in dieſen anderthalb Jahren wiederholt eingehende Verhandlungen mit Herrn Stilke geführt, deren Ergebnis der uns jetzt vorliegende Vertrag iſt. Es handelt ſich um 11 Kioske, die nach dem im Ausſchuß vorgelegten Koſtenanſchlage von erſten Kunſtſchloſſereien hergeſtellt, einen Wert von 63000 % darſtellen. Der Kiosk würde alſo durchſchnittlich rund 5600 bis 5700 ℳ koſten. Die Pläne ſind von Profeſſor Grenander vom Berliner Kunſtgewerbe⸗ muſeum angefertigt worden. Die hauptſächlichen Bedingungen des Vertrages ſind folgende. Die Geſellſchaft baut auf ihre Koſten die Kioske, inſtalliert ſie auf ihre Koſten und hat auch die Einrichtungen in dem Schreibzimmer uſw. zu beſchaffen. Mit dem Tage der Inbetriebſetzung der Kioske gehen dieſelben unentgeltlich in das Eigentum der Stadt über. Während der Vertragsdauer hat die Geſellſchaft die Kioske in einem guten baulichen Zuſtande zu erhalten. Als Gegenleiſtung für die unentgeitliche Übereignung der Kioske an die Stadt⸗ gemeinde erhält die Geſellſchaft das Recht, 10 Jahre die Pavillons zu bewirtſchaften, ohne eine Miete zu zahlen. Schließlich hat auch noch die Geſellſchaft 5000 ℳ Kaution zu ſtellen als Sicherheit für die Erfüllung des Vertrages. Das ſind die weſentlichen Grundſätze, auf denen der Vertrag aufgebaut iſt. Nun gelangte der Ausſchuß nach langer Debatte zu der Anſicht, daß die Leiſtung der unentgeltlichen Ubereignung der Kioske doch nicht als vollkommenes Aquivalent für den Mietwert der Pavillons anzuſehen ſei. Das ſchien dem Ausſchuß um ſo weniger der Fall zu ſein, als die Geſellſchaft durch die Ein⸗ nahme aus Reklamen im Laufe der 10 Jahre für einen großen Teil ihrer Anſchaffungskoſten ſich ſchadlos halten kann. Es muß dabei allerdings zugegeben werden, daß der Zeitungsvertrieb derartige Unkoſten und Mieten nicht verträgt wie andere Geſchäfts⸗ betriebe. Man hat ſich im Ausſchuß ſchließlich dar⸗ über geeinigt, daß außer der unentgeltlichen Über⸗ eignung die Geſellſchaft ſür die Überlaſſung der Kioske auch noch eine Miete bezahlen ſoll, und zwar ſind folgende Sätze ſchließlich einſtimmig vom Ausſchuß feſtgeſetzt worden: für die erſten drei Jahre der Vertragsdauer jährlich 200 ℳ, für die folgenden drei Jahre 300 ℳ und für den Reſt 400 ℳ Miete für ein Jahr. Der Beurteilung dieſer Frage hat der Ausſchuß gewiſſermaßen den Gedanken zugrunde gelegt, daß der ganze Vertrag als eine Vorausbezahlung der Pacht anzuſehen ſei. Der Kiosk koſtet, wie ich vorher erwähnte, 5600 ℳ, wozu noch etwa 400 ℳ für die Einrichtung des Telephon⸗ und Schreibzimmers kommen, im ganzen alſo ungefähr 6000 ℳ An⸗ ſchaffungskoſten. Wenn nun die Geſellſchaft den Kiosk während der Vertragsdauer von 10 Jahren ſich amortiſieren will, ſo muß ſie jährlich rund 600 ℳ rechnen. Wenn nun die Anträge des Ausſchuſſes an⸗ genommen werden ſollten, ſo würde in der Idee der Vorausbezahlung der Pachtſumme für alle 10 Jahre der Pachtwert der Kioske für die erſte Periode 600 plus 200 gleich 800 ℳ, für die zweite Periode 900 ℳ und für die dritte Periode etwa 1000 ℳ pro Jahr betragen. Hierbei möchte ich darauf hinweiſen, daß die Fläche, welche ein ſolcher Kiosk einnimmt, ungefähr 4 Quadratmeter groß iſt, wovon ja auch nur ein Teil dem Zeitungsvertrieb zur Verfügung ſteht. Nun kann man den von mir dargeſtellten Pachtwert mit der Miete eines kleinen Ladens vergleichen, der doch immerhin eine erheblich größere Fläche beanſprucht 149 —— als 4 Quadratmeter, und ich bitte, dann ſelbſt zu be⸗ urteilen, ob der Mietwert durch die Ubereignung zu⸗ zuglich der vom Ausſchuß vorgeſchlagenen jährlichen Mieten im Vertrage richtig bemeſſen iſt. Nun war im Ausſchuß, will ich kurz erwähnen, ein Antrag geſtellt worden, die Geſellſchaft möge von den Einnahmen, die ſie durch die Reklamen haben ſollte, einen Teil an die Stadtgemeinde abführen. Dieſer Antrag iſt jedoch nicht angenommen worden, und zwar deswegen, weil die Majorität des Ausſchuſſes der Anſicht war, daß es der Stadt⸗ gemeinde nicht anſtehe, gleichſam es ſich für die Stadtgemeinde nicht zieme, direkt an dem Genuß von Reklameeinnahmen zu partizipieren, und auch deshalb, weil die Gefahr vorhanden ſei, daß ſich die Stadtgemeinde durch eine ſolche Beteiligung in einen gewiſſen Widerſpruch zu dem Verhältnis des Pächters des öffentlichen Anſchlagweſerns — wenigſtens in ideeller Beziehung — ſetzen würde. Nun iſt noch ein anderer Antrag geſtellt worden, welcher inhaltlich folgendes beabſichtigte: der Magiſtrat möge auf ſtädtiſche Koſten bauen, er möge vorher jedoch mit geeigneten Unternehmern unterhandeln, um das wirtſchaftlich beſte Angebot herauszu⸗ kryſtalliſteren, und dann eine entſprechende Vorlage machen. Auch dieſer Antrag iſt 442 worden, weil der Ausſchuß der Anſicht war, daß durch die unentgeltliche Ubereignung plus der vom Ausſchuß feſtgeſetzten Mieten das richtige Aquivalent für den Mietwert der Zeitungspavillons gefunden ſei. In dem Vertrage ſelbſt nun hat der Ausſchuß einige unweſentliche Anderungen vorgenommen. Ich hebe den Zuſatz hervor, welcher lautet: Die Geſellſchaft iſt verpflichtet, den Zeitungs⸗ verkauf ohne Rückſicht auf Partei⸗ oder Kunſt⸗ richtungen und ohne Bevorzugung einer einzelnen Zeitung, der Nachfrage des Publikums ent⸗ ſprechend, zu betreiben. Dieſer Zuſatz erſchien dem Ausſchuß wünſchens⸗ wert, damit eine abſolute Parteiloſigkeit und Un⸗ abhängigkeit auch von irgend einem großen Blatt für die Dauer von 10 Jahren gewährleiſtet ſei. Sonſt war nach Anſicht des Ausſchuſſes der Vertrag wohl durchdacht und lückenlos. Meine Herren, ich komme dann zu den Petitionen, welche dem Ausſchuß vorgelegen haben, und will mich als Berichterſtatter bemühen, Ihnen objektiv das wiederzugeben, was über die Petitionen im Ausſchuß beſprochen wurde, und welche Anſichten die Mitglieder des Ausſchuſſes hatten. Es lagen Petitionen vor von dem Verein Charlottenburger Papier⸗ und Schreibwarenhändler, von dem Verein der Charlottenburger Zeitungshändler und außerdem noch von einigen einzelnen Perſonen, die kleinere Buchhändler ſind. Dieſe Petitionen, über welche, nebenbei geſagt, der Ausſchuß ausführlich und eingehend vor irgend einer Beſchlußfaſſung debattiert hat, proteſtieren entweder überhaupt gegen die Errichtung von Kiosken, oder die Petenten wollen ſelbſt Kioske bauen, oder ſie wollen von der Stadt gebaute Kioske pachten. Ferner lag dem Ausſchuß eine Reſolut ion vor, die in einer Verſammlung gefaßt iſt, welche der Verein Charlottenburger Papier⸗ und Schreibwaren⸗ händler und der Verein der Charlottenburger Zeitungs⸗ händler einberufen hatten. Dieſe Reſolution wendet ſich erſtens mal überhaupt gegen die Errichtung von Kiosken; dieſe werden als höchſt überflüſſig bezeichnet, es wird ſogar bezweifelt, wie es hier 12