— 32. iſt. Ach Gott, meine Herren, im Jahre vorher, als von der Hebung der Volksſchule noch gar nicht die Rede war, haben dieſelben Herren unſeren An⸗ trag zu Fall gebracht; damals iſt ein großer Teil von Ihnen vor der Abſtimmung hinausgegangen, wie Sie offen erklärt haben, weil Sie nicht für unſeren Antrag ſtimmen wollten. Alſo damals iſt der Antrag bereits von den Liberalen abgelehnt worden, obwohl ein Aequivalent für die freien Lern⸗ mitiel gar nicht in Ausſicht ſtand. Im übrigen iſt es ganz gleichgiltig, aus welchen Gründen man einen Antrag ablehnt. (Widerſpruch bei den Liberalen.) Uns kommt es darauf an, ob die Herren für oder gegen einen Antrag find. Wenn wir erſt mit ſo feinen Organen zur Wahrnehmung von Unter⸗ ſcheidungen ausgeſtattet ſein werden, wie Herr Kollege Spiegel ſich rühmt, dann werden wir vielleicht auch Unterſchiede machen, aus welchen Gründen Anträge abgelehnt ſind. Schließlich hat Herr Kollege Crüger gegen uns den Vorwurf erhoben, daß wir gegen die demo⸗ kratiſchen Grundſätze verſtoßen hätten. Dieſer Vor⸗ wurf ſoll ſich auf unſere Haltung bei den letzten Vorſteherwahlen beziehen. Ich muß noch einmal konſtatieren, daß die Wahlen geheim ſind und daß wir es ablehnen, irgendwie mitzuteilen, wie wir ge⸗ ſtimmt haben und was uns bei unſerer Abſtimmung geleitet hat. Aber von einem Verſtoß gegen demo⸗ kratiſche Grundſätze kann dabei gar keine Rede ſein. Der demokratiſche Grundſatz erfordert, daß derjenige als gewählt proklamiert wird, für den ſich die Mehr⸗ heit erklart hat. Die Mehrheit hat ſich für den Kollegen Roſenberg erklärt, alſo iſt Herr Kollege Roſeuberg gewählt, und zwar durchaus auf grund eines demokratiſchen Wahlſyſtems. Nirgends ſteht in den demokratiſchen Grundſätzen, daß die Fraktion, die zufällig die Mehrheit hat, auch den Vorſteher zu ſtellen habe. Das iſt eine Auslegung demotratiſcher Grundſätze, wie Sie ſie ihnen geben, aber mit der wir uns nicht einverſtanden erklären. Stadtu. Dr. Crüger: Meine Herren, fürchten Sie weder eine politiſche, noch eine kommunal⸗poli⸗ tiſche Rede; ich will nur eine ganz kurze Feſtſtellung gegenüber dem Herrn Kollegen Stadthagen machen. Herr Kollege Stadthagen beſtritt vorhin, daß die Freie Vereinigung in der National⸗Zeitung als national⸗ liberale Parteiorganiſation angeſprochen ſein könnte. Aus ſeinen weiteren Ausführungen ſchien es ſich zu ergeben, als wenn er jenem Artikel im zweiten Bei⸗ blatt zu Nr. 574 der National⸗Zeitung vom 8. Ok⸗ tober 1906 außerordentlich nahe ſteht; darin heißt es: Unſere nationalliberalen Charlottenburger Par⸗ teigenoſſen ſind ſonſt kommunalpolitiſch aus⸗ nahmslos — mit Sperrſatz! — in der Freien Vereinigung, zu Hauptkontingent ſtellen, Meine Herren, mehr können Sie doch nicht verlan⸗ gen, als dieſen deutlichen Beweis in der National⸗ Zeitung, die Ihnen und auch dem Herrn Stadthagen außerordentlich nahe ſteht; hier wird an erkannt, daß die Freie Vereinigung eine national⸗ liberale kom munalpolitiſche Parteiorgani⸗ ſation iſt. Stadw. Dr. Spiegel: Herr Stadtv. Hirſch hat es eben als demokratiſch bezeichnet, daß derjenige gewählt wird, der die meiſten Stimmen erhält. Ich möchte nur fragen, ob Herr Stadtv. Hirſch denſelben der ſie das Standpunkt auch gegenüber den Fällen einnimmt, wo eine Verſammlung einer darin vorhandenen ſozialdemokratiſchen Partei keinen Sitz im Vorſtande einräumen will. Bisher habe ich bei ſolchen Fällen die ſozialdemokratiſchen Parteiblätter immer einen gegenteiligen Standpunkt einnehmen ſehen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Die Worte des Herrn Kollegen Dr. Crüger und das, was er aus der Zei⸗ tung vorgeleſen hat, beweiſen, glaube ich, vollkommen die Richtigkeit deſſen, was ich vorhin geſagt habe, (Heiterkeit) nämlich, daß die Freie Vereinigung nicht die Orga⸗ niſation der Nationalliberalen iſt, ſondern daß die nationalliberal Organiſierten eben in dieſer Fraktion ſind. Es iſt ausdrücklich darin vermerkt, daß die Freie Vereinigung auch Angehörige der übrigen Par⸗ teien, ſowohl der Freiſinnigen, wie der Konſervativen enthält. Ich halte das, wos ich geſagt habe, voll⸗ kommen aufrecht. Im übrigen wundere ich mich, daß Herr Kollege Dr. Crüger, nachdem ich vorhin bereits erklärt habe, daß mir der Artikel erſt lange, nachdem er erſchien, bekannt geworden iſt, jetzt noch an dieſen Worten gewiſſermaßen zweifelt und meint, ich ſtände dem Artikel vielleicht nicht fern — wenn ich ihn recht verſtanden habe. Stadtv. Gredy: (zur Geſchäftsordnung): Ich be⸗ antrage den Schluß der Debatte. (Bravo!) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Herr Gredy iſt der letzte Redner, der ſich gemeldet hat. Dadurch iſt der Schluß der Debatte von ſelbſt herbeigeführt. Wir können nunmehr dieſen Gegenſtand verlaſſen. Wir gehen jetzt über zu Punkt 10 der Tages⸗ ordnung: Anfrage der Stadtv. Dzialoszynski und Gen. betr. Strompreis für Fahrſtühle — Druckſache 17. Die Anfrage lautet: Die Unterzeichneten richten an den Ma⸗ giſtrat folgende Anfrage: Worauf iſt es zurückzuführen, daß der Strompreis für elektriſche Fahrſtühle in Char⸗ lottenburg erheblich 1 Der iſt als in den übri⸗ gen Gemeinden Groß⸗Berlins? Iſt der Magiſtrat in der Lage, eine Herab⸗ ſetzung dieſes Strompreiſes herbeizuführen? Frageſteller Stadtv. Dzialoszynski: Ich möchte nach dieſen intereſſanten Verhandlungen Sie vitten, Ihre Aufmerkſamkeit einem Gegenſtande zuzuwenden, welcher wenig geeignet iſt, die Gemüter zu erregen, nämlich einer Frage, welche vielfach zu Beſchwerden und Klagen innerhalb eines kleineren Kreiſes von hieſien Bürgern Anlaß gegeben hat, der Frage des Strompreiſes für elektriſche Fahrſtühle. Es iſt in eindringlicher Weiſe vielfach Klage dagegen erhoben worden, daß in Charlottenburg erbeblich höhere Preiſe für elektriſch beiriebene Fahrſtühle berechnet werden als in allen Nachbargemeinden Berlins, und man hat Anlaß genommen, daraus Schlußfolgerungen auf die Führung der Gemeindeangelegenheiten überhaupt zu ziehen. Ich habe folgeochſen im Einverſtändnis mit meinen Freunden über dieſe Klagen Infor⸗ mationen eingezogen und folgendes feſtgeſtellt. Bis zum Jahre 1902 iſt in Charlottenburg der Strompreis für Fahrſtühle mit 16 Pf. berechnet