——— 1 der Inhaber eine andere Arbeit zu leiſten hätte, als daß er eine Scheere kaufte, um die Coupons abzu⸗ ſchneiden. Es ſind das, glaube ich, wörtlich die Aus⸗ führungen des Herrn Dr. Crüger. Er wies weiter darauf hin, daß ja auch Geſchäftsleute in neu er⸗ ſchloſſenen Gegenden Geſchäfte gründen und ſie dann möglichſt bald wieder mit Vorteil weiter verkaufen, wenn die Gegend ſich gehoben hat, und den Kon⸗ junkturgewinn einſtecken. Und er wies ferner noch auf eine dritte Art von Untenehmungen hin, bei denen nicht unerhebliche Konjunkturgewinne gemacht werden, auf die Apotheken. Von allen drei Beiſpielen, glaube ich, iſt das zweite wohl am unglücklichſten gewählt. Denn wenn gerade ein Geſchäftsmann in einer neu erſchloſſenen Gegend ein Geſchäft etwas in die Höhe bringt, ſo dürfte darin recht viel eigene Arbeit ſtecken. Soweit aber die Konjunktur mit da⸗ zu beiträgt, das Geſchäft zum Blühen zu bringen, fließt dieſer Konjunkturgewinn wieder dem Grund und Boden zu, ſteigert dieſe beſſere Konjunktur den Bodenwert, wie der Geſchäftsinhaber ſelbſt dann und ebenſo ſein Nachfolger in einer ſehr geſteigerten Miete recht deutlich zu ſpüren bekommen. Da wird alſo der Konjunkturgewinn gerade in der Bodenwert⸗ zuwachsbeſteuerung erfaßt werden. Glücklicher ge⸗ wählt mögen die anderen Beiſpiele des Herrn Dr. Crüger ſein, daß die Dividenden eine Steuer vertragen, daß namentlich die durch den Monopol⸗ charakter der Apotheken hervorgerufene große Wert⸗ ſteigerung von Apotheken eine ſtarke Steuer vertrüge. Noch beſſer wäre es, wenn die Monopolſtellung ab⸗ geſchafft würde; das verkenne ich keineswegs. Aber, meine Herren, darauf haben wir ja nicht den aller⸗ mindeſten Einfluß; das ſind ja Gebiete, die unſerer Kompetenz vollkommen entzogen ſind, während die Beſteuerung des Grund und Bodens unſerer Kompetenz geradezu zugewieſen iſt. Nun können wir doch nicht ſagen: weil es auch noch Konjunkturgewinne gibt, die der Staat oder das Reich beſteuern kann, aber nicht beſteuert, deswegen wäre es ungerecht, wenn wir jenen Konjunkturgewinn beſteuern wollten, der uns zur Beſteuerung ausdrücklich zugewieſen iſt. Ein weiterer Einwand den wir heute auch ge⸗ hört haben, iſt — ich glaube, der Herr Berichter⸗ ſtatter hat dieſen Einwand hervorgehoben, ich weiß nicht, ob als einen Einwand, der von ihm gemacht wird, oder als einen Einwand, der in der Kommiſfion gemacht worden iſt —: eine Wertzuwachsſteuer würde in letzter Linie verteuernd wirken auf die Mieten, es würde damit eine neue Laſt auf den Grund und Boden gelegt ſein, und die Belaſtung des Grund und Bodens müßten in letzter Linie wieder die Mieter tragen. Ach, meine Herren, wenn das richtig wärr, dann würden die Grundbeſitzer ſich nicht ſo ſehr gegen eine Wertzuwachsſteuer wehren! (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich kann nur gegenüber dieſem Einwande auf das hinweiſen, was ich im vorigem Jahre ausgeführt habe, wo dieſer Einwand mir auch entgegengehalten wurde, und wo ich näher ausführte, daß er einer vollkommenen Verkennung der Beziehungen zwiſchen Grundwert und Mieten entſpringt, daß er eben der Anſchauung entſpringt, daß der Grundwert die Mieten beſtimmt, während gerade umgekehrt die Mieten es ſind, welche den Grundwert beſtimmen. Ich will dieſen Abſatz meiner vorjährigen Rede nicht heut noch einmal wiederholen; ich will Sie einfach darauf hinweiſen. Aber ich will mich doch auch darauf beziehen, daß die meiſten hervorragenden Nationalökonomen durchaus die Auffaſſung teilen, 25 die ich in dieſer Beziehung vertrete, die Auffaſſung von der Unabwälzbarkeit gerade der Wertzuwachsſteuer. Gerade die näheren Freunde des Herrn Jolenberg werden, glaube ich, die wiſſenſchaftliche Kompeienz des Berliner Stadtverordneten Dr. Preuß nicht be⸗ ſtreiten wollen, und dieſer Herr hat bei den letzten Verhandlungen in der Berliner Stadtverordneten. verſammlung ganz ausdrücklich ausgeſpro hen, daß die Wertzuwachsſteuer eben nicht überwälzbar iſt auf die Mieten, eine Anſchauung, bei der er ſich, wie geſagt, mit den hervorragendſten Vertretern der national⸗ ökonomiſchen Wiſſenſchaft vollkommen im Einver⸗ ſtändnis befindet. Weiter wird dann geſagt und iſt auch heute wieder geſagt worden, die Wertzuwachsſteuer mürde den Baunniernehmer hindern, weil ſie den Handel mit unbebautem Gelände verteure und erſchwere. Auch zu dieſem Einwand kann ich mich anf meine vorjährige Rede beziehen, wo ich etwas eingehender betont und, wie ich glaube, auch nachgewieſen habe, daß bei dem Handel mit dem unbebauten Gelän de eine Wertzuwachsſteuer ſelbſt in Höhe von vollen 100%, alſo eine Steuer, die den geſamten erhöhten Wert für die Gemeinde wegſteuert. gerade die Bauunternehmer am allerweniaſten genieren, gerade den Bauunternehmern am allermeiſten Vorieil bringen würde, indem ſie ihnen das Rohmaterial, mit welchem man ja den unbebauten Grund und Boden bei dieſem Gewerbe vergleichen kann, verbilligt. Die gegenteilige Auffaſſung entſprmgt nur dem Umſtande, daß bei uns gegenwärtig Bauunternehmer und Grundbeſitzer im allge neinen dieſelben Perſonen ſind, während dem Begriffe nach der Bauunternehmer durchaus nicht der Grunobeſitzer zu ſein braucht, es vielfach auch gar nicht iſt. Derjenige alſo, der ſein Gewerbe als Bauunternehmer ausübt, würde ent⸗ ſchieden Vorteil davon vaben, wenn er den Grund und Boden villiger bekame, wenn wirklich der Handel mit unbebautem Grund und Boden, der ſogenannte ſpekulative Handel, der Handel, der nicht zu Bebau⸗ ungezwecken erfolat, erſchwert wird. Gewiß, der Anreiz, unbebauten Grund und Boden zu verkaufen, nicht zum Bebauen, ſondern zum Weiterverkauf, zur Spekulation, würde durch die Wertzuwachsſteuer be⸗ laſtet werden. Das iſt aber eine Verhinderung eines Verkehrs, die wir durchaus wünſchen, die wir durch⸗ aus begrüßen würden. Der Baunnternehmer iſt davon nur inſoweit mitbetroffen, als er ſelbſt auch mit dem Grund und Boden ſpekuliert, als er ſelbſt auch bei uns Grundbeſitzer und Grundhändler iſt, alſo hier zwei wirtſchaftlich ganz verſchiedene Funktionen oft in einer und derſelben Perſon vorhanden ſind. Auch dieſer Einwand kann demnach in keiner Weiſe gegen eine Wertzuwachsſteuer ſprechen. Es ſind dann im vorigen Jahre noch weitere Bedenken hervorgehoben worden. Herr Kollege Stadthagen wollte unſerm Antrage nicht zuſtimmen, weil er ſowieſo ein beſonderes Vertrauen in den Magiſtrat ſetzte, daß er dieſe Frage im Auge be⸗ halten und auch bei uns eventuell vorgehen würde. Nun, die Verhandlungen damals hätten ſchon Herrn Kollegen Stadthagen belehren können, daß der Char⸗ lottenburger Magiſtrat doch einen gelinden Anſtoß, will ich mal ſagen, ſeitend der Stadtvordnetenver⸗ ſammlung notwendig hat, wenn er ſpeziell auf dieſem Gebiete vorgehen ſoll, daß die Neigung zu eigener Initiative im Charlottenburger Magiſtrat gerade auf dieſem Gebiete nicht beſonders vorhanden iſt. Weiter ſagte uns Herr Kollege Stadthagen, wir ſollten doch nicht gerade in Charlottenburg darauf drängen, vor⸗