ger ingfügig, daß man ſie als reine Baga⸗ telle bezeichnen kann. Nun werden Schulbeiſpiele angeführt, und dann ſagen die Petenten zur Empfehlung der Wertzuwachs⸗ ſteuer — denn das ſoll alles eine Empfehlung bedeuten — weiter: Beim unbebauten Grund und Boden — für den bebauten taugt ſie nichts; aber —: Beim unbebauten Grund und Boden verſagt leider auch die Wert zuwachsſteuer, ſobald ſie überhaupt in nennenswerter Höhe zur Er⸗ hebung gelangt, inſofern es eine ganze Anzahl von Miſteln gibt, mit deren Hülfe dieſe Steuer gänzlich umgangen werden kann. Und dieſer Umgehungsmittel würden ſich die Beſitzer ſolcher Terrains unbedingt bedienen, ſobald die Steuer in ſolcher Höhe erhoben wird, daß ein Anreiz zu ihrer Umgehung vorliegt. Es liegt eben in der Natur des großſtädtiſchen Baugrundes mit ſeinem Monopolcharakter, daß er ſteuerlich auf keine Weiſe gefaßt werden kann. uſw. uſw. Ergo ſagt nun dieſe Broſchüre und ſagt nun die Petition, ergo muß die Wertzuwachsſteuer eingeführt werden. Nun, meine Herren, wenn ich gegen die Wert⸗ zuwachsſteuer hätte ſprechen wollen ich bin ja nur Berichterſtatter, ich habe ja meine eigene Meinung hier gar nicht zu äußern —, ſo hätte ich beſſere Gründe dagegen nicht anführen können. (Stadtv. Protze: Sehr richtig!) Nun kommt die andere Petition, die vom Hans⸗ und Grundbeſitzerverein von 1895 ſtammt. Dieſe Petition wendet ſich natürlich gegen die Einführung einer Wertzuwachsſteuer. Ich möchte Ihnen nicht alle die Gründe — es ſind 10 Gründe — anführen — die Verhandlungen haben ſich ſchon etwas aus⸗ gedehnt —; aber einige, die mir beſonders beachtens⸗ wert erſcheinen — verſchiedenen kann ich garnicht zuſtimmen —, will ich Ihnen mitteilen. Hier iſt geſagt: 1. Die Wertzuwachsſteuer iſt ungerecht, weil ſie nicht jeden Konjunkturgewinn, ſondern nur den Grundbeſitz trifft. 2. Die Wertzuwachsſteuer iſt auch um deswillen eine ungerechte, weil die rückfichtsloſe Art der Erhebung Ausfälle während der Befitzzeit und Aufwendungen des Eigentümers zur Wert⸗ erhöhung des Grundſtücks ungewürdigt läßt. Alſo etwaige Mietausfälle uſw. werden bei Erhebung der Steuer nicht berückſichtigt, ſondern nur Auf⸗ wendungen, welche der Befitzer für das Haus gemacht hat, gezahlte Zinſen uſw. So iſt die Wertzuwachs⸗ ſteuer ja wohl geplant. Dann heißt es weiter: 4. Die Wertzuwachsſteuer muß notwendig dazu führen, daß in den meiſten Fällen die Recht⸗ mäßigkeit des beanſpruchten Prozentſatzes im Wege des Prozeſſes angefochten werden wird. 5. Die Wertzuwachsſteuer würde eine Er ſchwe⸗ rung des Terrainumſatzes und damit eine Hemmung der Bautätigkeit verurſachen und als deren Folge zur Schädigung der Bauhandwerker und zur Verteuerung des Wohnbedürfniſſes führen müſſen. Deshalb 7 ihr der erwartete ſozialpolitiſche Erfolg ehlen. 6. Eine Stadt mit abgeſchloſſener Entwickelung wie Berlin kann eher die Wertzuwachsſteuer einführen; im Vorort muß ſie die Ent⸗ wickelung unterbinden, insbeſondere, 121 wenn in den Nachbarorten dieſe Steuer ver⸗ mieden iſt. Punkt 7 brauche ich nicht vorzuleſen. K 8. Die Wertzuwachsſteuer wird danm führen, daß die Grundſtücke mehr in den Beſitz juriſtiſcher Perſonen gelangen, die von dieſer Steuer be⸗ freit ſind. Der Sinn dieſes Abſatzes war mir zuerſt nicht klar: er iſt mir aber erklärt worden. Es iſt mit Leichtig⸗ keit eine Umgehung der Wertzuwachsſteuer dadurch möglich, wie es wohl auch ſchon in anderen Ge⸗ meinden geſchieht, daß die Terraingeſellſchaft eine Geſellſchaft mit beſchränkter Haftung gründet und, ſtatt die Grundſtücke nun weiter zu verkaufen, die Geſchäftsanteile weiter verkauf', die eben ſtenerlich nicht faßbar ſind. Alſo der Weg, auf dem die Sache zu umgehen iſt, und auf den die Denkſchrift der Mieter ſchon hingewieſen hat, iſt gegeben. Ich weiß nicht, ob es der Geſetzgebung gelingen wird, dieſen Weg abzuſchneiden. Dann ſagt die Petition weiter: 10. Es wird gerechterweiſe der Beſteuerung des Wertzuwachſes in Grundbeſitz eine Beſteuerung des Wertzuwachſes auf anderen Gebieten folgen müſſen, und dieſe Finanztheorie müßte zweifel⸗ los ſchädigend auf das geſamte gewerbliche Leben einwirken. Meine Herren, ich habe Ihnen aus den beiden Petitionen — die eine iſt für, die andere iſt gegen die Wertzuwachsſteuer — eigentlich nur vorleſen können, was gegen dieſe Steuer ſpricht. Im übrigen bitte ich, den Etat ſo, wie er vom Etatsausſchuß angenommen iſt, zu genehmigen und meinem Antrage auf Uberweiſung der beiden Petitionen an den Magiſtrat als Material zuzuſtimmen. Vorſteher Roſenberg: Meine Herren, es liegen drei Anträge vor. Der erſte Antrag geht aus von Herrn Stadv. Dr. Borchardt und Genoſſen und lautet: Wir beantragen, den Magiſtrat zu erſuchen, der Stadtverordnetenverſammlung eine Vorlage zu machen, durch welche eine Wertzuwachs⸗ ſteuer für Charlottenburg eingeführt wird. Über dieſen Antrag ſoll laut geſchäftsordnungs⸗ mäßig genügend unterſtütztem Antrage namentlich abgeſtimmt werden. Dann liegt ein Antrag der Herren Stadtv. Bollmann und Genoſſen vor: Der Magiſtrat wird erſucht, baldmöglichſt mit den Kommunalverwaltungen der weſtlichen Vororte in Verhandlungen über die Zweck⸗ mäßigkeit der Einführung einer Wertzuwachs⸗ ſteuer einzutreten. Schließlich ein Antrag der Herren Stadtv. Dr. Stadthagen und Genoſſen: Der Magiſtrat wird erſucht, die Erfahrungen, welche in anderen Gemeinden mit der Wert⸗ zuwachsſteuer gemacht werden, andauernd zu verfolgen und zu gegebener Zeit der Stadt⸗ verordnetenverſammlung entſprechendesMaterial vorzulegen. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, der Herr Referent ſagte ſoeben, bei der ſchon ausgedehnten Debatte wolle er ſich in Bezug auf die Wertzuwachs⸗ ſteuer etwas kurz faſſen. (Zuruf des Stadtv. Jolenberg) Nun, die Debatte darüber hat ja noch nicht be⸗ gonnen! Aber wenn ich auch mit dem Herrn Refe⸗