— 79. —— Nun hat Herr Stadtv. Dr. Spiegel geglaubt, unſere Mitteilung beanſtanden zu dürfen ſowohl ihrem Inhalte wie ihrer Form nach. Meine Herren. ich will zunächſt auf die Form eingehen. Auf welchen Satz Herr Stadtv. Dr. Spiegel die Bemängelung in der Form hat gründen wollen, hat er uns nicht geſagt. Ich kann nur annehmen, daß es der letzte Satz iſt: Hieraus ergibt ſich, daß die in der Stadt⸗ verordnetenverſammlung gemachten Außerungen tatſächlich nicht zutreffen. Meine Herren, wie anders ſoll denn eine latſächliche Fenſtellung gemacht werden als durch die Feſtſtellung: die Angabe trifft latſächlich nicht zu! (Sehr richtig!) Eine Verletzung der Form kann das doch ganz ſicher nict ſein. Zum mindeſten ſtehe ich nicht einen Augenblick an, zu erklären, daß dem Magiftrat nicht einen Augenblick der Gedanke gekommen iſt, zu ver⸗ muten, daß hierin eine Verletzung der Form ge⸗ funden werden könnte. Was nun den Inhalt anbetrifft, ſo hat ihn Herr Stadtv. Dr. Spiegel in zwei Teile zerlegt: in den ſubjektiven und in den objektiven Tel. Er hat ſich zunächſt, was den ſubjektiven Teil betrifft, dadurch beſchwert gefühlr, daß der Magiſtrat bezw. der Herr Dezernent ſich veranlaßt geſehen hat, ſeine Angabe, daß Klagen vorgekommen ſeien, nachzuprüfen da⸗ durch, daß er ihm einen Beamten nachgeſchickt habe, der habe feſtſtellen ſollen, ob denn Klagen vorge⸗ kommen ſeien. Nun, meine Herren, in weicher Form der Beamte ſeinen Auftrag ausgeführt hat, entziehr ſich natürlich unſerer Kenntnis. Er hat ſelbſtver⸗ ſtändlich nicht den Auftrag gehabt, zu fragen, ob Klagen vorgekommen ſind, ſondern welche Klagen vorgekommen ſind. Vielleicht hat er dabei allerdings nicht umhin können, auch zu fragen, ov Klagen vorgekommen ſind. Ja, meine Herren, wie will ich denn anders verfahren? Wenn ich irgendwo Uebel⸗ ſiände, die mir genannt werden, aber nur in allge⸗ meinen Bezeichnungen, abſtellen und ihnen nachgehen will, dann muß ich doch in das Haus gehen und fragen: was iſt denn hier vorgekommen, bezw. iſt etwas vorgekommen, was nicht richtig iſt? Meine Herren, in dieſer Weiſe iſt verfahren worden, zunächſt alſo auch ſubjektiv durch den be⸗ treffenden Beamten. Ob er überall in dem münd⸗ lichen Verkehr unbedingt zuverläſſige Auskünfte be⸗ kommen hat, iſt natürlich ebenfalls wieder eine reine Tatbeſtandsfrage. Unterlage für unſere Beſchluß⸗ faſſung find die amtlichen nußerungen des Beamten, die wir zunächſt für zutreffend annehmen mußten. In dem einen Falle haben wir, weil Herr Dr. Spiegel den Herrn Oberbürgermeiſter darauf hingewieſen hat. daß ſeine Informationen in Widerſpruch ſtanden zu den Auskünften des Beamten, — habe ich perſönlich den Beamten kommen laſſen, ihn protokollariſch ver⸗ nommen, und einen Teil des Protokolls hat Herr Stadtv. Dr. Spiegel vorgeleſen. Ich habe dem Mann ausdrücklich geſagt: „Ich weiß genan, daß von anderer Seite behauptet wird, Ihre Angaben ſeien nicht zutreffend; überlegen Sie ſich Wort für Wort, was Sie mir ſagen können, und was Sie verant⸗ worten können!“ Der Mann hat das Protokoll vor mir und in Gegenwart eines Protokollführers abge⸗ geben, vollzogen mit ſeinem Namen! Ja, etwas anderes, als dieſe Erklärung nun als wahr annehmen, können wir doch nicht, und Herr Dr. Spiegel braucht ſich meiner Anſicht nach nicht perſönlich beſchwert zu fühlen, wenn wir ſagen: uns hat unſer Beamter eine Auskunft gegeben, die mit Ihren Inſormmionen tat⸗ ſächlich nicht übereinſtimmt. Nun, meine Herren, kommt der objeltive Teil; das ſind die Meſſungen durch den Spannungsmeſſer. Es iſt in unſerer Mitteilung ausdrücklich geſagt: daß erhebliche Spannungsſchwankungen, welche eine Ungleichmäßigkeit des Lichts herbeiführen tönnten, nirgends ſtattfanden. Nun wird von der Verwaltung zugegeben, daß ſie allerdings als die normale Spannungsdifferenz auch anerkennt 2 bis 2½ % nach oben und nach unten. Aber ob eine Ueberſchreitung ſelbſt bis zu 5%, eine ſo erhebliche Spannungsdifferenz iſt, daß ſie ein tadelnswertes Brennen, eine Ungleichmäßigkeit des Brennens herbeiführt, das zu beurteilen, muß ich ehrlich geſtehen, dazu fehlt mir die Sachkenntnis. Ich habe nach den Zeſtſtellungen, die die Verwal⸗ tung gemacht hat, geglaubt, annehmen zu dürfen, daß auch die durch die Kurven nachgewieſenen, ja auch Ihnen ohne jeden Vorbehalt vorgelegten Span⸗ nungsdifferenzen zu ſo lebhaften Klagen jedenfalls, wie ſie Herr Siadto. Dr. Spiegel hier vorgebracht hat, keine Veranlaſſung hätte geben können. Nun hat Herr Stadtv. Dr. Spiegel an jedem einzelnen Punlte der Kurven angehakt und geſagt: hier iſt eine Spannungsdifferenz, die bis zu 5% nach oben bezw. bis zu 4 % nach unten herunter⸗ geht. Ja, meine Herren, ob gerade dieſe Spannungs⸗ differeuz in dieſem Augenblick zu einer Störung Veranlaſſung gegeben hat, zu einer Kiage der Be⸗ treffenden in dem Hauſe, wo das vorgekommen iſt, iſt vorläufig zum mindeſten noch gar nicht feſtge ſtellt. Es iſt ſehr wohl möglich, daß dieſe Spannungs⸗ differenz vielleicht gerade zu einem Augenblicke ein⸗ getreten iſt, wo ſie keinen Menſchen inkommodiert hat, wo alle Menſchen geſchlafen haben. (Unruhe bei den Liberalen.) — Ja, ich muß hier allerdings auf Grund unge⸗ nügender Sachkenntnis urleilen; habe ich etwas Falſches geſagt, ſo bitte ich, es mit meiner mangeln⸗ den Sachkenntnis zu entſchuldigen. Meine Herren, ich möchte jedenfalls bitten, die Sache noch einmal vollſtändig ruhig zu prüfen. Ich gebe allerdings zu, daß wir Veranlaſſung haben, im Intereſſe unſeres Werkes und auch der Firma Lahmeyer, den Klagen nachzugehen und, nachdem wir mit beſtem Wiſſen und mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung geſtanden haben, die IIberzeugung gewonnen haben, daß die Klagen mindeſtens über⸗ irieben waren, Ihnen das mitzuteilen und Ihnen zu ſagen: das ſind unſere Ermittelungen, die wir Ihnen zur Kenntnisnahme unterbreiten. Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, der Herr Dezernent hat ſachlich ja nichts anderes vorgebracht, als was ich Ihnen bereiis vorgetragen hatte, nämlich die Auszüge der Protokolle. Was der Herr Dezernent dann aber noch für ſeine Perſon als ſeine Meinung hinzugefügt hat, nötigt mich denn doch zu einigen Worten der Erwiderung. Der Herr Dezernent meint: die Schwankungen müſſen ja in allen Etagen bemerkbar ſein. Ich habe dieſen Einwand vorweg genommen, indem ich darauf aufmerkſam gemacht habe, daß die Empfindlichkeit der verſchiedenen Augen für derartige Schwankungen verſchieden iſt, und daß außerdem die Art der Be⸗ nutzung von elektriſchem Licht in gewiſſem Grade maßgevend dafür iſt, ob man die Schwankungen wahrnimmt oder nicht.