—— 159 — Dadurch ſind auch die Petitionen als erledigt anzuſehen. Außerdem beantragt der Ausſchuß: den Magiſtrat zu erſuchen, a) die rechtzeitige Zahlung der Pacht durch Auf⸗ nahme entſprechender Bedingungen in dem Pachtvertrage ſicherzuſtellen, b) die Normaluhrfaſſungen im Rahmen der Ent⸗ würfe ſo ausgeſtalten zu laſſen, daß nach möglichſt vielen Seiten Zifferblätter ſichtbar ſind. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Abänderung der Hundeſtenerordnung. — Druckſachen 138, 155. — Berichterſtatter Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, den breiteſten Raum in den Erörterungen des Ausſchuſſes nahm die Erwägung der Frage ein, ob man die Hundeſtener von 20 auf 30 ℳ oder wie ſonſt erhöhen ſollte. Nur nebenbei wurde die Frage der Defraudation der Hundeſteuer geſtreift. Es wurden dem Magiſtrat Anregungen gegeben, wie den Defraudationen entgegengetreten werden ſoll; aber dieſe Anregungen verdichteten ſich nicht zu einem Beſchluß. In der Hauptfrage der Erhöhung der Hunde⸗ ſteuer war die große Mehrheit im Ausſchuß der Meinung, daß die gegenwärtigen Zuſtände in Charlottenburg bezüglich des Hundebeſtandes nicht recht halrbar ſeien. Nur eine kleine Minderheit — es waren drei Mitglieder —, war der Meinung, daß die gegenwärtigen Zuſtände nichts zu wünſchen übrig ließen, daß man die Sache ſo laſſen ſolle, wie ſie liege. Die große Mehrheit der Ausſchußmit⸗ glieder war der Meinung, daß ſich Prohibitivmaß⸗ regeln rechtfertigen. Man war der Meinung, da durch die Erkremente der Hunde die Straßen in unleidlicher Weiſe verunreinigt werden und daß auch die öffentlichen Anlagen von den Hunden in einer Weiſe zerſtört würden, daß dem energiſch entgegen⸗ getreten werden ſolle. Erhebliche Differenzen ergaben ſich aber über die Prohibitivmaßregeln, welche getroffen werden ſollten. Es wurde allſeitig ausgeſprochen — auch von den Herren Mitgliedern des Magiſtrats —, daß die Erhöhung der Hundeſteuer nicht als Finanzſteuer wirken ſolle, ſondern daß ſie 71 3. prohibitiven Charakter haben ſolle. Uber die Magiſtratsvorlage aber waren, wie geſagt, die Anſichten verſchieden. Am weiteſten ging ein Antrag, daß man die Hunde⸗ ſteuer je nach dem Einkommen der Hundehalter verſchieden geſtalten ſollte. Der Antrag ging dahin, daß bei einem Einkommen von 4000 ℳ von jedem Hund 20 ℳ, bei einem Einkommen bis 8000 ℳ 30 ℳ., bei einem Einkommen bis 12 000 ℳ 40 ℳ, bei einem Einkommen bis 20 000 ℳ. 50 ℳ und bei einem Einkommen über 20 000 ℳ 100 ℳ an Steuer pro Hund erhoben werden ſolle, und daß für jeden zweiten Hund eine Steuererhöhung von 50 % ſt den ſolle, ſodaß alſo in marimo für einen Hund 150 ℳ Steuer erhoben werden ſollten von Perſonen, die mehr als 20 000 ℳ Einkommen haben. Bei Perſonen, die ſchon einen Hund halten, ſollte für jeden bisher angeſchafften Hund der alte Satz von 20 ℳ beſtehen bleiben, für jeden neu an⸗ geſchafften Hund der Satz von 30 ℳ eingeführt werden. Zu dieſem Antrage wurde geltend gemacht, daß er nach dem Kommunalabgabengeſetz unzuläſſig ſei, weil die Hundeſteuer eine indirekte Steuer ſei, die vom Objekt zu erheben ſei, daß es bei einer indirekten Steuer nicht angängig ſei, nach dem Ein⸗ kommen des Beſitzers zu verfahren, ebenſo wie es nicht angängig ſei, bei einer Getreideſteuer z. B. das Getreide, das ein reicher Mann verzehrt, höher zu beſteuern, als das, das ein armer Mann verzehrt. Dieſer Antrag wurde mit allen gegen drei Stimmen abgelehnt. Ein zweiter Antrag lautete, daß die Hunde⸗ ſteuer dahin abzuändern ſei, daß die ſchon im Vor⸗ jahre beſteuerten Hundebeſitzer die Steuer nur mit 20 ℳ zahlen, jeder neu angeſchaffte Hund dagegen mit 40 ℳ verſteuert werden ſollte. Auch dieſer Antrag wurde mit allen gegen 2 Stimmen abgelehnt. Ein dritter Antrag ging dahin, daß die Steuer für jeden Hund, wie der Magiſtrat es vorſchlägt, mit 30 %ℳ, aber, weitergehend als der Magiſtrat, für jeden folgenden Hund mit 50 ℳ erhoben werden ſoll. Dieſer Antrag wurde mit 5 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Auch wurde von einer Seite die Anregung gegeben, daß die Hunde, welche eine Schulterhöhe bis zu 50 em haben, weil der Unrat von den größeren Hunden größer als derjenige von den kleineren Hunden ſei, mit der erhöhten Steuer belegt werden ſollten, während die Hunde mit ge⸗ . . Schulterhöhe nicht ſo hoch beſteuert werden ſollten. Die Abſtimmung über die Magiſtratsvorlage hatte das Ergebnis, daß ſie mit 5 gegen 4 Stimmen abgelehnt wurde. Gegen die Magiſtratsvorlage hatte ſich auch ſchließlich ein Teil der Mitglieder des Ausſchuſſes erklärt, welche zwar eine Prohibitiv⸗ ſteuer für wünſchenswert erachteten, denen aber die Prohibitivmaßregel, die in der Vorlage vorge⸗ ſchlagen wird, nicht angebracht erſchien, die ihre ß Art der Prohibitivſteuer für richtiger und wirkſamer erachteten. Von einer Seite wurde hervorgehoben, daß die Hunde nicht bloß gegen die öffentliche Ordnung da⸗ durch ſtörten, daß ſie die Straßen beſudelten und die Anlagen zerſtörten, ſondern daß ſie auch die Auslagen von Kaufleuten, beſonders von Lebens⸗ mittelhändlern beſudelten. Schließlich kam auch eine Petition von anonymer Seite zur Erörterung, in welcher beantragt wurde, die Hundeſteuer abzulehnen, anſtelle der Hundeſteuer aber eine Papageiſteuer einzuführen. (Heiterkeit.) Auch dieſer Anregung wurde nicht ſtattgegeben. Bemerken möchte ich noch, daß aus den Außerungen der Magiſtratsvertreter, welche mit größter Wärme für die Steuer eintraten, hervorzu⸗ heben iſt, daß die Anregung zu der Erhöhung und Anderung der Hundeſteuer von zahlreichen Bürgern ausgegangen ſei. Infolge des Drängens ſehr vieler Charlottenburger Bürger, welche ſich durch das Überhandnehmen der Hunde beläſtigt fühlten, ſei die Anderung der Hundeſteuer von dem Magiſtrat zur Vorlage gebracht. Weiteres hätte ich nicht zu berichten. Ich behalte mir meine perſönliche Stellungnahme bis zum Schluſſe vor. Stadtw. Stein: Meine Herrren, daß die Zuſtände mit den Hunden bei uns in Charlottenburg gräßlich ſind, wird ja jeder zugeben. (Sehr richtig!)