Sie ſehen, zu welchen Folgen ein ſolches Vor⸗ gehen eines einzelnen Magiſtratsmitgliedes führen kann. Ich bin der Anficht, daß bei derartigen Er⸗ ſatzwahlen nicht ein Fall vorliegt, der einen nach⸗ teiligen Zeitverluſt 4. 1 kann, der alſo dann nach § 21 oder der nach § 58 im Zuſammenhang mit § 21 dazu führen ſoll, daß ein einzelnes Ma⸗ iſtratsmitglied einen Termin für die Wahlen an⸗ ſee Wir wollen das für die Zukunft vermeiden, und wir wollen es vermeiden nicht nur im Intereſſe unſerer Partei, wir wollen es vermeiden im In⸗ tereſſe aller Parteien, im Intereſſe der ordnungs⸗ mäßigen Erledigung und der gerechten Anberaumung von Wahlen. (Bravo! bei der Freien Vereinigung.) Vorſteher Roſenberg: Herr Stadtv. Dr. Stadt⸗ hagen, Sie haben im Eingang Ihrer Rede davon geſprochen, daß die Liberale Fraktion eine Benennung gewählt habe, die nicht der Wahrheit entſpreche. Ich nehme an, daß Sie damit keine Beleidigung eines Stadtverordneten oder einer Mehrheit von Stadt⸗ verordneten haben ausſprechen wollen. (Stadtv. Dr. Stadthagen: Ich bitte ums Wort!) Oberbürgermeiſter Schuſtehrns: Meine Herren, zu den Ausführungen des Herrn Stadthagen kann ich unmöglich ſchweigen. Er hat doch ſehr arg provoziert. Zunächſt, meine Herren, bedauere ich, daß Herr Stadtv. Stadthagen ſich vorher nicht etwas näher die Städteordnung angeſehen hat. (Bravo! bei den Liberalen.) Sonſt würde er wohl meine Ausführungen verſtanden haben. Er hat ſie leider nicht verſtanden: aber ich glaube nicht, daß das an mir gelegen hat. (Bravo! bei den Liberalen.) Er iſt auf § 58 zurückgekommen. In § 58 iſt vom Bürgermeiſter, vom Magiſtratsdirigenten die Rede; es ſiehr dort: 0 In allen Fällen, wo die vorherige Beſchlußnahme durch den Magiſtrat einen nachteiligen Zeiwwerluſt verurſachen würde, muß der Bürgermeiſter die dem Magiſtrat obliegenden h Geſchäfle vorläufig allein beſorgen, jedoch dem letzteren in der nächſten Sitzung .Bericht erſtatten. Meine Herren, ich habe geſagt: was darunter zu verſtehen iſt, das ſtehe in der Inſtruktion, und habe Ihnen dann mitgeteilt, daß die Inſtruktion unſern Fall, der hier vorliegt, nicht in ſich begreift. Das heißt: unter alle dieſe Fälle, von denen in § 38 die Rede iſt, in denen es ſich alſo um ſchleunige Sachen handelt, die einen Zeitverluſt nicht erleiden können, unter alle dieſe Fälle fällt unſer Fall nicht, weil er überhaupt nicht vor das Plenum gehört. Das habe ich ganz deutlich ange⸗ führt. Und wenn Kc Stadthagen ſagt, er begreife nicht, wie ich zu ſolcher Interpretation komme, ſo begreife ich nicht, wie er zu ſeiner Anſicht kommt! (Stadtv. Dr. Stadthagen: Die Städteordnung geht mir über die Inſtruktionl) Nein, dann wiſſen Sie das auch nicht: die Inſtruktion iſt genau ſo giltig wie die Städteordnung, ſie gilt heute als t Ich bitte, ſich darüber zu informieren in den Entſcheidungen des Oberverwaltungsgerichts, err Regierungsrat Dr. Stadthagen; dort werden ie das beſtätigt ünden. Alſo ich kann nicht dafür, wenn Sie otench nicht ſo genau durchgeleſen 7 haben wie erforderlich; das iſt nicht meine Schuld. 20 ens 10 9 1 — um errn Stadtu. Stadmagen einmal ausdrücklich betonen. 42 den Fällen des § 58 1 Städte⸗ Es handelt ſib übrie § 58 — das möchte 10˙0 gegenüber noch reiten immer auf 4 7 ordnung herum, der von den Sachen ſpricht, bei denen der Vortrag im Plenum einen nachteiligen Zeitwerluſt herbeiführen könnte, und die ſchleunig ſind. Dieſer Paragraph kommt hier gar nicht in Fail er kommt nur in Frage, wo es ſich um älle handelt, die durch Plenarbeſchluß des Magiſtrats erledigt werden % Unſer Fall gehört vielmehr zu denjenigen Fällen, die ihren angewieſenen Gang haben, und da ſteht in der Inſtruktion: alle vorbereitenden Entſcheidungen, alle Sachen, die ihren angewieſenen Gang haben. werden ohne Vortrag angeordnet. Das ſteht außerdem ſogar poſitin darin! Nun aber, mein ſehr geehrler Herr Stadthagen, bedaure ich doch ſehr und noch mehr, daß Sie aufgrund ungenügender Kenntnis der Akten hier Anſchuldigungen erhoben haben, die den Dezernent n ſehr ſchwer treffen würden, wenn ſie berechtigt wären. Sie haben dabei Dinge angeführt als femmnhene Tatſachen, die tatſächlich unrichtig ſind, 2 (Hört, hört! bei den Liberalen) und haben aus der tatſächlichen Unrichugkeit dieier Behauptungen Schlüſſe gefolgert, die dann natürlich auch unrichtig ſind; (Hört, hört! und Bravol bei den Liberalen) Sie ſind daraus auf Angriffe auf den Dezernenten gekommen, die ich auf das energiſchſte zurückweiſe. (Bravol bei den Liberalen.) Sie haben geſagt, der Dezernent ſei am 16. Juni, als er die Verfügung erlaſſen habe, von der Anſicht ausgegangen, daß der Streit zwiſchen den Parteien nicht mehr beſtände. Das iſt falſch. Aus den Akten geht hervor, daß es anders iſt, daß er genau gewußt hat, daß der Streit wieder angefangen hat, (Hört, hört! bei den Liberalen) und daß die urſprüngliche Vereinbarung zwiſchen den Fraktionen nicht mehr beſteht. Sie haben zweitens geſagt, daß der Dezernent einen früheren Beſchluß bezüglich der Wahl aufge⸗ oben habe. Auch das iſt falſch. Es lag ein Beſchluß des Magiſtrats bezüglich der Hinaus⸗ ſchiebung der Wahl bis zum September überhaupt nicht vor, ſondern nur eine Verfügung desſelben Dezernenten. 140. das iſt eine tatſächliche Unrichtig⸗ keit, aus der Sie Ihre Folgerungen gezogen haben. die verletzend für den Dezernenten ſind. Das iſt der zweite Fehler, den Sie gemacht haben. Sie haben dann ferner — das bedaure ich namemlich — geſagt: „Es iſt möglich, daß, wenn eine Partei Entgegenkommen deim Magiſtrat findet, Vorteile für die Agitation einer Partei dadurch herausſpringen könnten, daß der Dezernent allein verfügt, und das iſt hier der Fall geweſen.“ Das iſt ein direkter grober, ſchwerer Angriff gegen die Amtspflicht des Dezernenten, und er beruht wieder auf einer vollſtän ig falſchen Vorausſetzung. Und das mache ich Ihnen zum allerſchwerſten Vorwurf, daß Sie ſo leichtfertig Angriffe gegen Magiſtrats⸗ perſonen richten. Denn, Herr Stadtverordneter Stadthagen, Sie ſagen: das iſt hier der Fall geweſen; Sie ſagen wörtlich: „Sie, meine Herren, — d. h. die Liberale Fraktion haben nach der Be⸗ ſprechung über die Anberaumung des ines in der Agitation arbeiten können, denn Sie haben Anfang Inni Ihre Zirtulare verſendet.“, Anf ang Juni — ſo haben Sie geſagt. Die Rückſprache des