—— 129 — Herr Kollege Kaufmann betonte eindringlich, daß eine Wertzuwachsſteuer ſür ihn nur annehmbar ſei, wenn ſie gleichzeitig die Abſchaffung der Umſatzſteuer bringt. Nun, ich will hoffen, daß Herr Kollege Kaufmann bei den ſpäteren Erwägungen und Be⸗ ratungen, die über dieſen Punkt ſicherlich noch ſtatt⸗ finden werden, vielleicht auch noch ſo weit gehen wird, ſich mit dem in Frankfurt und, ich glaube, auch in Köln beſchrittenen Wege zufrieden zu geben, die Wertzuwachsſteuer nur in eine beſtimmte Ver⸗ bindung mit der Umſatzſteuer zu bringen, ſodaß eine Ermäßigung der Umſatzſteuer nur bei beſtimmten Erträgen der Wertzuwachsſteuer eintritt, wobei dann voraus ſchon beſtimmt iſt, von welchen Erträgen an die Umſatzſteuer allmählich herabgeſetzt werden ſoll. Aber, wie geſagt, das ſind ja auch Einzelheiten, die uns ſpäter hoffentlich noch beſchäftigen werden. Weiter ſagte Herr Kollege Kaufmann, eine Er⸗ hebung der Wertzuwachsſteuer, wie ich ſie mir denke, alljährlich nämlich, ſei ganz unmäglich, ſie ſei nur beim Verkauf denkbar. Ich möchte auf dieſen Punkt jetzt nicht näher eingehen, möchte aber Herrn Kollegen Kaufmann doch inſofern widerſprechen, als er ſagt: wenn auch der höhere Wert veranſchlagt wird, ſo iſt er doch noch in gar keiner Weiſe vorhanden, ſodaß er etwa beſteuert werden könnte. So liegen die Dinge nicht. Der höher veranſchlagte Wert iſt in der Tat vorhanden: er iſt vorhanden in den erhöhten Renten, die dem Beſitzer von dieſen Grundſtücken zu⸗ fließen, und an ſich läge gar nichts im Wege, an ſich wäre es techniſch nicht unmöglich, einen ſolchen Wertzuwachs auch zu treffen und alljährlich zu be⸗ ſteuern. Aber ich kann um ſo mehr verzichten, darauf einzugehen, als ja zweifellos, wenn die Wert⸗ uwachsſteuer in Charlottenburg eingeführt wird, dieſe Form nicht gewählt werden wird. Noch erwidern möchte ich Herrn Kollegen Kauf⸗ mann darauf, daß er von Kiautſchau ſagt, das Bei⸗ ſpiel hinke auf beiden Füßen, dort handle es ſich darum, aus dem Nichts erſt Werte zu ſchaffen und hervorzurufen, woran das Reich, die Allgemeinheit beteiligt werden ſoll. Verehrter Herr Kollege Kauf⸗ mann, die Dinge in Charlottenburg liegen genau ſo! Dort iſt der Grund und Boden noch faſt gar nichts wert, und der zukünftige Wert, den die Allgemeinheit mit hervorbringt, ſoll der Allgemeinheit zugute kommen; hier hat der Grund und Boden bereits einen beſtimmten Wert, aber der Wert, der in Zukunft durch die Tätigkeit der Gemeinde noch immer weiter geſteigert wird, ſoll erfaßt werden und zu einem Teile der Gemeinde zugute kommen. Von dem, was in Kiautſchau jetzt gar keinen Wert hat, nimmt auch die Allgemeinheit nichts in Anſpruch, und von dem, wo ein Wertzuwachs nicht vorhanden iſt, nimmt die Allgemeinheit auch nichts in Anſpruch. Alſo ſo hinkend iſt das Beiſpiel doch wohl nicht, wie Herr Kollege Kaufmann meint. Wenn man dem Prinzip der Wertzuwachsſteuer geneigt iſt, dann ſoll man wirklich auch einen Anfang machen, ſie in die Praris, in die Wirklichkeit umzuſetzen! Nachdrücklich proteſtieren muß ich gegen einen Satz, der bei Gelegenheit dieſer Beſprechungen in dieſer Verſammlung immer wieder ausgeſprochen wird, den auch unſer Herr Oberbürgermeiſter mehrfach aus⸗ geſprochen hat, gegen den Satz: Chartottenburg iſt groß geworden durch die Terrainſpekulation. Dieſer Satz iſt ſo falſch wie irgend möglich. Charlottenburg iſt groß geworden durch die Betriebſamkeit der Bürger, durch den Gewerbefleiß, der ſich hier betätigt. (Widerſpruch. — Stadtv. Hirſch: Sehr richtig!) Dem verdankt Charlottenburg am allermeiſten. Ja, man kann ſagen: Charlottenburg verdankt den Terrain⸗ ſpetulanten gar nichts, nein, das will ich nicht ſagen, ſondern man kann ſagen: Charlottenburg verdankt der auch in Charlottenburg ziemlich wüſt geweſenen Terrainſpekulation eine Reihe von Schäden und Leiden, an denen die Gemeinde leidet. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Vorſteher Roſenberg: Ich laſſe zunächſt über die verſchiedenen Wertzuwachsſteueranträge abſtimmen, und zwar zunächſt über den Antrag Borchardt, der dahin geht: den Magiſtrat zu erſuchen, der Stadtverordneten⸗ verſammlung eine Vorlage zu machen, durch welche eine Wertzuwachsſteuer für Charlotten⸗ burg eingeführt wird, und zwar in namentlicher Abſtimmung, (Widerſpruch des Stadtv. Dr. Borchardt) da dieſe von 10 anderen Herren als von Ihnen ſchriftlich beantragt iſt. (Heiterkeit.) Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag des Herrn Stadtv. Dr. Borchardt annehmen wollen, mit Ja, diejenigen, welche ihn ablehnen wollen, mit Nein zu antworten. Ich bitte mit der namentlichen Abſtimmung zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt. mit Ja die Stadtverordneten Dr. Borchardt, Dörre, Gredy, Hirſch, Jander, Klick, Dr. Penzig, Scharnberg, Sellin, Vogel, Dr. Zepler, mit Nein die Stadtverordneten Barnewitz, Dr. Bauer, Becker, Blanck, Bollmann, Dr. Crüger, Dzialoszynski, Frantz, Dr. Freutzel, Freund, Dr. de Gruyter, Haack, Holz. Jach⸗ mann, Jolenberg, Kaufmann, Dr. Landsberger, Leben, Lingner, Otto, Platz, Dr. Proskauer, Protze, Rackwitz, Dr. Roſe, Roſenberg. Dr. Roth⸗ holz, Dr. Röthig, Ruß, Sachs, Scholz, Schwarz, Schwaß, Dr. Stadtyagen, Wenig, Wofffenſtein, Wöllmer. Das Ergebnis der Abſtimmung wird ermittelt.) Meine Herren, das Ergebnis der namentlichen Abſtimmung iſt folgendes: es haben 11 Herren mit Ja, 57 mit Nein geſtimmt. Der Antrag iſt ſomit gefallen. Wir kommen nunmehr zur Abſtimmung über den Antrag des Herrn Stadtv. Bollmann, welcher lautet: Der Magiſtrat wird erſucht, baldmöglichſt mit den Kommunalverwaltungen der weſtlichen Vor⸗ orte in Verhandlungen über die Zweckmäßigkeit der Einführung einer Wertzuwachsſteuer ein⸗ zutreten. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Der Antrag des Herrn Stadtv. Dr. Stadthagen lautet: Der Magiſtrat wird erſucht, die Erfahrungen, welche in anderen Gemeinden mit der Wert⸗ zuwachsſtener gemacht werden, andauernd zu verfolgen und zu gegebener Zeit der Stadt⸗ verordnetenverſammlung entſprechendes Material vorzulegen. Dieſer Antrag ſchließt den eben angenommenen Antrag meines Erachtens nicht aus; ich bringe ihn zur Abſtimmung. (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadt⸗ verordneten Dr. Stadthagen ab.) Es ſtimmen