neueren Verhältniſſen angemeſſen, die ſich über alles Erwarten entwickelt haben, den berechtigten Wünſchen des Gros der Elektrizitätskonſumenten, der mittleren und kleineren Geſchäftsleute, auf Herabſetzung der Preiſe Rechnung tragen müßte. Es beſtehen neben den großen Theatern auch kleine Theater, neben den großen Geſchäften, den Warenhäuſern, denen Vorzugspreiſe eingeräumt werden, kleinere und mittlere Geſchäfte, die auch um ihre Eriſtenz ringen, ſchwerer ringen als die großen Geſchäfte, denen ſich faſt der ganze Zuſpruch zuwendet. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nicht vorübergehen laſſen, ohne an die Elektrizitätsdeputation dahin appelliert zu haben, demnächſt darauf bedacht zu nehmen, die Preiſe mindeſtens um 5 § pro Kilowattſtunde, auf den Satz, den Berlin hat, herabzuſetzen. Meine Herren, es ſieht doch auch eigentümlich aus, wenn auf der einen Seite der Kurfürſtenſtraße, auf der Charlottenburger, 45 § und auf der Berliner Seite nur 40 gezahlt werden. Bei den größeren Konſumenten gleicht der Rabatt die Differenz aus, aber bei den Leuten, die mehr zu rechnen haben, bei den kleinen Handwerkern, die ihren Laden, um mitzukommen mit den größeren Geſchäften, auch elektriſch beleuchten müſſen, und bei den mittleren Gewerbetreibenden macht die Preisdifferenz viel aus. Ich bitte, doch recht bald auf eine Preisermäßigung bedacht zu nehmen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, die Wünſche auf Verbilligung des Strompreiſes werden ja ſelbſtverſtändlich von der ganzen Bevölkerung ge⸗ teilt werden. Man kann ihnen aber, glaube ich, erſt dann näher treten, wenn eine ſo weitgehende Er⸗ weiterung des Elektrizitätswerkes ſtattgefunden hat, daß man dann auch allen Anforderungen gerecht werden kann. Augenblicklich ſcheint mir die Sach⸗ lage doch ſo zu ſein, daß wir mit Mühe und Not an uns herantretenden Forderungen genügen önnen. Was im übrigen die Klagen über Lichtſtärke und Helligkeitsſchwankungen betrifft, ſo kann ich ihnen aus meinen Erfahrungen in der Offentlichkeit der Stadt ziemlich beipflichten. Ich möchte Herrn Stadtrat Jaffé6 nur auf die Berlinerſtraße hin⸗ weiſen, wo faſt jeden Abend zu beobachten iſt, daß die eine oder andere Laterne, — die zwar alle hoch hängen, aber meines Erachtens nicht gerade hoch ſtehen in dem, was ſie leiſten, — daß die eine oder andere Laterne ausgeht oder ſehr bedeutend in ihrer Lichtſtärke abnimmt. Das wird wohl allen aufgefallen ſein, und es wäre doch erwünſcht, daß eine Anderung darin möglichſt bald eintritt. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ 44 beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: a) Der Tarif für die Entnahme von elektriſcher Energie aus dem ſtädtiſchen Elektrizitätswerk wird unter Abſchnitt 4 durch eine neue Nummer 5 dahin ergänzt, daß für Theater bei einem Mindeſtſtromverbrauch von 40 000 Kilowattſtunden jährlich ein Preis von 30 9 für die Kilowattſtunde zu zahlen iſt. b) Dieſer Tarif tritt mit dem 1. Jannar 1907 in Kraft.) 11 Vorſteher Roſenberg: Punkt 9 der Tagesordnung: Anfrage der Stadtv. Sachs und Gen. betr Stadtverordnetenwahlen. — Druckſache 468 von 1906. Die Anfrage lautet: Die Unterzeichneten beehren ſich, an den Magi⸗ ſtrat folgende Anfrage zu richten: Hält der Magiſtrat es für zuläſſig, daß Stadtverordnetenerſatzwahlen ohne vorher⸗ gehenden Beſchluß des Magiſtrats auf bloße Verfügung eines Magiſtratsmitgliedes an⸗ beraumt werden? Ich erlaube mir die Anfrage an den Magiſtrat, ob und wann er dieſe Interpellation zu beantworten gedenkt. (Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Sofort!) Frageſteller Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, zunächſt möchte ich die Verſicherung voran⸗ ſchicken, daß es uns fern liegt, einen Streit zwiſchen den Fraktionen erregen zu wollen oder einen Kon⸗ flikt mit dem Magiſtrat hervorzurufen. Unſere An⸗ frage hat gegenwärtig nur eine theoretiſche Bedeutung. Aber gerade weil augenblicklich kein aktuelles Inter⸗ eſſe vorliegt, hielten wir es für vorteilhaft, die Frage zur Sprache zu bringen; wir können ſie jetzt ganz sine ira et studio und ohne jede Nebenrückſicht er⸗ örtern. Die Vorgänge, die uns zu unſerer Anfrage ver⸗ anlaßt haben, ſind folgende — ich ſtelle ſie zuſam⸗ men nach dem Inhalt der Akten und nach den Mit⸗ teilungen, die nach der letzten Sitzung des Aus⸗ ſchuſſes zur Prüfung von Stadtverordnetenwahlen gemacht worden ſind. Im vorigen Jahre, im Anfang des Sommers wurden durch das Ausſcheiden des Herrn Mommſen und durch den Tod des Herrn Marcus zwei Stadt⸗ verordnetenſitze frei. In beiden Fällen nahm der Dezernent, Herr Bürgermeiſter, die Erſatzwahl, wie die Akten ergeben, zunächſt für den Herbſt in Aus⸗ ſicht; die Angelcgenheit wurde bis dahin vertagt. Nun äußerte gegen Mitte Juni ein Mitglied dieſer Verſammlung dem Herrn Bürgermeiſter gegenüber den Wunſch, die Erſatzwahlen möchten doch noch vor Anfang der Stadtverorduetenferien erledigt werden. Der Herr Bürgermeiſter ging auf dieſen Wunſch ein. Da es wegen der vierzehntägigen F iſt, die zwiſchen der Einladung zu den Wahlen und den Wahlen ſelbſt liegen muß, unmöglich war, noch vor den Ferien zu wählen, ſo ſetzte Herr Bürgermeiſter den Wahltermin auf den 3. Juli feſt, der wenigſtens noch in den Beginn der Ferien fiel. Am 16. Juni verfügte der Herr Bürgermeiſter zugleich in Vertretung des ab⸗ weſenden Herrn Magiſtratsdirigenten, daß die Ein⸗ ladung zu den Wahlen in den Zeitungen ſofort ver⸗ öffentlicht werden ſollte. Als der Herr Stadtverord⸗ netenvorſteher von der Anſetzung des Wahltermins auf den 3. Juli Kenntnis erhielt, erhob er gegen dicſen frühen Termin Einſpruch, und der Herr Bürgermeiſter verſprach für den Fall, daß ſeine Ver⸗ fügung die Geſchäftsſtelle noch nicht verlaſſen hätte, ſie zurückzuziehen. Das iſt geſchehen: die Verfügung iſt zurückgezogen worden. Dem Herrn Vorſteher iſt von der Abſicht, den Wahltermin auf den 3. Juli zu legen, vorher keine Mitteilung gemacht worden; wenn er nicht zufällig Kenntnis von der ſchon aus⸗ gefertigten Verfügung erhalten hätte, dann wäre die Einladung zu den Erſatzwahlen für den 3. Juli in