—— 152 —— die wir durchaus nicht als beſonders ſegensvoll an⸗ erkennen können. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten und bei der Freien Vereinigung.) Und wenn dieſe Zeitungshändler ſich verpflichten wollen, genau dieſelben Bedingungen einzuhalten, die eiwa die Deutſche Kioskgeſellſchaft übernehmen wollte, ſo würde es, falls man ſich daraufhin mit ihnen einigen wollte, ſicherlich notwendig ſein, in den § 8 der Bedingungen den Ausdruck „Reiſelektüre“ etwas ſchärfer zu faſſen, damit unter d eſem Ausdruck nicht etwa eine gewiſſe Lektüre wie Buffalo Bill, Nick Carter, Sitting Bull und alle dieſe ſchönen Dinge, die auf den Straßen feil gehalten werden, mit eingeſchmuggelt werden. Ich nehme auch an, daß es nicht in der Abſicht des Magiſtrats liegt, in dem Vertrage mit der Kioskgeſellſchaft ſolche Dinge unter „Reiſelektüre“ zu verſtehen. Wenn es aber richtig iſt, daß die Zeitungshändler aus dem Vertrieb dieſer Lektüre einen großen Teil ihres Ein⸗ kommens ziehen, dann wird auch derjenige, der un⸗ mittelbar neben dem Kiosk ſeinen Stand hat, dieſe Lektüre nach wie vor vertreiben können. Alſo die Erwerbsſchädigung ſelbſt bei denjenigen, die ganz un⸗ mittelbar neben dem Kiosk ſtehen, wird nicht allzu groß ſein. Hinzu kommt, daß ſchließlich Erwerbs⸗ ſchädigung durch ein anderes kaufmänniſches erwerbs⸗ 4147 Unternehmen ſich jedermann gefallen laſſen muß Wenn meine Freunde trotzdem die Vorlage des Magiſtrats nicht annehmen können, ſo iſt es das Bedenken, über das wir nicht hinwegkommen können, dem Herrn Stadtv. Braune zu Anfang ſeiner Aus⸗ führungen Ausdruck verliehen hat, daß hier bei dem Unternehmen jede Konkurrenz ausgeſchaltet iſt, weil, wie uns geſagt worden iſt, andere leiſtungsfähige Unternehmer auf dem Gebiete nicht eriſtieren. Das iſt aber eben eine Annahme, die eventuell erſt zu prüfen wäre. Deswegen bitten meine Freunde, den in der erſten Ausſchußſitzung geſtellten, vom Aus⸗ ſchuß abgelehnten Antrag anzunehmen: Der Magiſtrat wird erſucht, die Errichtung der Kioske in Verbindung mit den in der Vorlage vorgeſehenen Verkehrsbequemlichkeiten und einer Uhrenanlage auf ſtädtiſche Koſten ins Auge zu faſſen, nachdem über Verpachtung ſolcher Kioske an einen Generalpächter mit ge⸗ eigneten Unternehmern Pachtbedingungen feſtge⸗ ſetzt ſind. Dadurch ſcheint uns die Möglichkeit gegeben, tät⸗ ſächlich auch noch andere Firmen heranzuziehen, anderen Firmen Gelegenheit zu geben, ſich mit der Sache zu beſchäftigen. Freilich wird die Angelegen⸗ heit auf etwas längere Zeit wieder hinausgeſchoben; aber für ein ſo dringendes Lebensbedürfnis halten wir die Angelegenheit nicht, daß ſie einen ſolchen Aufſchub nicht noch vertragen könnte, ſelbſt wenn nachher doch nur herauskommen ſollte, daß der Magiſtrat recht hat: daß andere Unternehmer in der Tat nicht eriſtieren, mit denen die Verbindung auf⸗ rechterhalten werden kann. Ganz richtig ſcheint das ja nicht zu ſein; denn nach den Ausführungen, die Herr Kollege Braune oder Herr Kollege Wöllmer, der Berichterſtatter, hier gemacht hat, ſteht ja hinter dieſen Zeitungshändlern auch ein Unternehmer, der ſie mit dem notwendigen Kapital verſehen will, und zwar nicht die genannte Berliner Firma, ſondern eine größere Leipziger Firma. Es wäre doch nicht ganz billig, ſolche Leute von einer ernſthaften Konkurrenz auszuſchalten. Des⸗ halb bitten wir, in erſter Linie dieſen Antrag an⸗ zunehmen. Sollten Sie aber, meine Herren, dieſen Antrag nicht annehmen wollen, ſondern ſich unter Ablehnung dieſes Antrages für die Magiſtratsvorlage in der vom Ausſchuß abgeänderten Form entſcheiden, alſo mit der leiſtungsfähigen Deutſchen Kioskgeſellſchaft in Verbindung treten wollen, ſo würden meine Freunde der Vorlage nur dann ihre Zuſtimmung geben können, wenn ſich der Magiſtrat auch einen beſtimmten Einfluß auf die Verhältniſſe der An⸗ geſtellten vorbehält. Es iſt den Unternehmern in den Bedingungen die Pflicht auferlegt, die Kioske während der für den Verkauf von Druckſchriften polizeilich zuläſſigen Geſchäftszeit offen zu halten. Das heißt alſo: der Unternehmer muß während der ganzen Geſchäftszeit den Betrieb in den Kiosken aufrechterhalten; die Geſellſchaft iſt nicht berechtigt, den Betrieb in den Kiosken ohne Genchmigung des Magiſtrats einzuſtellen. Dadurch, ſcheint uns, erwächſt für die Stadtgemeinde die Verpflichtung, ſich auch um die Bedingungen zu bekümmern, unter welchen dort zwar Angeſtellte des Unternehmens, aber Angeſtellte in gewiſſem Sinne eines ſtädtiſchen Betriebes, der an einen Unternehmer verpachtet iſt, zum mindeſten in ſtädtiſchen Gebäuden, die an einen Unternehmer verpachtet ſind, beſchäftigt ſind. Die Stadtgemeinde hat unſeres Erachtens das nobile officium, nicht zu dulden, daß die Arbeits⸗ verhältniſſe in ſolchen ſtädtiſchen Räumen derartig ſchlecht ſind, daß ſie als abſchreckendes Beiſpiel hin⸗ geſtellt werden können. Nun will ich durchaus nicht etwa an dieſer Stelle behaupten, daß die Arbeitsbedingungen der Deutſchen Kioskgeſellſchaft derart ſchlecht ſind. Ich weiß über dieſe Arbeitsbedingungen nichts, weder in gutem, noch in ſchlechtem Sinne. Aber ich meine: unter allen Umſtänden hat die Gemeinde die Ver⸗ pflichtung, einen Einfluß auf dieſe Arbeitsbedingungen mit auszuüben. Und deswegen würden wir, falls Sie den erſten Antrag, den wir aufnehmen, nicht annehmen, falls Sie ihn ablehnen, für die Ausſchuß⸗ anträge nur ſtimmen können, wenn zu Nr. 14 noch ein Zuſatz gemacht würde, den ich hiermit für dieſen Eventualfall beantrage: Ferner iſt die Geſellſchaft verpflichtet, über die Arbeitsverhältniſſe ihrer zum Betrieb der Kioske notwendigen Angeſtellten mit dem Magiſtrat ſich zu verſtändigen. Wir haben das Vertrauen zu dem Magiſtrat, daß bei einer ſolchen Vereinbarung die Rechte der An⸗ geſtellten auch wahrgenommen werden. (Bravo!) Ich möchte nun zum Schluß mir noch eine An⸗ regung geſtatien, die nur in einer mittelbaren Ver⸗ bindung mit dieſer Vorlage ſteht. Unter Punkt der Bedingungen iſt von den Barometern und Ther⸗ mometern die Rede, die in den Kiosken aufgeſtellt werden, und es heißt da, daß die Aushängung unter⸗ bleiben kann, wenn es der Geſellſchaft nicht gelingt, ſie nebſt den zugehörigen Reklamen unentgeltlich zu erhalten. Schon darin liegt, daß lediglich die Auf⸗ ſtellung von Barometern und Thermometern in dieſen Kiosken beabſichtigt wird. Die Geſellſchaft wird ſie jedenfalls auch unentgeltlich erhalten. Aber es liegt weiter darin, daß nicht beabſichtigt iſt, was die Ge⸗ ſellſchaft ja auch gar nicht unentgeltlich würde er⸗ halten können, die Aufſtellung von ſelbſtregiſtrierenden Apparaten, welche die Temperaturkurven und die Luftdruckkurven ſelbſt mit aufzeichnen. Ich will auch