—— 157 — Dann möchte ich eine Außerung von mir — ich weiß nicht, ob ich ſagen muß — richtig ſtellen, von der ich glaube, daß ſie mißverſtanden werden kann. Ich weiß nicht, ob ich mich ſo ausgedrückt habe, daß eine direkte Richtigſtellung notwendig iſt oder nur eine beſſere Erläuterung. Ich möchte nämlich betonen, daß ich auf keinen Fall ein An⸗ hänger einer irgendwie gearteten Zenſur von Obrig⸗ keits wegen bin, und daß ich ihretwegen nicht etwa wünſche, daß nun in Verhandlungen mit dem Unter⸗ nehmer eingetreten wird — ſei es, welcher er wolle — darüber, welche Schriften etwa erlaubt ſind oder welche nicht erlaubt ſind. Ich habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen — vielleicht nicht ganz richtig zum Ausdruck gebracht —, daß ich erwarte, daß derartige Lektüre, wie ich ſie andeutete, in den Kioslen weit weniger Verbreitung findet als durch die aufdringliche Schauſtellung, die ſie auf den Straßen gerade in den Kreiſen ſehr junger Leute findet, (ſehr richtig!) was uns nicht erwünſcht ſein kann. Dann möchte ich noch gegenüber dem Herrn Stadtbaurat eine Bemerkung machen. Der Herr Stadtbaurat weiſt darauf hin, daß es vielleicht nicht ganz fair ſei, wenn die Kommune nunmehr, nachdem in jahrelanger Verhandlung die Bedingungen erſt herausgearbeitet worden ſeien durch gemeinſame Arbeit mit der Firma deutſche Kioskgeſellſchaft, nun⸗ mehr hinträte und andere Unternehmer fragt, ob ſie auf Grund ſolcher Bedingungen, an deren Heraus⸗ arbeitung die Kioskgeſellſchaft beteiligt geweſen ſei, die Sache übernehmen wollten. Meine Herren, ich verſtehe ſehr wohl, daß für die Herren vom Magiſtrat, die mit dieſer Firma lange unterhandelt und ge⸗ arbeitet haben, ein gewiſſes unangenehmes Gefühl vielleicht Platz greifen kann. Aber, meine Herren, das iſt doch gerade ein Vorteil der Ordnung ſtädtiſcher Geſchäfte, daß dieſe Dinge einerſeits vom Magiſtrat und andererſeits unabhängig von der Stadt⸗ verordnetenverſammlung geprüft und erledigt werden. Und durch ſolche Vorverhandlungen, die der Magiſtrat geführt hat — ſeien ſie auch noch ſo ſchwierig und mögen ſie auch auf noch ſo lange Zeit ſich erſtrecken —, lann niemals die Stadtverordnetenverſammlung irgendwie gebunden werden, und ich glaube nicht, daß man der Stadtverordnetenverſammlung irgendwie den Vorwurf machen kann, nicht fair zu handeln, wenn ſie trotz ſolcher Vorverhandlungen eben doch anders entſcheidet. Dann, meine Herren, noch ein Wort zu dem Antrag Braune. Der Antrag, den ich wieder auf⸗ genommen habe, wie er urſprünglich im Ausſchuß geſtellt war, ſcheint mir deswegen empfehlenswerter, weil er den Antrag Braune nicht ausſchließt, aber doch den Magiſtrat nicht unbedingt zu dem eigenen Bau verpflichtet. Nach dem Wortlaut des Antrages, wie ihn Herr Kollege Braune vorgebracht hat, ſoll der Magiſtrat ſelbſt die Kioske bauen und über die Verpachtung dann verhandeln, (Widerſpruch des Stadtv Braune) während in der Form, wie mein Antrag vorliegt, der Magiſtrat nur über die Errichtung und Ver⸗ pachtung mit Unternehmern in Verbindung treten ſolle, ſodaß mir dem Wortlaut nach dieſer Antrag als der geeignetere erſcheint. Im Sinne decken ſich ja unſer beider Anträge, daß eben eine irgendwie geſtaltete Konkurrenz noch zugelaſſen werden ſoll. Ich erkenne nun gerne an, was der Herr Stadt⸗ baurat ſagt, daß es nicht ſehr wahrſcheinlich iſt, daß ein Unternehmer gerade hier um die 11 oder ſelbſt um die 15 Kioske ein großes Unternehmen wird ins Werk ſetzen können, daß eine ſolche Anlage natur⸗ gemäß nur gewiſſermaßen als Appendixr einer ſchon beſtehenden größeren Anlage erſcheinen kann Ich erkenne das gerne an, aber das ſcheint mir doch uns nicht von der Verpflichtung zu entbinden, falls Unternehmer — und wir hören ja, daß eine Leipziger Firma ſich ernſtlich darum bewirbt, hier in dieſes Geſchäft mit unſerer Stadt hineinzukommen das ſcheint mir deswegen alſo doch nicht ausreichend, um⸗ falls ein Unternehmer das Geſchäft machen will, nicht wenigſtens die Möglichkeit der Konkurrenz zu⸗ zulaſſen. Deswegen möchte ich bitten, dieſem Antrage zuzuſtimmen. Stadtv. Holz: Meine Herren, nach den Aus⸗ führungen des Herrn Stadtbaurats könnte es ſo ſcheinen, als ob ich grundſätzlich dagegen ſein würde, der Kioskgeſellſchaft eventuell dieſe Kioske und was ſonſt dazu gehört, zu übertragen. Davon kann gar keine Rede ſein. Ich habe mich lediglich von dem Standpunkt zu der Vorlage geäußert, daß es wie vei allen Vergebungen auch hier notwendig iſt, eine Ausſchreibung herbeizuführen, und habe geſagt: wir ſind um ſo mehr dazu gezwungen, als eine Reihe von Perſonen, Mitgliedern der Bürgerſchaft, die zum Mittelſtande gehören, uns darum erſucht haben. Ich meine, wir können, nachdem wir uns bei Gelegenheit der Beratung der Submiſſionsbedingungen ſo ent⸗ ſchieden für dieſen Grundſatz ausgeſprochen haben, hier nicht über dieſen Grundſatz zur Tagesordnung übergehen, zumal gar kein Zwang vorliegt. Was nun den Prinzipalantrag des Herrn Kollegen Borchardt anbetrifft, ſo haue ich allerdings ihn auch dahin verſtanden, daß er mit dem Antrag Braune im weſentlichen Teile übereinſtimme, er geht nur etwas weiier. Wenn aber der Antrag derſelte ſein ſoll, wie er urſprünglich im Ausſchuß geſtellt war, wo es heißt: der Magiſtrat wird eriucht, dieſe Kioske auf ſtädtiſche Koſten zu errichten, ſo würde ich dagegen ſein. Sollte aber der Antrag lediglich wollen, daß eine Ausſchreibung veranſtaltet wird, ſo ſtimme ich prinzipiell für den Antrag Borchardt. Ich wollte nur noch mit einem Wort darauf hinweiſen, daß der Herr Stadtbaurat hervorgehoben hat, es würde vielleicht vom Staudpunkt der Stadt⸗ verordnetenverſammlung nicht beſonders fair ſein, wenn wir jetzt eine öffentliche Ausſchreibung ver⸗ anſtalteten. Sie haben gehört, daß der Magiſt at ſich mit der Angelegenheit ſchon längere Zeit be⸗ ſchäftigt hatte, als die deutſche Kioskgeſellſchaft im Jahre 1905 an den Magiſtrat herantrat. Wenn das Tatſache iſt, ſo liegt abſolut keine Ungerechtigleit darin, wenn der Magiſtrat erſt von ſeinem gewöhn⸗ lichen Rechte Gebrauch macht und eine öffentliche Ausſchreibung veranſtaltet. Wie kann man überhaupt ſagen: es iſt nicht fair! Meine Herren, in den Korreſpondenzen mit der deutſchen Kioskgeſellſchaft iſt doch kein beſonderes Anrecht auf eine beſondere Patentierung hervorgetreten, und wenn wir eine Ausſchreibung veranſtalten, ſo wollen wir abwarten, was für Offerten kommen. Ich bitte Sie alſo, namentlich da es in der Bürgerſchaft verlangt wird, es mit der Ausſchreibung zu verſuchen. (Die Beratung wird geſchloſſen.)