1% unter dem jeweiligen Reichsbankdiskont ſteht, wird täglich amtlich notiert und heißt dann Privat⸗ diskont. Die Stadt Berlin, die für ihre Sparkaſſen von jeher Privadis konte gekauft hat, ſagt darüber im § 20 ihres Sparkaſſenſtatutes: Zinsbare Anlegung der Spankaſſengelder. Dieſe Anlegung darf nur erfolgen: 7. in Wechſeim mit mindeſtens zwei Unterſchriften bis zur Höhe von des Betrages der Be⸗ ſtände der Sparkaſſe. Hier ſteht allerdings nur: in Wechſeln; in Wirk⸗ lichleit kauft auch die Stadt Berlin nur Privatdis⸗ konte, und zwar hat ſie darüber verſchärfte Be⸗ ſtimmungen, indem ſie die Firmen, die als Akzeptanten unter den Wechſeln ſtehen dürfen, genau vorgeſchrieben hat — es ſind im ganzen etwa zehn —, und außer⸗ dem verlangt ſie nicht zwei Unterſchriften, ſondern es müſſen auf jedem dieſer Wechſel mindeſtens drei hervorragende Firmen als Ausſteller und Garanten figurieren. Aehnlich würde ich es eventuell auch unſerer Sparkaſſe empfehlen. IIch bin ſeit einigen Monaten Mitglied des Aus⸗ ſchuſſes der Sparkaſſe und habe dadurch Gelegenheit gehabt, die Anlagen der Sparkaſſe kennen zu lernen. Augenblicklich haben wir etwa 40 Millionen Spar⸗ gelder, und dieſe ſind mit etwa 22 Millionen in erſten Hypotheken und mit 18 Millionen in Inhaber⸗ papieren, alſo Staatspapieren, Staatsſchuloſcheinen ꝛc. angelegt. Ich war erſtaunt darüber, daß bisher in Cgarlottenburg keine Privatdiskonte für die Spar⸗ kaſſe gekauft werden, und fand ſchließlich, daß der Grund dafür in den Statuten liegt: die Statuten haben das nicht vorgeſehen. Es find nun verſchiedene Gründe, welche meine Freunde und mich veranlaßt haben, die Aenderung der Statuten zu befürworten. Es ſind erſtens einmal wirtſchaftliche Gründe. Denn bisher ſind wir zu allen Zeiten, auch wenn wir ſehr flüſſigen Geldſtand haben, gezwungen, einen großen Teil unſerer Spar⸗ gelder in Staatspapieren anzulegen, und wenn wir Zeiten flüſſigen Geldſtandes haben, ſtehen natürlich die Kurſe dieſer Papiere ſehr hoch, und es iſt vor⸗ auszuſehen, daß nach Anſchaffung dieſer Papiere in ſpäteren Zeiten eryebliche Verluſte entſtehen müſſen. 3. B. im vergangenen Jahre hatte unſere Sparkaſſe für Kursverluſte an Staatspapieren etwa 200 000 ℳ abzuſchreiben. (Hört, hört!) Wir würden alſo in Zeiten teuren Geldſtandes entweder die Papiere billiger ankaufen können oder aber Privatdiskonte zu hohem Zinsſatz. Aber das iſt nicht das Hauptmoment, das für meinen Antrag ſpricht, ſondern mein Antrag iſt haupſächlich aus Gründen der Vorſicht für unſere Sparkaſſe geſtellt. Auch die Verfaſſer der Statuten der Charlottenburger Sparkaſſe haben an ſolche kritiſchen Zeiten gedacht und ſagen im § 50 der Statuten: Für den Fall, daß die Rückzahlung von Guthaben in ungewöhnlich ſtarkem Umfange verlangt wird, der Kurswert der im Beſitze der Sparkaſſe befindlichen Inhaberpapiere aber eine Veräußerung derſelben ohne unverhältnismäßigen Verluſt nicht geſtattet, die nötigen Mittel auch nicht durch Einziehung ausſtehender Forderungen, durch Verpfändung von Inhaberpapieren oder auf anderem Wege rechtzeitig zu erlangen ſind, kann der Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗ verſammlung den Vorſtand der Sparkaſſe er⸗ 43 mächtigen, zur Beſchaffung der erforderlichen Mittel Anleihen, unter Bürgſchaft der Stadt, für die Sparkaſſe aufzunehmen und zu ver⸗ zinſen. Meine Herren, dieſer Weg, für die Sparkaſſe in ſolchen kritiſchen Zeiten zu ſorgen, ſcheint mir gänzlich ungangbar. Denn wenn erſt ein Verluſt an Staatspapieren ſo groß wird, ſo große Opfer für die Siadt vorliegen, daß ſie dieſe Veräußerung der Staatspapiere ſcheut, dann wird es kaum möglich ſein, auch unter Garantie der Stadt Anleihen auf⸗ zunehmen, oder aber der Verluſt wird den Verluſt bei den Staatspapieren noch überſteigen. Wenn wir dagegen immer einen Teil unſerer Sparkaſſengelder in Privatdisfonten liegen haben, die in wenigen Wochen fällig ſind und barem Gelde gleich zu achten ſind, die man eventuell bei der Reichsbank ſofort diskontieren kann, ſo ſind wir immer in der Lage, eventuelle Kündigungen von Sparkaſſengeldern ſofort mit barem Gelde zu erledigen. Deshalv möchte ich Ihnen empfehlen, meinen Antrag anzunehmen. (Sehr richtig!) Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren, der Antrag hat naturgemäß den Magiſtrat noch nicht beſchäftigt; ich bin deshalb auch nicht in der Lage, namens des Magiſtrats zu ſprechen. Ich kann viel⸗ mehr nur meiner perſönlichen Anſchauung als Magi⸗ ſtratsmitglied Ausdruck geben. Ich bin aber in der Lage, auch namens des Vorſtandes der Sparkaſſe ſprechen zu können; denn im Sparkaſſenvorſtand haben wir in der letzten Sitzung formell zu dieſem Antrage Stellung genommen. Ich betone das Wort „formell“, weil wir ſchon lange, ſchon Jahre vorher uns wiederholt in Beſprechungen über dieſen Punkt unterhalten haben. Ich kann perſönlich und auch namens des Vorſtandes der Sparkaſſe, der einſtimmig für den Antrag iſt, ſagen: wir würden in hohem Maße erfreut ſein, wenn auch dieſe Verſammlung ſich einſtimmig dieſem Antrage anſchließen würde. Ich glaube auch, daß der Magiſtrat einem derartigen Antrage ſtatt geben würde. Trotz dieſer Einſtimmigkeit und trotz dieſer Ge⸗ neigtheit in dieſem Kreiſe werden Sie ſich aber viel⸗ leicht wundern, meine Herren, weshalb nicht eine be⸗ ſondere Vorlage, ein derartiger Antrag von uns ge⸗ kommen iſt. Die Verhandlungen, die wir unterein⸗ ander, unter den Vorſtandsmitgliedern, gepflogen haben, haben ſchließlich ihr Ende darin gefunden, daß wir uns ſagten: es iſt noch nicht Zeit, mit dieſem Antrage hervorzutreten, weil dieſer Antrag voraus⸗ ſichtlich keinen Erfolg haben würde. Und das iſt damit begründet worden, weil eine Nachbarſparkaſſe, nämlich die Sparkaſſe der Stadt Schöneberg, welche ebenfalls noch keine alte Sparkaſſe iſt, einen derartigen Antrag an das Oberpräſidium geſtellt hat, und weil dieſer Sparkaſſe ihr Antrag glattweg wiederholt ab⸗ gelehnt worden iſt. Die letzte Ablehnung des Ober⸗ präſidenten iſt mit Gründen verſehen, und da ge⸗ ſtatten Sie mir, daß ich Ihnen kurz folgendes daraus mitteile. Der Oberpräfideut verſagt die Genehmi⸗ gung: Er verkennt nicht, daß für die Sparkaſſenver⸗ waltung ein ſtarkes Bedürfnis nach dieſer Neuerung beſtehen kann; insbeſondere habe auch der Geſichtspunkt, daß für kritiſche Zeiten durch Geſtattung des Wechſelankaufes die raſche Beſchaffung von Bargeld gefördert werde, unverkennbare Berechtigung. Sei er ohne Ein⸗ ſchränkung berechtigt, ſo müſſe folgerichtig der