Abſchnitt 3 — Ruhegehälter. — Als Nr. 20 iſt neu einzuſtellen: Dem Aſſiſtenten a. D. Buchmann 1914 . Als Nr. 21 iſt neu einzuſtellen: Dem Sekretär a. D. Pabſt vom 1. 7. 07 ab 1950,75 ℳ. Abſchnitt § ſoll lauten: Reiſekoſten und Tagegelder ſowie Umzugs⸗ koſten. Als Nr. 3 iſt neu einzuſtellen: Umzugskoſten für Beamte und Lehrkräfte, vorbehaltlich beſonderer Vorlage, 9500 ℳ (rechts vom Strich, nicht vor dem Strich.) Abſchnitt 9 — Mietzins für Verwaltungsräume. — Nr. 38 ſoll lauten: Steuerzahlſtelle VII, Schiüterſtraße 25, zahlbar wie vor an den Kaufmann Jolen⸗ berg, hier, Schlüterſtraße 25, 2600 ℳ Als Nr. 3h iſt neu einzuſtellen: Steuerzahlſtelle vIII, Guerickeſtraße 39, zahlbar wie vor an den Profeſſor Karl Taubert in Zehlendorf, Alſenſtraße 36, 1300 ℳ. Abſchnitt 13. Als Nr. 10 iſt neu einzuſtellen: Druck der Gemeindewählerliſte 6000 . Die bisherige Nr. 10 wird Nr. 11. Abſchnitt 14 — Dispoſitionsfonds — iſt rechneriſch feſtzuſtellen. Einnahmen. Abſchnitt 4 — uberſchüſſe der Sonder⸗ verwaltungen. — Nr. 1 — Überſchuß aus dem Betriebe der Gas⸗ anſtalten — ermäßigt auf 1 925 800 Als Nr. 4 iſt nen einzuſtellen: Uberſchuß ans dem Betriebe der Waſſerwerke 50000 ℳ Vorſteher Roſenberg: Meine Herren, wir beraten dieſes Kapitel nach Abſchnitten. Zur Ausgabe Seite 6 Abſchnitt 1 hat Herr Stadtv. Hirſch das Wort. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, Sie finden in dieſem Abſchnitt unter 1 bis 9 die Gehälter der Ma⸗ giſtratsmitglieder. Ich habe mich nun zum Worte gemeldet, lediglich um mich zu dem Antrage des Ausſchuſſes zu äußern, der dahin geht, die Gehälter der beiden Stadtbauräte auf 15 000 ℳ zu bemeſſen. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß ich meine Ausführungen nicht etwa gegen beſtimmte Perſonen richte, ſondern ich ſpreche nur ganz allgemein zu den Gehältern der Bauräte überhaupt. Meine Herren, wir haben ſeinerzeit das Gehalt des Stadtbaurats für Hochbau auf 12 000 ℳ be⸗ meſſen, und wir haben nach dem Tode des früheren Inhabers dieſes Amtes auch die neue Bewerbung zu denſelben Bedingungen ausgeſchrieben. Wir haben nun vor wenigen Stunden einen neuen Stadtbaurat gewählt, dem wir, obwohl in der Ausſchreibung nur ein Gehalt von 12 000 ℳ in Ausſicht geſtellt worden war, in derſelben Sitzung, in der er gewählt iſt, eine Gehaltszulage von 3000 ℳm geben, d. h. den wir mit einem Anfangsgehalt von 15 000 ℳ an⸗ ſtellen wollen, und entſprechend dem Gehalt des Stadtbaurats für Hochbau ſoll auch das Gehalt des Stadtbaurats für Tiefbau auf 15 000 ℳ bemeſſen werden. Auch hier richten ſich meine Ausführungen nicht gegen die Perſon. Meine Herren, ich halte ſes für ungerecht, daß wir fort und fort die Gehälter beſtimmter Magiſtratsbeamten in dieſer Weiſe er⸗ höhen. Ich erinnere Sie nur daran, daß das Ge⸗ halt für die Stelle, die ich eben erwähnt habe, für die Stelle des Stadtbaurats für Tiefbau in ganz wenigen Jahren — falls Sie den Antrag des Ausſchuſſes annehmen — um 4000 bis 5000 ℳ erhöht worden iſt. Erſt vor 3 Jahren haben wir eine Gehaltser⸗ höhung von 3000 ℳ bewilligt, und hier werden wir nun aufgefordert, das Gehalt abermals zu erhöhen, nicht aus ſachlichen Gründen heraus, ſondern ledig⸗ lich, um eine Gleichſtellung beider Stadtbauräte her⸗ beizuführen. Meine Herren, ich kann es auch ſchon aus dem Grunde nicht billigen, daß wir hier wieder eine Gehaltserhöhung vornehmen, weil wir ja damit den Normaletat durchbrechen, und Sie werden ſich erinnern, daß jedesmal, wenn von unſerer Seite irgend welche Wünſche laut werden, dieſe oder jene Beamtenkategorie aufzubeſſern, dieſen oder jenen Arbeitern höhere Löhne zu bewilligen, dann regel⸗ mäßig der Einwand erhoben wird: „wir können un⸗ möglich den Normaletat durchbrechen, den wir auf fünf Jahre feſigeſetzt haben“ Nun wird mir ent⸗ gegengehalten werden — ich bin ſelbſtverſtändlich auf dieſen Einwand gefaßt —: „ja, die Stadtbauräte befinden ſich doch außerhalb des Normaletats“. Meine Herren, ſo liegt die Sache denn doch nicht, daß ſie ganz außerhalb ſtänden, ſondern wir haben bei der Feſtſetzung des Normaletats ein ganz be⸗ ſtimmtes Gehalt für die Stadtbauräte bewilligt, und wir haben nur geſagt: wir wollen keine Skala für ſie einführen, ſondern wir gingen von der Vor⸗ ausſetzung aus, daß dieſes Gehalt für die Dauer des Normaletats, d. h. für fünf Jahre in Kraft treten ſoll. Meine Herren, es iſt einfach ein Nonſens, wenn wir bezüglich der Magiſtratsbeamien den Normal⸗ etat bei jeder Gelegenheit durchbrechen, während wir ſonſt ſtreng darauf halten, daß er auch nicht um einen Pfennig überſchritten wird. Mit Rückſicht auf die vorgeſchrittene Zeit kann ich mich auf dieſe wenigen Ausführungen beſchränken. Ich möchte nur noch erklären, daß ich namens meiner Freunde beantrage, über beide Poſitionen, ſowohl die 15 000 ℳ für den Stadtbaurat für Hochbau als auch für denjenigen für Tiefbau, namentliche Abſtimmung herbeizuführen. Uns liegt daran, feſtzuſtellen, wer von den Stadtverordneten nach ſo kurzer Zeit wieder eine ſo verhältnismäßig hohe Gehaltsaufbeſſerung vorzunehmen bereit iſt. Stadtv. Kaufmann: Meine Herren, vorerſt möchte ich daran erinnern, daß wir bei der Feſtſetzung des Normaletats die Stadtbauräte ausdrücklich als außer⸗ halb des Normaletats ſtehend bezeichnet und auch keine Skala für ſie aufgeſtellt haben. Wir ſind nun in dem Ausſchuß zur Vorberatung der Wahl eines Stadt⸗ baurates zu dem Entſchluß gekommen, weil man die techniſchen Beamten nicht nach einer beſtimmten Skala normieren kann, daß wir den zu dem Amte geeigneten Stadibaurat in Anbetracht ſeiner Perſönlichkeit mit einem Gehalt von 15000 ℳ ðdotieren müßten. Dieſem Antrage des Ausſchuſſes iſt auch der Etatsausſchuß gefolgt und hat die Einſetzung von 15 000 ℳ zum Beſchluß erhoben. Daß wir folgerichtig bei der großen Anerkennung der Leiſtungen unſeres Stadt⸗ baurats für Tiefbau denſelben nicht niedriger ſtellen konnten als den neu zu wählenden Stadtbaurat für Hochbau, iſt eine ſo ſelbſtwerſtändliche Pflicht, daß wir uns der; gar nicht entziehen können. Ich bin daher ganz zufrieden, daß Kollege Hirſch hier die