gelder gewähren. Das dürfte entſchieden zu weit gehen. Ich möchte deshalb bitten, die Anträge des Herrn Stadtv. Sellin abzulehnen, ſtelle dagegen an⸗ heim, den Ausſchußanträgen, auch hinfſichtlich des Ab⸗ und Zugan es, zuzuſtimmen und den von 1 auf 2 % erhöhten Satz anzunehmen. Stadtv. Sellin: Der Herr Bürgermeiſter führte ins Feld, daß gerade der Staat dieſe Skala ein⸗ geführt hätte und wir nicht darüber hinausgehen dürften oder es wenigſtens nicht angebracht wäre, wenn die Stadt mehr zahlte. Man ſollte ſich doch nicht mit Gewalt an die ſtaatlichen Sätze anlehnen, wenn man wirklich der Meinung iſt, daß ſie zu niedrig ſind. Es iſt doch wohl unmöglich, da jemand mit einem Tagegeld von 4 . auf der Reiſe auskommen kann. Uns kann es doch gleich⸗ giltig ſein, welche Sätze der Staat gibt; für uns iſt doch nur maßgebend, daß unſeren Beamten ſolche Sätze gewährt werden, daß ſie auch damit aus⸗ kommen können. Ich möchte Sie daher doch bitten, meinen Anträgen zuzuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen) Berichterſtatter Stadtv. I)r. Stadthagen (Schluß⸗ wort): Meine Herren, was den erſten Antrag des Herrn Kollegen Sellin betrifft, den Satz von 1000 7 auf 750 ℳ herunterzuſetzen, ſo möchte ich doch ſehr zu bedenken gehen, ob ſich eine Ermäßigung unter den ſtaatlichen Satz für die Kategorie der Räte zweiter und dritter Klafſe empfiehlt. Das würde doch wohl der Stellung des Oberbürger⸗ meiſters und Bürgermeiſters nicht entſprechen. Da ſich die ſämtlichen ſonſtigen Umzugskoftenſätze an die für die entſprechenden Kategorien vom Staate aufgeſtellten Normen anlehnen, ſo tun wir, glaube ich, gut, auch bei dem vorgeſchlagenen Satze zu bleiben. Hinſichtlich der Erhöhung hat der Herr Bürger⸗ meiſter bereits eingehende Ausführungen gemacht. Ich möchte noch hinzuſetzen, daß der Ausſchuß weſentlich deswegen gegen den Antrag des Herrn Kollegen Sellin zu f Stellung genommen hat, weil ja ſchon der Satz für den Ab⸗ und Zugang um eine Mark erhöht worden iſt. In dieſer Erhöhung des Ab⸗ und Zuganges, die doch faſt jeden Tag bei derartigen Reiſen zur Geltung kommt, erblickte der Ausſchuß ein genügendes Aquivalent für die unter der Poſition f aufgeführten Beamten, und er glaubte ferner, durch Erhöhung des Tagegelder⸗ ſatzes um eine Mark bei der Kategorie unter e allen berechtigten Wünſchen genügend entgegenzu⸗ kommen. Ich möchte Sie daher bitten, meine Herren, die Anträge des Ausſchuſſes anzunehmen. (Die Verſammlung lehnt die Anträge des Stadtv. Sellin ab und beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: a) Den abgedruckten Beſtimmungen über die Ge⸗ währung von Umzugskoſten an Magiſtrats⸗ mitglieder, Beamte und Lehrkräfte der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg wird mit der Anderung zugeſtimmt, daß § 7 lauten ſoll: Dieſe Beſtimmungen treten mit Wirkung vom 1. April 1907 ab in Kraft. b) Den Beſtimmungen über die Gewährung von Reiſekoſtenentſchädigungen bei Dienſtreiſen in Schwefelwaſſerſtoff zu binden. der ſtädtiſchen Verwaltung von Charlottenburg in der abgedruckten neuen Faſſung wird mit nachſtehenden Anderungen zugeſtimmt: § 1. Zu erhöhen ſind die Sätze bei e — Tagegelder von 8 ℳ auf 9 ℳ, bei t — für jeden Zu⸗ und Abgang bei Eiſenbahn⸗ oder Schiffreiſen — von 1 % auf 2 ℳ. § 8 ſoll lauten: Dieſe Beſtimmungen treten mit Wirkung vom 1. April 1907 ab in Kraft. Alsdann treten die entſprechenden Beſtimmungen vom 21. September 1892 außer Kraft.) Vorſteher Roſenberg: Nunmehr bittet Herr ß Stadtv. Dr. Frentzel, der verhindert iſt, der Ver⸗ ſammlung länger beizuwohnen, Punkt 12 der Tages⸗ ordnung, bei welchem er Berichterſtatter iſt, vorweg⸗ zunehmen. —Ich darf annehmen, daß die Verſammlung damit einverſtanden iſt. Wir kommen zu Punkt 12: Vorlage betr. Erbanung eines Regenerier⸗ ſchuppens mit maſchineller Einrichtung und Vergrößerung der Gasrohranlage im Reini⸗ gergebände auf Gasanſtalt 1I1. Druckſache 156. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Freutzel: Meine Herren, mit dieſer Vorlage fordert der Magiſtrat die Bewilligung von Mitteln zur Errichtung eines Regenerierbodens, zur Herſtellung einer größeren, den gegenwärtig vorherrſchenden Ver⸗ hältniſſen angepaßten Rohrleitung und zur An⸗ bringung einer ſelbſttätigen Regeneriervorrichtung. Ich kann es mir wohl verſagen, auf die techniſchen Details einzugehen, und möchte nur bemerken. daß das Reinigen, von dem hier die Rede iſt, ein Prozeß iſt, der die Beſeitigung der dem Leuchtgas ſchädlichen Beftandteile, namentlich Schwefelwafferſtoff und Cyanverbindungen, bezweckt, und zwar mittels der Reinigermaſſe, die aus Raſeneiſenerz beſteht Nach⸗ dem das (as durch die Reiniger durchgeführt iſt, ift die Sättigung des Raſeneiſenerzes erreicht, und es iſt nun notwendig, falls man nicht übermäßig viel neue Maſſe verwenden will, dieſe Maſſe zu regenerieren. Das geſchieht dadurch, daß man mit der Hand die Maſſe umſchaufelt, auf dieſe Weiſe Sauerſtoff hinzuführt, wodurch ſich das gebildete Schwefeleiſen in Schwefel und Eiſenhydroryd zerſetzt und letzteres wieder aufnahmefähig wird, neuen Es iſt erſichtlich, daß entſprechend dem Quantum von durchſtrömendem Gas ſtets eine genügende Menge von Reinigungs⸗ maſſe vorhanden ſein muß, und es iſt weiter er⸗ ſichtlich, daß, will man ökonomiſch arbeiten, auch die Räume da ſein müſſen, um die Reinigungsarbeit, die in Schuppen vorgenommen wird, ſo zu fördern, daß immer dann wieder regenerierte Maſſe vorhanden iſt, wenn die alte Maſſe verbraucht iſt. Die Ver⸗ hältniſſe ſind nun auf unſerer Gasanſtalt in dieſer Beziehung unzureichend nicht, wie auf Seite 237 Zeile 30 von unten ſteht „einzureichend“ —, und weil ſie unzureichend ſind, müſſen ſie in einen Zuſtand gebracht werden, der dem Bedürfnis ent⸗ ſpricht. Deswegen iſt die Anlage dieſes Regenerier⸗ bodens dringend notwendig. Ebenſo unzureichend ſind die Dimenſionierungen der zu den Reinigern führenden Röhren, Dieſe würden ſchon bei einer nur mäßigen Steigerung des Konſums eine Durchſtrömungsgeſchwindigkeit aufweiſen, welche keine genügende Garantie für eine