ſolange durch dieſes außerdienſtliche Verhalten der Dienſt ſelbſt in keiner Weiſe leidet. Der Mann hat wenigſtens nach ſeinen Angaben, die ich allerdings nicht nachprüfen kann, um angeſtellt zu werden, eine ſichere Stellung in Berlin aufgegeben. Als er nun auf grund ſeines außerdienſtlichen Verhaltens ent⸗ laſſen wurde, kam er in eine außerordentlich große Notlage, und es wird jetzt von dem Magiſtrat abge⸗ lehnt, ihn irgendwie zu beſchäftigen, obwohl nach der Entlaſſung des Betreffenden aus dem Dienſte der Badeanſtalt der Magiſtrat es für durchaus angemeſſen erachtete, ihn als Hilfsboten weiter zu beſchäftigen. Daß der Mann durch die Weiterbeſchäftigung als Hilfsbote ſchon in eine finanziell ſehr zerrüttete Lage kommen mußte, liegt auf der Hand, wenn man be⸗ denkt, daß er in ſeinen Einkünften durch dieſe Be⸗ ſchäftigung gegenüber der vorigen doch außerordent⸗ lich zu ückging. Es ſcheint mir alſo hier eine Härte vorzuliegen, zu der ein Anlaß nicht geboten war. Freilich wurde hier von dem Herrn Referenten geſagt, das außerdienſtliche Verhalten des Betreffenden habe auch zu gerichtlichem Einſchreiten Anlaß gegeben. Das hört ſich ſo an, als ob zu einem ſtrafgericht⸗ lichen Einſchreiten Anlaß geboten war. Soweit ich aber gehört habe, handelt es ſich hier lediglich um gerichiliche Maßnahmen, die auf dem Gebiete des Privatrechts liegen, und derartige Maßnahmen können doch die Stellung eines Angeſtellten, ſcheint mir, in keiner Weiſe tangieren. Ich bin daher — und ich glaube, auch ein Teil meiner Freunde — nicht in der Lage, dem Antrage auf Übergang zur Tagesordnung zuzuſtimmen, ſondern es ſcheint mir hier eine übermäßige Härte in dem Vor⸗ gehen des Magiſtrats zu liegen. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, wenn Sie wünſchen, über die Perſonalien dieſes Mannes nähere Auskunft zu erhalten, ſo würde ich nur bitten können, die Sache in eine geheime Sitzung zu ver⸗ weiſen; denn ſowohl der Herr Referent wie ich müſſen uns leider in der öffentlichen Sitzung Zurückhaltung auferlegen, die nur im Intereſſe des Mannes liegt, wie der Herr Referent ganz richtig geſagt hat. Ich glaube allerdings nicht, daß die Verſammlung zu dieſem Beſchluſſe kommen wird, und deshalb möchte ich mir doch noch einige Bemerkungen erlauben. Meine Herren, es iſt ein Irrtum, wenn der Herr Stadtv. Dr. Borchardt zu meinen ſcheint, zur Ent⸗ laſſung des Mannes aus ſeiner Stellung als Bade⸗ meiſter haben nur außerdienſtliche Vorkommniſſe ge⸗ führt; das iſt durchaus nicht richtig; es find auch dienſtliche Verſtöße gerügt worden. Nach ſeiner Ent⸗ laſſung war er allerdings in ſchwierige ökonomiſche Verhältniſſe gekommen, und er hat vielfach um Wieder⸗ einſtellung gebeten. Der Magiſtrat hat ſich aber in wiederholten ſehr wohlwollenden Erwägungen dahin ſchlüſſig gemacht, in der Stellung als Bademeiſter den Mann wieder zu beſchäftigen, ſei nach den ganzen Vorkommniſſen, die ſich ereignet und die zweifellos auch das Anſehen der Badeanſtalt in Mitleidenſchaft gezogen hatten, nicht mehr möglich; um ihn aber nicht auf die Straße zu werfen, wolle man ihn als Hilfsboten beſchäftigen. Das iſt geſchehen, und ich perſönlich habe mich eine Zeit lang für den Mann intereſſiert. Es hat ſich aber herausgeſtellt, daß er auch dieſe Wohltat nicht zu ſchätzen wußte, und während dieſer Zeit iſt es allerdings zu gerichtlichen — und zwar zu ſtrafgerichtlichen — Vorgängen gegen ihn gekommen. Im übrigen ſind auch noch weiterhin Sachen zur Kenntnis des Magiſtrats gelangt, die die 52 — moraliſche Zuverläſfigkeit des Mannes außerordentlich fraglich erſcheinen ließen, und deshalb hat der Ma⸗ giſtrat ihm einen beſtimmten Termin geſetzt und ge⸗ ſagt: bis zu dieſem Termin wollen wir dich noch behalten, dann hört es auf, in der Zwiſchenzeit haſt du dir eine neue Stellung zu beſorgen. Den Termin hat er ohne Rückſicht auf die Drohung der Entlaſſung, oder weil er ſich gedacht hat, es wird nicht ſo ſchlimm werden, vorübergehen laſſen, und da hat der Magiſtrat ein Ende gemacht und ihn entlaſſen. Ich kann wohl verſichern, daß nach allem, was der Magiſtrat über den Mann weiß, und nach der Überzeugung, die ſich der Magiſtrat von ihm gebildet hat, er ihn unter keinen Umſtänden wieder in ſtädtiſchen Dienſt nehmen wird. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, nur wenige Worte. Wir haben durchaus keine Veranlaſſung, eine geheime Sitzung zu beantragen, um dort über die Perſonalien des Petenten Näheres zu erfahren. Es kommt uns auch nicht ſo ſehr auf die Perſon des Betreffenden an, ſondern auf die Sache, und da iſt es auffallend, daß in dem Beſcheide des Magiſtrats nur davon die Rede iſt, daß das außerdienſtliche Verhalten — — (Zuruf vom Magiſtratstiſch) — in der Vorlage, die uns zugegangen iſt, heißt es: „Der Magiſtrat hat mitgeieilt, daß Bittſteller aus den ſtädtiſchen Dienſten entlaſſen worden iſt, weil ſein außerdieſtliches Verhalten wiederholt zu Klagen und auch zum gerichtlichen Eingreifen Anlaß gegeben hat.“ Das iſt uns auffallend. Wenn nur das außer⸗ dienſtliche Verhalten irgendeines Beamten — es han⸗ delt ſich, wie geſagt, nicht um die Perſon des Herrn Kirſtein — zu Klagen Anlaß gibt, ſo iſt das doch noch kein Grund, den Mann zu entlaſſen, ſofern er ſonſt ſeine Pflicht im Dienſte erfüllt. Der Petent war wiederholt bei mir und hat mir ſeine Angelegen⸗ heit vorgetragen. Ich kann natürlich das, was er mir angegeben hat, nicht nachprüfen. Ich habe ihm auch geſagt, daß er auf irgendwelches Wohlwollen in der Stadtverordnetenverſammlung wohl kaum zu rechnen hat, namentlich nachdem er Herrn Gehlſen zu ſeinem Fürſprecher gemacht hat. Aber trotzdem halte ich mich für verpflichtet, das hier vorzubringen. Viel⸗ leicht iſt der Magiſtrat ſo freundlich, uns darüber Auskunft zu geben, ob der Beſcheid, den wir bekommen haben, der in der gedruckten Vorlage ſteht, etwa ein irrtümlicher iſt. Denn ſonft, wenn nur das außer⸗ dienſtliche Verhalten zu Klagen Anlaß gegeben hat, find wir nicht in der Lage, dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes zuzuſtimmen. Bürgermeiſter Matting: Ich kann nur meine Erklärung aufrecht erhalten, daß auch die dienſt⸗ lichen Verſtöße des Mannes gerügt worden ſind. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Petitions⸗ ausſchuſſes, über die Petition vI zur Tagesordnung überzugehen.) Vorſteher Roſenberg: ordnung: Punkt 16 der Tages⸗ Vorlage betr. Bewilligung einer Beihilfe an die Kolonie Hoffnungstal. Druckſache 61. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Penzig: Meine Herren, die Kolonie Hoffnungstal, um die es ſich hier