unter f von 6 auf 8 ℳ zu erhöhen. Dieſem An⸗ trage wurde allerdings nicht entſprochen, vielmehr wurde ein Gegenantrag angenommen, zu « die Sätze von §8 auf 9 und den Ab⸗ und Zugang bei der Kategorie unter k von 1 auf 2 % zu erhöhen, da ja tatſächlich dabei den Beamten unter dieſelben Ausgaben wie denen unter e entſtehen. Außerdem ſind in den letzten Paragraphen jeder der beiden Vorlagen redaktionelle Anderungen in dem Sinne vorgenommen, daß die Vorlagen mit Rückwirkung vom 1. April in Kraft treten. Ich kann Ihnen die Vorlagen mit den vom Ausſchuß ange⸗ nommenen Abänderungen zur Annahme empfehlen. Ich möchte nunmehr für meine Perſon, wenn der Herr Vorſteher geſtattet, noch etwas hinzufügen. Ich würde es lieber geſehen haben, wenn eine Ab⸗ weichung, die gegenüber den ſtaatlichen Verhältniſſen in der zweiten Vorlage enthalten iſt, nicht darin wäre: die Kilometergelderſätze ſind nämlich gegen⸗ über den ſtaatlichen Sätzen etwas erhöht. Der Marimalſatz beträgt in Preußen ſowohl wie im Reich bei den höchſten Beamtenkategorien 9 Pf., auch beim Miniſter und Staatsſekretär; in unſerer Vor⸗ lage ſehen wir einen Satz von 10 Pf. Ebenſo iſt hei den weiteren Kategorien der Satz von 7 Pf. auf 7¼ Pf., von 5 auf 5¼, Pf. erhöht. Ich hätte es für richtiger gehalten, die ſtaatlichen Sätze gerade hier feſtzuhalten und für den Fall, daß ſich vielleicht durch die heutigen Teuerungsverhältniſſe eine Er⸗ höhung der Geſamtentſchädigung empfohlen hätte, dieſe Erhöhung dann lieber bei den Tagegeldern ein⸗ treten zu laſſen, da ja bekanntermaßen auch bei den Kilometergelderſätzen von 9, 7 und 5 Pf. immer noch etwas erſpart wird. Ich ſehe aber bei der Simmung, die im Ausſchuß herrſchte, von der Stellung eines Antrages ab. Stadtv. Sellin: Meine Herren, Sie haben von dem Herrn Berichterſtatter ſchon gehört, daß im Ausſchuß Anträge auf Ermäßigung der Umzugs⸗ koſten zu a ſowie auf Erhöhung der Reiſekoſten zu e und f vorlagen. Ich erlaube mir heute, die An⸗ träge zu wiederholen. Die unter à aufgeführten Umzugskoſten ſind entſchieden zu hoch gegriffen, wenn man ſie mit den anderen vergleicht. Unter b ſind die Umzugskoſten auf 500 ℳ und die Trans⸗ portkoſten für je 10 km auf 10 ℳ feſtgeſetzt. Nun kommt mit einmal ein Sprung von 500 auf 1000 und von 10 auf 20 ℳ. Die Stadt muß nach meiner Meinung dafür Sorge tragen, daß demjenigen, der hierherzieht, die Koſten erſtattet werden; wenn aber bei den übrigen Magiſtratsmitgliedern, Stadträten uſw. für den Umzug nur 500 bezw. 10 % aus⸗ geſetzt werden, ſo braucht man für die beiden Bürger⸗ meiſter nicht die Sätze auf das Doppelte zu erhöhen. Wir halten es für angebracht, dieſen Poſten zu er⸗ niedrigen. Ich ſtelle den Antrag, ſie auf 750 bezw. 15 ℳa zu ermäßigen. Als Reiſekoſtenentſchädigung für die Beamten unter e hat die Magiſtratsvorlage 8 ℳ vorgeſehen. Der Ausſchuß hat dieſen Satz ſchon auf 9 ℳ erhöht. Ich bitte Sie aber, dem Ausſchußantrage nicht zu⸗ zuſtimmen, ſondern nach unſerem Antrage, den ich hiermit ſielle, die Reiſekoſten auf 10 ℳ zu erhöhen; desgleichen die Sätze unter k von 6 auf 8 ℳ. Die Stadtverordneten haben ſonſt Tagegelder von 15 ℳ erhalten, ſoviel mir erinnerlich iſt. Dieſer Satz iſt auf 18 ℳ erhöht worden. Es iſt alſo die Anſicht vorhanden geweſen, daß man mit dem früher ge⸗ zahlten Betrage nicht mehr auskommt. Ebenſo aber 141 bin ich der Meinung, daß es unmöglich iſt, mit dem Satze von 8 ℳ auszukommen: die Leute, die auf Dienſtreiſen geſchickt werden, müſſen mindeſtens 10 erhalten. Ebenfalls müßten den Boten, Pfört⸗ nern, Schuldienern, die auf Anordnung der Stadt Reiſen zu unternehmen haben, mehr Tagegelder ge⸗ zahlt werden. Mit 6 ℳ iſt es unter den jetzigen Verhältniſſen unmöglich, durchzukommen. Ich bitte Sie alſo, meine Herren, unſerem An⸗ trage zuzuſtimmen, den Satz zu e auf 10 ℳ und zu f auf 8 ℳ zu erhöhen. Vorſteher Roſenberg: Herr Stadtv. Sellin, Ihre Anträge gehen alſo dahin, bei den Beſtimmungen über die Gewährung von Umzugskoſten die Poſition a auf 750 bzw. 15 ℳ zu ermäßigen und bei den Beſtimmungen über Gewährung von Reiſekoſten⸗ entſchädigungen die Poſition « von § auf 10 ℳ und die Poſition 1 von « auf 8 ℳ. zu erhöhen. Auf dieſe Anträge beſchränken Sie ſich? (Zuſtimmung.) Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich will dem Herrn Berichterſtatter des Ausſchuſſes nicht vor⸗ greifen, ſondern nur die Gründe mitteilen, die den Magiſtrat zu ſeiner Vorlage veranlaßt haben. Was die Poſition a bei den Umzugskoſten be⸗ trifft, die vom Herrn Stadtv. Sellin beanſtandet worden iſt, ſo iſt dafür die ſtaatliche Norm für die Beamten der zweiten und dritten Rangklaſſe maß⸗ gebend geweſen, während für die Poſition b die ſtaatliche Norm für die Beamten der vierten Rang⸗ klaſſe angewandt worden iſt. Der Staat ſcheidet auch die Sätze für dieſe beiden Gruppen der zweiten und dritten bezw. vierten Rangklaſſe in 100 und 500 ℳ, er hat keine Zwiſchenpoſition von 750 %, vielmehr nur einen für die Beamten der zweiten und dritten Rangklaſſe gemeinſchaftlichen Satz von 1000 ℳ. Der Magiſtrat hat gemeint, die in Gruppe a einrangierten beiden Magiſtratsmitglieder den ſtaatlichen Beamten der zweiten und dritten Rangklaſſe, was die Umzugskoſtenentſchädigung anbetrifft, gleichſtellen zu ſollen. Was die Anträge des Herrn Stadtv. Sellin zu den Reiſekoſtenbeſtimmungen unter und 1 an⸗ geht, ſo iſt ja durchweg eine Erhöhung für ſämtliche beteiligte Beamte durch die Erhöhung der Kilo⸗ metergelder eingetreten, der auch der Ausſchluß zu⸗ geſtimmt hat. Der Magiſtrat hielt es nicht für er⸗ forderlich, daneben auch noch eine Erhöhung der Tagegelderſätze für die hier verzeichneten Beamten⸗ klaſſen eintreten zu laſſen, zumal ein großer Teil der von uns hier eingereihten Beamten in den ſtaat⸗ lichen Normen erſt zu der nächſten Gruppe zählt, alſo dort nur 6 ℳ. erhält; der Ausſchuß hat aber zu Nr. e eine Erhöhung beſchloſſen. Ich kann na⸗ türlich namens des Magiſtrats eine Erklärung über ſeine Stellungnahme zu dieſer Erhöhung nicht ab⸗ geben, glaube aber, daß er. ihr zuſtimmen wird. Bezüglich der Poſition t muß berückſichtigt werden, daß in unſeren Beſtimmungen der Satz von 6 ñ der niedrigſte Satz iſt, während der Staat in ſeinen Normen noch einen niedrigeren Satz, und zwar von 4 ℳ, hat. Die ſämtlichen Beamten, die bei uns unter Litera f einrangiert ſind und infolgedeſſen 6 ℳ erhalten, bekommen nach den ſtaatlichen Normen heute nur 4 ℳ und auch noch nicht einmal die er⸗ höhten Kilometergelderſätze Wenn Sie, nun nach dem Antrage Sellin den Satz von 8 ℳ auſſtellen wollten, ſo würden Sie geradezu die ſtaatlichen Sätze verdoppeln und außerdem die erhöhten Kilometer⸗