— 42412 — 732 Millionen auf 1109 Millionen Mark. Nun, meine Herren, der Grundwert iſt in dem verfloſſenen Jahre von neuem geſtiegen von 1109 Millionen auf rund 1200 Millionen Mark, alſo in dieſem letzten Jahre ſogar um 91 Millionen Mark! Es wird ja zweifellos ein nicht unbeträchtlicher Teil dieſes Wertes dadurch zugewachien ſein, daß Arbeit auf den Boden verwendet worden iſt, daß Häuſer gebaut ſind, andere Häuſer verbeſſert ſind. Aber rechnen Sie dieſen Anteil ſo hoch, wie Sie wollen — es fehlt mir ja mangels einer genauen Unterlnge die Möglichkeit. dieſen Anteil genau fixieren zu können —, rechnen Sie ihn meinet⸗ wegen zu 50%, Sie werden damit zu hoch gegriffen haben, ja, rechnen Sie ihn ſogar zu / mit 60 Millionen Mark: ſo bleibt in dem einen einzigen Jahre eine reine Bodenwertſteigerung, eine Bodenwertſteigerung, veranlaßt nur durch das Zuſtrömen und die Betriebſamkeit der Bevölkerung und weiter mit veranlaßt durch die Unternehmun⸗ gen der Gemeinde, von 30 Millionen Mark! Meine Herren, würden Sie dieſe 30 Millionen — der Herr Kämmerer wollte im Etatsausſchuß ſo gern den Nachweis von 2 Millionen noch haben, die er gern aus den Sitzungen mitnehmen wollte — nur mit 10% beſteuern, ſo wären das bereits 3 Milliouen, die ſich glatt für die Stadt ergeben hätten, ohne daß irgend ein Menſch ſagen könnte, irgend jemandem geſchähe Unrecht, wenn die Stadt von den 30 Millionen, die ſie ſelbſt geſchaffen hat, 3 Millionen wieder an ſich heranzieht. Und der Herr Kämmerer hätte ſogar noch eine Million mehr, als er gewünſcht hatte. Aber es würde freilich eine derartige Art der Beſteuerung vorausſetzen, daß der Grundwert alljährlich geſchätzt und daß alljährlich von dem geſteigerten Bodenwert ein gewiſſer Prozentſatz als Steuer weggenommen wird. Nun enthält unſer Antrag an den Magiſtrat nur die Aufforderung, uns eine Vorlage über eine Wertzuwachsſteuer zu machen, nicht aber eine be⸗ ſtimmte Richtung, in welcher dieſe Vorlage ge⸗ ſchehen ſoll. Es wurde mir vor einem Jahre, als ich eine derartige Form der Beſteuerung, wie ich ſie eben ſkizziert habe, auch ſtreifte, entgegengehalten, das ſei ja überhaupt etwas ganz Undurchführbares etwas ganz Unerhörtes. Dem gegenüber möchte ich hervor⸗ heben, daß ſo ganz und ſo vollſtändig unerhört ein ſolcher Vorgang nicht wäre, ſogar nicht in einem von Deutſchland abhängigen Gebiete. Die Grund⸗ ſteuerordnung für Kiautſchou ſieht allerdings eine der⸗ artige Form der Beſteuerung des Wertzuwachſes vor. Es wird in Kiautſchou freilich auch der Wertzuwachs in der Weife beſteuert, wie es in den Gemeinden, die bei uns eine Wertzuwachsſteuer eingeführt haben, geſchieht, nämlich beim Verkauf, und man begnügt ſich dort nicht mit einer Steuer, wie es die Berliner Ordnung vorſah, von wenigen Prozent desjenigen Wertzuwachſes, der über 10 % hinausgeht, ſodaß alſo 10%, Wertzuwachs überhaupt frei bleiben, ſondern dort ſteuert man 33½¼ %, ein volles Drittel des Wert⸗ zuwachſes fort. Darüber hinaus iſt beſtimmt, daß zwar nicht alle Jahre, aber doch nach 25 Jahren auch bei allen unverkauften Grundſtücken der geſtiegene Wert von neuem feſtgeſtellt werden und daß auch von dieſen der geſtiegene Wert mit ⅝ des Geſamtwertes, mit 33½¼ %s weggeſteuert werden ſoll. Als dieſe Ordnung im Deutſchen Reichstage zur Verhandlung kam — es war am 31. Jannar 1899 —, da ſtellten ſich eigentlich alle Parteien auf den Standpunkt, daß eine ſolche Grundſteuerordnung ſehr geſund wäre. Herr Dr. Lieber für das Zentrum; Dr. Oerlel vom Bunde der Landwirte für die Konſervativen ſagte ausdrücklich wörtlich: „Die Geſamtheit hat ein ge⸗ wiſſes Recht, an der Wertſteigerung teilzunehmen. Ich möchte nur zur Erwägung anheimgeben, ob die Beſtimmungen von einem Drittel“ — es kommt nicht, meine Herren: zu hoch ſind —, ſondern es kommt: „genügen. Ich glaube, man könnte gut und gern bis zur Hälfte aufwärts gehen.“ Graf Oriola für die Nationalliberalen ſprach ſich in demſelben Sinne aus, und — das wollte ich beſonders Herrn Kollegen Crüger bemerken, der, wahrſcheinlich weil er glaubt, meine Rede ſchon öfter gehört zu haben, den Saal verlaſſen hat — ganz beſonders warm trat für dieſe Ordnung der Dinge Eugen Richter ein; er nannte die Beteiligung des Staates an der Bodenwerterhöhung „ſehr ſachgemäß“. Meine Herren, wir ſind ja hier viel beſcheidener, wir denken gar nicht daran, daß Sie eine Wertzu⸗ wachsſteuer einführen werden, die des Wertzu⸗ wachſes für die Gemeinden in Anſpruch nimmt. Wir wollen durchaus zufrieden ſein, wenn Sie zunächſt einmal das Prinzip, das in dieſer Wertzuwachsſteuer liegt, als ein gerechtes Prinzip anerlennen, a.s ein Prinzip, das nun auch in die Wirklichkeit umgeſetzt werden muß. Ich glaube auch nicht, daß Sie, wenn Sie daran gehen werden, den Wertzuwachs mit irgend einem Prozentſatz zu beſteuern, in ähnlicher Weiſe verfahren werden, wie ich es eben ſkizzierte, daß der Wertzuwachs alle Jahre feſtgeſtellt werden ſoll, ſondern Sie werden ſich wohl an den Vorgang der Städte Cöln und Frankſurt a. M., auch an den Vorgang der Berliner Vorlage, die ja in ihrem einen Hauptparagraphen, freilich noch nicht in dem finanziell bedeutenden Paragraphen zur Annahme gelangt iſt, halten und einen gewiſſen Wertzuwachs freilaſſen und nur von dem Wertzuwachs, der einen gewiſſen Prozentſatz überſteigt, dann auch nur einen mäßigen Satz nehmen. Aber das iſt ja eine Frage, die uns heute und in dieſem Augenblicke gar nicht beſchäftigen kann, weil uns ja eine ganz beſtimmte Vorlage des Magiſtrats gar nicht vorliegt, weil wir ja eine Vor⸗ lage von ihm erſt erwarten. Wenn wir uns erſt einmal darüber geeinigt haben werden, dann werden wir in den Einzelheiten wahrſcheinlich wieder ſehr weit auseinandergehen. Meine Freunde würden dann wahrſcheinlich eine recht kräftige Beſteuerung des Wertzuwachſes befürworten, während eine Reihe anderer Herren Kollegen die Vorlage dann gern ſo geſtaltet ſehen möchten, daß ſie möglichſt nur ein ganz geringes finanzielles Reſultat erbringen kann. Aber darüber, wie geſagt, werden wir uns erſt unter⸗ halten können, wenn tatſächlich eine ſolche Vorlage in Angriff genommen wird. Ich glaube, meine Herren, das, was ich angeführt habe, kann durchaus genügend ſein, um Sie alle zu beſtimmen, einerſeits die Notwendigkeit anzuerkennen, uns neue Mittel zuzuführen, anderſeits auch die Ge⸗ rechtigteit des Weges, der hier in Vorſchlag gebracht wird. Trotzdem möchte ich noch auf einige gegen die Wertzuwachsſteuer erhobene Einwendungen eingehen, möglichſt kurz, wobei ich freilich auf früher Geſagtes zurückkommen muß. 76 Herr Kollege Dr. Crüger hat bei den Verhandlungen im vorigen Jahre gegen die Gerechtigkeit dieſer Steuer eingewendet, es würde nicht gerade ſehr gerecht ſein, den Konjunkturgewinn nur bei Grund und Boden zu beſteuern, dagegen den Konjunkturgewinn in anderen Unternehmungen frei zu laſſen. Er wies darauf hin, daß ja auch die Wertpapiere dauernd ſteigende Dividenden geben, ohne daß, wie er ſich ausdrückte,