—— 35 — —2 Als Vertreter des Maaiſtrats ſind abgeordnet die Herren Stadträte Boll, Dr. Jebens, Dr. Wald⸗ ſchmidt, Dr. Jaffé, Schliemann, Winckelmann, Scholtz, Stadtbaurat Bredtſchneider, Stadtſchulrat Dr. Neufert, Stadtſyndikus Dr. Maier, Stadtbauinſpektor Winter⸗ ſtein, Magiſtratsaſſeſſor Dr. Stolze, Oberingenieur Marggraf, Straßenreinigungsoberinſpektor Meyer. Als Beifitzer walten die Herren Stadtverordneten Münch und Stein. — Anſtelle des noch nicht an⸗ weſenden Herrn Münch bitte ich Herrn Stadtv. Wolffenſtein, die Freundlichkeit zu haben, ſolange Herr Münch nicht da iſt, hier Platz zu nehmen. — Herr Stadtv. Wolffenſtein führt die Rednerliſte. Entſchuldigt ſind die Herren Stadtv. Callam, Dr. de Gruyter, Haack, H iſe, Holz, Dr. v. Liszt, Mickler, Otto, Platz, Dr. Proskauer, Dr. Riel, Ruß. Ausgelegt werden Jahresberichte über die Ver⸗ waltung des Wilhelmsſtifts in Charlottenburg. Es iſt folgender Antrag eingegangen: Der Magiſtrat wird erſucht, den Ausbau einer beſtehenden Realſchule zu einer Oberreal⸗ ſchule baldigſt in die Wege leiten zu wollen. Charlottenburg, den 11. Februar 1907. Schwarz und eine größere Anzahl von Unterſchriften, bei weitem mehr als fünf. Der Antrag wird auf die Tages⸗ ordnung der nächſten Sitzung geſetzt werden. Wir kommen zur Tagesordnung. Punkt 1 Mitteilung betr. Prüfung der ſtädtiſchen Kaſſen im Monat Jannar d. I. Berichterſtatter Stadtv. Frantz: Am 21. Januar hat eine Prüfung der Kaſſen ſtatigefunden, und zwar zunächſt der Siadtpauptkaſſe, ferner der Haupikaſſe für die Gaswerke, ſodann eine Prüfung beim Ein⸗ ziehungeamt, Zahlſtelle 3 und Zahlſtelle 6. Ich habe das mir vorliegende Material durchgeſehen, nichts zu erinnern gefunden und bitte die Verſammlung, die Mitteilung durch Kenntnisnahme als erledigt zu be⸗ trachten. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 2 der Tagesordnung: Vorlage betr. Pflichtſtundenordnung für Lehrkräfte. — Druckſache 27. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Bauer: Meine Herren, der Magiſtiat beautragt, von der Genehmigung der Pflichn⸗ ſtundenordnung für die Rektoren an den Gemeinde⸗ ſchulen und der Bürgermädchenſchule, der Lehrer und Lehrerinnen an den Gemeindeſchulen, den höheren Mäschenſchulen und der Bürgermädchenſchule Kenntnis zu nehmen, und ferner, in Ergänzung des Gemeinde⸗ beſcluſſes vom 25 Oktober bezw. 31. Oktober 1906, die Errichtung von weiteren 5 Lehrer⸗ und 2 Lehrerinnen⸗ ſtellen an den Gemeindeſchulen zum 1. April 1907 zu genehmigen und die Stellen in dem Stadthaushalts⸗ etat für das Rechnungsjahr 1907 vorzuſehen. Mit dieſer Genehmigung der Pflichiſtundenzahl ſeitens der Regierung iſt eine Angelegenheit zum vor⸗ läufigen Abſchluß gekommen, die in ihren erſten An⸗ fängen bis in das Jahr 1877 zurückreicht. Es iſt ſchon 1904 nom Provinzialſchulkollegium ohne Ein⸗ . und Bedingung für die höheren Mädchen⸗ chulen und jetzt auch für die übrigen Schulen von der Regierung, allerdings verſuchsweiſe nur, genehmigt worden, daß die Rektoren an den Gemeinde⸗ ſchulen 12 Pflichiſtunden wöchentlich und vom 51. Lebensjahre ab 10 Pflichtſtunden zu geben haben; die Lehrer an den Gemeindeſchulen bis zum 30. Le bensjahr 27 bis 29, bis zum 40. Lebensjahr 26 bis 28, bis zum 50. Lebensjahr einſchließlich 25 bis 27 und vom 51. Lebensjahr ab 24 bis 26 Pflicht⸗ ſtunden; die Lehrer an den höheren Mädchenſchulen und der Bürgermädchenſchule bis zum 30. Lebensjahr 26 bis 28, bis zum 40. 25 bis 27, bis zum 50. 24 bis 26 und vom 51. Lebensjahre ab 23 bis 25 Pflichtſtunden; die wiſſenſchaftlichen Lehrerinnen-an den Gemeindeſchulen und der Bürgermädchenſchule bis zum 30. Lebensjahre 24 bis 25, bis zum 40. 23 bis 24, bis zum 50. 22 bis 23 und vom 51. Lebensjahre ab 20 bis 22 Pflichtſtunden; die wiſſen⸗ ſchaftlichen Lehrerinnen an den höheren Mädchen⸗ ſchulen bis zum 30. Lebensjahre 23 bis 24, bis zum 40. 22 bis 23, bis zum 50. 21 bis 22 und vom 51. Lebensjahre ab 20 bis 21 Pflichtſtunden; die Handarbeitslehrerinnen an ſämilichen Mädchen⸗ ſchulen 25 bis 26 bezw. 24 bis 25 bezw. 23 bis 24 und 22 bis 23 Pflichtſtunden. Meine Herren, es iſt ſchon am 27. Februar bezw. 9. März 1904 dieſe Pflichtſtundenordnung von Ihnen beſchloſſen worden. Die Genehmigung der Regierung iſt erſt jetzt erfolgt, weil Schwierigkeiten dadurch ent⸗ ſtanden, daß die Regierung verlangte — wie auch vorher ſchon —, daß ſämtliche lehrplanmäßigen Stunden von ordentlichen Lehrern gegeben werden ſollten, während die Stadt wünſchte, daß dieſe über⸗ ſchießenden Stunden von Hilfslehrern gegeben werden könnten. Man hat ſich mit der Regierung dahin ge⸗ einigt, daß überall da, wo dieſe überſchießenden Stunden ſoviel beiragen, daß eine volle Leyrkraft be⸗ ſchäftigt werden kann, dieſe angeſtellt wird; daß ferner, wenn an zwei Doppelſchulen, die in demſelben Ge⸗ bäude untergebracht ſind, die Zahl der überſchießenden Stunden außerdem noch ſoviel beträgt, daß für beide Doppelſchulen zuſammen eine Lehrkraft erforderlich iſt, dieſe dann auch angeſtellt und die Verteilung dem Retior üverlaſſen wird, und daß endlich die dann noch überſchießenden Stunden — 4, 5 oder 6 vielleicht — von Hilfslehrern gegeben werden. In der Schwebe gelaſſen wird die Frage, was mit den Stunden gemacht werden ſoll, die vertretungsweiſe gegeben werden, wenn Lehrer oder Lehrerinnen erkrankt ſind. Dieſe werden zunächſt verſuchsweiſe auch durch Hilfs⸗ lehrer gegeben. Die Regierung hatte gewünſcht, daß ſpäterhin vielleicht feſt angeſtellte Leyrkräfte die Stunden erteilen. Schon im Jahre 1876 hat eine Ordunng dieſer Pflichſtundenzahlen ſtattgefunden, und es war damals ein Mindeſtſatz von 14 Lehrſtunden für die Haupt⸗ lehrer zugegeben worden. Es hatten ſich nachher die Verhältniſſe ziemlich konſolidiert, bis durch Einführung des 7klaſſigen Schulſyſtems in den Schulen, die nur für 6 Klaſſen eingerichtet waren, Schwierigkeiten ent⸗ ſtanden; gewöhnlich waren nur 18 Klaſſenzimmer da, iodaß ſich in jeder Schule nur zwei vollſtänoige 7ſtufige Syſteme einführen ließen und die überſchießenden Klaſſen mit einem dritten Syſtem beſetzt werden mußten. Dann entſtanden große Schwierigkeiten dadurch, daß zwar da, wo die überſchießenden Klaſſen⸗ zimmer mit miedrigen Klaſſen beſetzt waren, die Ein⸗ richtung zurzeit paßte, mit dem Augenblick aber, wo dieſe uberſchießenden Klaſſen mit höheren Klaſſen beſetzt wurden, in einer Reihe von überſchüſſig werdenden Stunden die Lehrer übermäßig belaſtet worden ſind. Jetzt iſt durch dieſe Einrichtung wenigſtens die Meög⸗ lichkeit gegeben, einmal die Lehrer und Lehrerinnen in höherem Lebensalter etwas zu entlaſten, und weitens, wenigſtens bis zu einem gewiſſen Grade, ſeſt Verhältniſſe zu ſchaffen, mit denen danernd ge⸗ rechnet werden kann.