Vorſteher Roſenberg: Ehe ich die Verſammlung bitte, zu dieſem Antrage des Herrn Stadtv. Otto Stellung zu nehmen, gebe ich davon Kenntnis, daß ein Antrag des Herrn Stadtv. Hirſch vorliegt, Punkt 5 der Tagesordnung bis nach Erledigung des Abſchnittes 1 der Ausgaben des Kapitels 1 des Etats zurückzuſtellen. Ich laſſe zunächſt über den Antrag des Herrn Stadtv. Hirſch abſtimmen. (Der Antrag wird abgelehnt). Nunmehr hat Herr Stadtv. Otto beantragt, die Nr. 20 der Tagesordnung unmittelbar nach Nr. 5 zu erledigen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß). Wir kommen jetzt zu Punkt 5 der Tagesordnung: Wahl eines beſoldeten Stadtbaurats für den Hochbau für die Amtsdaner von 12 Jahren. Ich ernenne zu Wahlaufſehern die Herren Stadtv. Haack und Jander und bemerke, daß nach § 31 der Städteordnung die Wahl der beſoldeten Magiſtratsmitalieder auf 12 Jahre erfolgt, und daß § 32 der Städteor dnung beſtimmt: Für jedes zu wählende Mitglied des Magiſtrats wird beſonders abgeſtimmt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzertel. Wird die abſolute Stimmenmehrheit bei der erſten Abſtimmung nicht erreicht, ſo werden diejenigen vier Perſonen, auf welche die meiſten Stimmen gefallen ſind, auf eine engere Wahl agebracht. Wird auch hierdurch die abſolute Mehrhrit nicht erreicht, ſo findet unter denjenigen zwei Perſonen. welche bei der erſten Abſtimmung die meiſten Stimmen erhalten haben, eine engere Wahl ſtatt. Bei Stimmengleichheit entſcheidet das Los. Ich bitte nunmehr die beiden Herren Wahl⸗ aufſeher, die Zettel zu verteilen. (Die Stimmzettel werden verteilt. erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt). Meine Herren, das Ergebnis der Wahl iſt folgendes: es ſind auf Herrn Baurat Seeling 42, auf Herrn Bauinſpektor Winterſtein 14 Stimmen entfallen; unbeſchrieben waren 3 Zettel. Herr Baurat Sceling, Mitglied der Akademie der Künſte, zu Nenbabelsberg, iſt ſomit zum Stadtbaurat für den Hochbau gewählt. (Bravo!) Wir kommen nunmehr zu Punkt 20 der Tages⸗ ordnung; Mitteilung betr. Prüfung elektriſcher An⸗ lagen. — Druckſache 120. Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, die Mit⸗ teilung des Magiſtrats, die in ihrem Inhalte und in ihrer Form wohl über den Kreis der Verſammlung hinaus einiges Aufſehen erregt haben dürfte, kann ich zerlegen in zwei Teile: einen ſubjektiven und einen objektiven. Der ſubjektive befaßt ſich mit den Außerungen, die ich ſeinerzeit, in der Sitzung vom 23. Januar, hier getan habe, und mit der Angabe, daß ich zur Ergänzung und zur Begründung meiner Außerungen dem Herrn Dezernenten eine Liſte von 5 Häuſern übergeben habe, aus denen mir Klagen über die ſchlechte Qualität des elektriſchen Stromes zugegangen ſeien; und ſie gipfelt in dem Satze, daß Die Wahl 74 ſob ſie wahr ſind. „durch mündliche Umfrage in den betreffenden Häuſern weder bei den Wirten, noch bei den Mietern, ſoweit dieſelben angetroffen werden konnten, Klagen in dem Sinne der erfolgten Mitteilung feſtgeſtellt werden konnten“. Meine Herren, ich verwahre mich — nicht meiner Perſon wegen, ſondern in meiner Eigenſchaft als Mitglied dieſer Verſammlung — gegen eine derartige Behandlung der Angelegenheit. Unſere Anſichten und die Gründe, die wir für unſere Anſichten anführen, ſind jeder Kritik unterworfen. Aber ich meine, ein jedes Mitglied dieſer Ver⸗ ſammlung hat den Anſpruch darauf, daß die tat⸗ ſächlichen Mitteilungen, die es macht, als wahr auf⸗ gefaßt werden, und daß man nicht nachträglich prüft, Was der Herr Dezernent zu prüfen hatte, war die Begründung der Klage, nicht aber, ob Klagen erhoben worden ſind. Der, Herr Dezernent hat alſo der Wahrheit meiner Außerungen nachzuforſchen geſucht durch Be⸗ fragen bei Wirten und Mietern der betreffenden Häuſer. Wenn dieſe Fragen ſich etwa nur auf die Art der Klagen beziehen ſollten, um darüber volle Gewißheit zu bekommen, ſo wäre es wohl richtig geweſen, der Herr Dezernent hätte ſich noch eine Ergänzung meiner Liſte in der Art ausgebeten, daß er mich gefragt hätte, welches die Kläger ſind, nicht aber, daß er zu irgendwelchen beliebigen Mietern der Häuſer ſchickte; oder es hätten ämtliche Bewohner der betreffenden Häuſer, die elektriſchen Strom ge⸗ brauchen, befragt werden müſſen. und zwar zweck⸗ mäßig ſchriftlich. weil ſich bei mündlichen Befragungen ſehr häufig Mißverſtändniſſe und Irrtümer ergeben, wie das denn auch hier vorgekommen iſt. Aus dem Wortlaut der Magiſtratsmitteilung könnte man nun allerdings entnehmen, daß eine Befragung ſämtlicher Mieter ſtattgefunden hat. Dies iſt indeſſen, wie ich aus den Anlagen erſehe, nicht der Fall geweſen; wenigſtens ſind hier immer nur einzelne Wirte oder Mieter angeführt. Ich werde zunächſt dieſe Be⸗ hauptung im einzelnen begründen und werde hier auch gleich den Kommentar geben. In dem Hauſe Schlüterſtraße 24 hat laut den Anlagen der Hausbeſitzer ſich über dunkles Brennen der Treppenbeleuchtung beklagt. Das wird ſchlantweg erklärt, was ja auch möglich iſt, dadurch, daß zu wenig und zu alte Lampen auf der Treppe angebracht wären. Ein Mieter in dem Hauſe hat erklärt, oder vielmehr ſeine Frau hat erklärt, daß ſie keine Klagen habe. Nun hat bereits irgend ein Nachbearbeiter des Protokolls — wenigſtens iſt eine andere Handſchrift da — hierbei bemerkt: „früher Wohnhaus des Herrn Dr. Spiegel“. Das „früher“ iſt unterſtrichen. Ich bemerke aber, daß dieſes „früher“ nicht etwa weit zurückliegt, ſondern daß ich bis zum 10. Januar, alſo noch 14 Tage vor meiner Außerung in dieſer Verſammlung, in dem Hauſe gewohnt und elektriſche Lampen benutzt habe. Ich habe nun in der Sitzung am 23. Januar ausgeführt: Ich habe ſelbſt früher in meiner Wohnung die Erfahrung gemacht — zurzeit habe ich keinen Strom mehr von der Stadt, ſondern beziehe ihn von wo anders her —, und ich höre von vielen Bekannten, daß ſie über die Unregel⸗ mäßigkeit des Lichtes klagen. Alſo ein Kläger aus dieſem Hauſe iſt bereits vor⸗ handen. Daß der andere Benutzer des elektriſchen Lichtes die Unregelmäßigkeit nicht empfunden hat, ja, meine Herren, ſo etwas kommt vor; erſtens ſind die 7. aller Menſchen nicht gleich empfindlich für i ichtſchwankungen, und zweitens kommt auch ſehr