr. Maier: Ich glaube, daß der Herr Stadtv. Dr. Borchardt die Frage falſch geſtellt hat. Von einem Eingriff in die Selbſtverwaltung kann überhaupt keine Rede ſein. Meine Herren, es handelt ſich darum, inwieweit der Fiskus berechtigt iſt, auf öffentlichen Strömen Abgaben zu erheben, und ob er neben von der Stadt erhobenen Abgaben an den ſtädtiſchen Löſch⸗ und Ladeſtellen ſeinerſeits berechtigt iſ, auch noch Schiffahrtsabgaben zu er⸗ heben. Dieſe Frage hat mit unſerer kommunalen Selbſtverwaltung abſolut nichts zu tun, das iſt eine rein ſtaatliche Abgabenfrage, ſo daß die Analogie, die Herr Stadtv. Dr. Borchardt mit der Schulverwaltung gezogen hat, garnicht zutrifft. Ich bin vorhin darauf nicht eingegangen; nachdem das aber wiederholt an⸗ geführt worden iſt, muß ich die Sache richtig ſtellen. Vorſteher Roſenberg: Der Antrag auf Einſetzung eines Ausſchuſſes iſt zurückgezogen. Frage 11. — 12. — 13. — 14. — Stadtv. Kaufmann: Meine Herren, ich möchte Sie bitten, dieſe Angelegenheit nicht durch den Be⸗ ſchluß des Vorſtandes als erledigt zu erklären. Die Durchlegung einer Verbindungsſtraße von der Har⸗ denbergſtraße nach dem Gartenufer iſt ein ſchreien⸗ des Bedürfnis, und es kann für uns abſolut nicht maßgebend ſein, wenn unter der Hand ohne eine definitive Entſcheidung uns geſagt wird: das iſt an Allerhöchſter Stelle nicht zu erreichen. Meine Herren, wer ſich die Verhältniſſe anſieht, wird die ſchreienden Mißſtände nach allen Richtungen hin zugeben müſſen. Der Verkehr vom Kurfürſtendamm herunter, der ganze Frachtverkehr, der nach dem Schiffahrtskanal zu ſtattfindet, bewegt ſich heute durch die Harden⸗ bergſtraße über das Knie die Berlinerſtraße herunter. Wer den heutigen Verkehr, wie er ſich jetzt ſchon entwickelt hat, betrachtet, wer die Zunahme des Automobilweſens und die damit verbundenen Ge⸗ fahren auf den Straßen berückſichtigt, wird eine Entlaſtung dieſer Straße ſowohl im öffentlichen In⸗ tereſſe, als auch im beſonderen Intereſſe derer, die an dem Automobilſport eine Freude finden, als durchaus notwendig anerkennen müſſen. Es muß eine Abhilfe nach der Richtung hin geſchaffen werden,