Deputation zu überweiſen; er hat nur, wenn eine beſondere Kompetenz nicht vorliegt, ſelbſtändig darüber zu entſcheiden. In dieſem Falle war es offenbar klar, daß hier die Deputation für das höhere Schul⸗ weſen die geeignete Stelle war, um dieſe Petition zur ſachlichen Erörterung zu bringen. Der Petitions⸗ ausſchuß hat die Petition dahin abgegeben, und die Deputation für die höheren Lehranſtalten hat den Antrag nach längerer Beratung abgelehnt; damit iſt weſentlich die Aufgabe des Petitionsausſchuſſes erſchöpft geweſen. Die Kompetenz des Petionsaus⸗ ſchuſſes geht nicht weiter, als daß er Ihnen nun, geſtützt auf dieſe Ablehnung des Sachverſtändigen⸗ Ausſchuſſes, wenn ich ſo ſagen darf, den Übergang zur Tagesordnung empfehlen muß. Stadtv. Schwarz: Meine Herren, wie der Herr Kollege Dr. Penzig ausgeführt hat, ſtellen wir uns ganz auf den Standpunkt des Petitionsausſchuſſes. Wenn wir nichtsdeſtoweniger Gedanken, die dem Sinne des Antrages entſprechen, heute nicht äußern, ſo liegt das daran, daß wir ſie zu erörtern gedenken bei Begründung des von uns eingebrachten Antrages, in welchem wir den Wunſch ausſprechen, daß eine beſtehende Realſchule zu einer Oberrealſchule aus⸗ gebaut werde. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt, entſprechend dem Antrage des Petitions⸗ ausſchuſſes, über die Petition 1 zur Tagesordnung überzugehen.) Vorſteher Roſenberg: II. Petition des ehem. Straßenreinigungs⸗ arbe iters Grube, hier, betr. Ruhelohn⸗ zahlung. Berichterſtatter Dr. Stadthagen: Meine Herren, der Petent iſt ein ehemaliger Straßenreinigungs⸗ arbeiter, welcher nach 18 Jahre 7 Monate währender Dienſtzeit einen Unfall erlitt, der ihn dienſtunfähig machte. Der Ruhelohn wurde auf 567 ℳ rund jährlich feſtgeſetzt. Infolge Verpflichtungen von anderer Seite, nämlich der Tiefbauberufsgenoſſenſchaft in Wilmersdorf wurde ihm eine Rente von rund 646 ℳ ausgeſetzt. Dieſe überſteigt alſo den von der Stadt ihm zunächſt gezahlten Ruhelohn. Nach § 8 der Grundſätze für die Bewilligung von Ruhelohn und Hinterbliebenenverſorgung für ſtädtiſche Arbeiter und Angeſtellte muß eine Unfallrente, die von anderer Seite aufgebracht wird, auf den ſtädtiſchen Ruhelohn angerechnet werden. In dem vorliegenden Falle bleibt überhaupt kein Reſt, da die Rente den Betrag des Ruhelohnes überſteigt. Die Tiefbauberufs⸗ genoſſenſchaft hat dem betreffenden Arbeiter vom 15. April vorigen Jahres ab bereits die Rente gezahlt. Die Stadt hat, noch ehe ſie davon Kenntnis erhielt, bereits ihrerſeits auch den Ruhelohn bis zum 1. Juli gezahlt. Sie hat davon Abſtand genommen, den gezahlten Betrag für die Zeit vom 15. April bis 1. Juli, den ſie hätte zurückfordern können, ſich wiedererſtatten zu laſſen mit Rückſicht auf die Be⸗ dürftigkeit des Mannes und ſeine langjährige Dienſt⸗ zeit. Nun petitioniert der betreffende Herr aber, daß er weiter dauernd den Ruhelohn von der Stadt ausgezahlt bekommen ſoll. Das widerſpricht den allgemeinen Grundſätzen und würde zu unabſehbaren Konſequenzen führen. Der Petitionsausſchuß bean⸗ tragt daher, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. 50 — — (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt, entſprechend dem Antrage des Petitionsausſchuſſes, über die Petition II zur Tages⸗ ordnung überzugehen.) Vorſteher Roſenberg: III. Petition des Barbiers Böhlau, hier, betr. Mietsentſchädigung. Berichterſtatter Stadtv. Sellin: Meine Herren, der Petent Böhlau hat im vergangenen Jahre das Geſuch an die Stadtverordnetenverſammlung gerichtet, ihm eine Umzugsentſchädigung in Höhe von 100 ℳ zu gewähren. Der Petitionsausſchuß lehnte dieſe Petition mit der Begründung ab, nicht einen Präze⸗ denzfall ſchaffen zu wollen, und weil der Magiſtrat in Ausſicht geſtellt hatte, dem Petenten eine Miets⸗ ſchuld, die er der Stadt noch ſchuldete, in Höhe von ungefähr 36 ℳ zu erlaſſen. In der öffentlichen Verſammlung vom 11. 4. 06 wurde auch Übergang zur Tagesordnung beſchloſſen, und man nahm an, die Sache wäre ad acta gelegt. Der Magiſtrat hat aber nicht die Mietsſchuld erlaſſen, ſondern hat nachträglich den Böhlau erſucht, die rückſtändige Miete zu zahlen. Der Petitionsausſchuß iſt der Anſicht, daß das Verſprechen, das der Magiſtrat im vergangenen Jahre gemacht hat, gehalten werden müßte, und empfiehlt, die Petition dem Magiſtrat zur Berückſichtigung zu überweiſen. Ich bitte, den Antrag anzunehmen. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, gegen den Antrag auf Berückſichtigung will ich nicht ſprechen. Ich möchte nur etwas richtigſtellen, was ſeitens des Herrn Referenten vorgebracht iſt In der damaligen Sitzung des Petitionsausſchuſſes war ich der Ver⸗ treter des Magiſtrats. Ich habe über die Höhe des rückſtändigen Betrages, den wir niederzuſchlagen be⸗ abſichtigten, keine Auskunft geben können, und habe mich myſtiſch dahin ausgedrückt, daß ein Mietsbetrag, der rückſtändig iſt, erlaſſen werden ſolle. Im ganzen waren damals 62 ℳ rückſtändig. Der Magiſtrat beabſichtigte nach dem Vorſchlage des Bezirksvor⸗ ſtehers, lediglich einen Teil dieſer Mietsſchuld zu erlaſſen. Es beſtand jedoch ein Mißverſtändnis zwiſchen dem Magiſtrat und dem Petitionsausſchuß. Infolgedeſſen iſt von uns der Betrag von 62 ℳ nicht erlaſſen worden, wie die Herren das damals vorausgeſetzt haben, ſondern nur ein Teilbetrag. Es liegt alſo hier nicht etwa eine Mißachtung des Be⸗ ſchluſſes Stadtverordnetenverſammlung und des Petitionsausſchuſſes vor, ſondern nur ein Mißver⸗ ſtändnis, das jetzt durch Annahme der ſeitens des Petitionsausſchuſſes empfohlenen Berückſichtigung ſeine Erledigung findet. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Sellin (Schlußwort): Meine Herren, ich will nicht ſagen, daß keine Be⸗ rückſichtigung ſtattgefunden hat; aber ich glaube, es liegt doch wohl ein Irrtum vor. Am 9. Februar 1906 hat der Magiſtrat eine Vorlage eingebracht, in welcher ſteht: Was die wirtſchaftlichen Verhältniſſe des Böhlau anbetrifft, ſo bemerken wir, daß wir ihm die rückſtändige Miete für den Monat März 1905 für die im Hauſe Bismarckſtraße 72 innegehabte Wohnung von 62 ℳ mehrfach ge⸗ ſtundet haben, kürzlich auch auf Vorſchlag des