bitten, daß dieſe Beſorgnis durch eine Wiederholung der ſchon abgegebenen Erklärungen vom Magiſtrats⸗ tiſche zerſtreut werde: einmal, daß man nicht ſo rigoros vorgehen will, dann aber auch, daß die Strafbeſtimmungen nicht nur gegen die Grundbeſitzer gerichtet ſind, ſondern auch gegen Mieter in An⸗ wendung gebracht werden können. Ich bitte außerdem — ich bin darauf heute noch aufmerkſam gemacht worden — um Auskunft dar⸗ über, ob es richtig iſt, daß die Abſicht beſteht, aus den Vorteilen, welche ſich aus der Müllabfuhr er⸗ geben, die Sätze, wie ſie als Beiträge für die Ab⸗ fuhr angenommen ſind, eventuell zu erniedrigen. d. h. alſo: wenn ein Vorteil aus der Müllbeſeitigung ent⸗ ſtände, ſolle das nicht in den allgemeinen Säckel fließen, ſondern ſolle den Grundbefitzern wieder zu⸗ gute kommen inſofern, als die Quote für die Abfuhr ermäßigt, d. h. alſo von o auf ( herabgeſetzt wird. (Zuruf: Selbſtverſtändlich!) Bürgermeiſter Matting: Zu der erſten Anfrage des Herrn Stadtverordneten Dr. Riel möchte ich bemerken, daß der Magiſtrat außerordentlich bei der Arbeit iſt, alle Fragen zu beantworten und alle Mißverſtändniſſe, die in allen möglichen Anfragen an ihn herantreten, dunch Zeimngsartikel, durch Mit⸗ teilungen an die Hausbeſitzer, an alle Portiere, ja an die Mieter ſelbſt, zu klären. In dieſer Angelegen⸗ heit haben faſt täglich Konferenzen ſtaitgefunden zwiſchen Mitgliedern des Maaiſtrats und den Direk⸗ toren zunächſt der Müllabfuhrgeſellſchaft, dann wieder zwiſchen Mitgliedern des Magiſirats und den Ver⸗ tretern der gemeinnützigen Geſellſchaft für Müll⸗ verwertung, Zwecke der Aufklärung gebildet hat, und die nun als Mittelglied hier in Aktion tritt. In den nächſten Tagen werden die Publikationen nach dieſer Richtung hin wahrſcheinlich regnen, ſodaß ich glaube, daß die Fragen, die der Herr Stadw. Dr. Riel angereat hat, dis zum 1. April alle in größter Aueführ lichkeit geklärt ſein werden. Mit Rückſicht darauf möchte ich für heute hier nur noch bemerken, daß nach der Faſſung der Polizeiverordnung — wenigſtens für die Auffaſſung des Magiſtrats — bei Übertretungen der Verordnung nicht etwa nur die Hausbeſitzer ſtraf⸗ fällig werden würden, ſondern auch — und zwar in 1 Linie — die Mieter und deren Beauftragte, alſo auch die Dienſtboten uſw., die eiwa hartnäckig die Polizeiverordnung übertreten ſollten. Im übrigen bin ich feſt davon überzeuat, daß man in dieſer Be⸗ ziehung mit möglichſter Schonung vorgehen und eben nur da, wo atſachlich Böswilligkeit oder Hartnäckig⸗ keit in die Erſcheinung nitt, Strafmaßregeln zur Anwendung bringen wird. Was die zweite Frage betrifft, ob aus einer lukrativen Verwertung der Müllabfuhrſtoffe die Haus⸗ beſitzer etwa auf eine Reduzierung des Beitrags für die Müllabfuhr rechnen könnten, ſo darf nach dem Vertragsabſchluſſe für die erſten fünrzehn Jahre da⸗ mit nicht gerechnet werden. Ich glaube aller⸗ dings auch nicht, daß die tatſächlichen Vorausſetzungen des Herrn Stadtv. Dr. Riel — wenigſtens nicht ſo bald — in Erfüllung gehen werden; ich bin im Gegenteil ſehr zweifelhaft, ob die Rentabilitäts⸗ berechnung, die die Geſellſchaft aufgeſtellt hat, nicht ein bischen zu optimiſtiich geweſen iſt, und ob ſie nicht, wenigſtens in den erſten Jabren, ſogar Kapital zuſetzen wird. Daran vorläufig zu denken, daß ſie aus der Müllverwertung in ſolchem Maße Vorteil 93 die ſich zunächſt hauptſächlich zum ziehen werde, daß die Müllabfuhrbeitrage herabgeſetzt werden könnten, das halte ich fürs erſte für voll⸗ kommen ausgeſchloſſen (Die Beratung wird geſchloſſen. Sonderetat Nr. 9 wird in Auegabe und Einnahme nach dem Voranſchlage des Magiſtrats feſtgeſtellt.) Vorſteher Roſenberg: Wir gehen über zur Be⸗ ratung des Sonderetats Nr. 10. Waſſerwerke. Berichterſtatter Stadtu. Schwarz: Wir haben in dieſem Jahre die Waſſerwerke zum erſten Male in unſerm Etat, und es licgen nur zwei Jahre für uns vor, aus denen wir uns einen mittleren Ertragswert errechnen konnten; aus dieſem Grunde haben wir, da wir ziemlich vorſichtig zu Wege gehen müſſen, auf eine Anregung, ob es möglich ſei, den Waſſer⸗ preis zu ermäßigen, diesmal noch nicht eingehen zu ſollen geglaubt. Der Etatsausſchuß hat folgende Anderungen beſchlofſen: In der Beſoldungsnachweiſung Nr. 43 iſt für Oberlehrer Dr. Hartmann zu ſetzen (Zurufe: Waſſerwerke! — Heiterkeit.) Ich bitte um Entſchuldigung, ich habe das falſche Blatt umgeſchlagen. (Große Heiterkeit.) Stadtv. Roſenberg: Meine Herren, ich mache darauf aufmerkſam, daß alle Ausführungen ſich auf den Sonderetat der Waſſerwerke bezogen, bis auf die letzten Worte, die der Herr Stadtverordnete eben geſagt hat. (Heiterkeit.) Berichterſtatter Stadtv. Schwarz (fortfahrend): Ja, ich konſtatiere ausdrücklich, daß mir eben ein falſches Blatt in die Hände kam. „ Alſo der Etatsausſchuß hat folgende Anderungen beſchloſſen: Ordinarium. Ausgaben. Abſchnitt 3. Nr. 1 ſoll lauten: 11 218 000 chm Waſſer zu heben; je 100 chm zu heben 48,75 Kkg Kohlen — 5470 t Keſſelkohlen frei Pumpſtationen je 18,45 ℳ für 1000 kg Kohlen — 100 921,50 ℳ — 101 000 ℳ. Neu einzuſtellen iſt Abſchnitt 7. — Überſchuß — Nr. 1. An den Hauptetat Ord. Kap. 1 Abſchn. 4 Nr. 4 abzuführen 50 000 ℳ. Dieſe 50 000 ℳ ſind aus etatstechniſchen Gründen eingeſetzt worden. Die Einnahmen ändern ſich damit in folgender Weiſe: Abſchnitt 1 ſoll lauten: Nr. 1. An Waſſergeld für 4412 Anſchlüſſe mit einem Abſatz von 9418000 ebm 1 338000 ℳ Nr. 2. Unentgeltliche Abgabe und Ver⸗ luſt. 1800000 cbm Mithin Waſſerförderung für 1907 vor⸗ ausſichtlich. . 11 218 000 chm.