— 134 ſich zu entſchließen, ſein, Denn wenn die Vorlage nicht. abgelehnt wird —- Vorſteher Roſenberg (unterbrechend): Ich habe bereits erklärt, daß der Magiſtrat die Vorlage aufrecht⸗ erhält. (Stadtv. Holz: Ich bitte ums Wort zur Geſchäfts⸗ ordnung!) — Herr Stadtv. Dr. Borchardi hat weiter das Wort; er war noch nicht mit ſeiner Rede fertig. Stadtv. Dr. Borchardt (fortfahrend): Ich bin der Meinung, wenn der Magiſtrat wünſcht, daß über die Vorlage der betreffende Dezernent noch gehört wird, daß wir dem entgegenkommen. Aber das ſcheint mangels eines Antrags geſchäftsordnungsmäßig nicht möglich zu ſein, und infolgedeſſen ſtelle ich dieſen Antrag, die Sache zu vertagen. Stadtu. Holz (zur Geſchäftsordnung): Dieſen Antrag wollte ich ſelbſt ſtellen. Ich meine, wenn der Magiſtrat dieſe Anregung gibt, ſo iſt es einfach Anſtandspflicht, ihr Folge zu leiſten. Vorſteher Roſenberg: Es liegt alſo der Antrag vor, die Vorlage des Magiſtrats zu vertagen. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehrheit die Vertagung.) Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Bewilligung von Mitteln für Ergänzungsarbeiten im Krankenhanſe Kirch⸗ ſtraße. — Druckſache 117. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Bauer: Meine Herren, der Magiſtrat beantragt, für bauliche Anderungen im alten Krankenhauſe an der Kirchſtraße 15 700 %6. zu bewilligen. Ich habe die Anſchläge durchgefehen; die Veränderungen beſtehen im weſentlichen in der Anlage von Badeeinrichtungen, Kloſeteinrichtungen, Verſetzung von Wänden, Beſeitigung eines Fahrſtuhls, Zumauern von Türen, wogegen nichts einzuwenden iſt. Der einzige Einwand beruht darauf, daß mir der Anſchlag nicht genügend ausführlich zu ſein ſchien. Es war nämlich eine Summe von 948 %ℳ. als Ins⸗ gemein und zur Abrundung gerechnet, und außerdem noch eine Summe von etwa 2000 ℳJ nicht im einzelnen nachgewieſen. Ich habe unterdeſſen vom Hochbauamt noch genauere Nachweiſungen bekommen und beantrage nunmehr die Annahme der Magiftratsvorlage ohne Ausſchußberatung. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folglt: Für Arbeiten des inneren Ausbaues im alten Krankenhauſe Kirchſtraße 19/20 werden 15 700 ℳ bewilligt und zwar 10 700 ℳ aus Mitteln der Anleihe 1895 und 5000 %. aus laufenden Mitteln.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 11 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Gewährung einer Beihilfe an den Verein Ingendheim. Druckſache 118. ob man ſie vertagen will oder (Die Beratung wird eröffnet und geſchlofſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Verein Jugendheim wird eine einmalige Sonderbeihilfe von 1500 ℳ aus laufenden Mitteln gewährt.) Punkt 12 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Prüfung der ſtädtiſchen Kaſſen im Monat Februar dieſes Jahres. — Der Berichterſtatter Herr Stadtv. Frentz fehlt. Die Vorlage wird ausgeſetzt. Punkt 13 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Herſtellung einer Fahrſtraße durch den Tiergarten. — Druckſache 119. (Stadtv. Dzialoszynski: Ich beantrage die Vertagung!) Es wird Vertagung beantragt. — Die Ver⸗ ſammlung iſt damit einverſtanden. Punkt 14 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Geſchäftsanweiſung für die Armenkommiſſionen. Druckſache 121. Berichterſtatter Stadtv. Holz: Meine Herren, dieſe Vorlage iſt ſo erfreulich und wird ſo ſehr die Zuſtimmung der ganzen Verſammlung finden, daß ich nur mit wenigen Worten darauf einzugehen brauche. Es handelt ſich um die unter dem 7. März 1907 von dem Magiſtrat verkündete neue Geſchäftsan⸗ weiſung für die Armenkommiſſionen. Die Armenkom⸗ miſſionen der Stadt Charlottenburg ſollen ſich nunmehr nach der Geſchäftsanweiſung richten, die nach jahrelangen Mühen endlich als ein wirklich ſchönes Werk vor uns liegt. Sie werden ſich der aufregenden Verhandlungen erinnern, der langen und mühſeligen Beratungen, die im Jahre 1903 den Magiſtrat und die Armendirektion zur Ausarbeitung einer neuen Geſchäftsanweifung be⸗ ſtimmt haben, einer Geſchäftsanweiſung, die ſich an dasjenige anlehnt, was namentlich in Groß⸗Berlin, beſonders in einzelnen weſtlichen Vororten als zweck⸗ mäßig und in ſozialpolitiſcher Beziehung zutage gefördert worden iſt. Ein Beſchluß der Stad:⸗ verordnetenverſammlung vom Jahre 1903 hatte ins⸗ beſondere auf die Notwendigkeit hingewieſen, damit vollſtändige Klarheit und in ſozialpolitiſcher Be⸗ ziehung das Beſte erreicht werde. die Waiſenpflege von der Armenpflege zu trennen, zwei beſondere Deputationen einzuführen und für die Armendirektion ſelbſt eine ganz umfaſſende Geſchäftsanweiſung zu geben. Dieſe Geſchäftsanweiſung liegt vor: die ein⸗ zelnen Herren werden ja von ihr Kenntnis genommen haben. In einer allgemeinen Verfügung an die Armenkommiſſionsvorſteher hat die Armendirektion darauf hingewieſen, wie außerordentlich groß die Vorteile der ueuen Geſchäftsanweiſung gegenüber den früheren Beſtimmungen ſind. Meine Herren, Sie werden ſelbſt ſchon erſehen haben, welche unge⸗ heuren Fortſchritte dadurch erreicht worden ſind. Ich möchte nur wenige Punkte hervorheben. Einmal iſt die Einrichtung der Armenpfle⸗ gerinnen durchgeführt worden, und zwar in dem Maße, daß die Armenpflegerinnen dieſelbe Rolle ſpielen wie die Armenpfleger: ſie werden gewählt wie dieſe,