muß auch bei uns anerkannt werden. Denken Sie ſich den Zuſtand: wir würden gar keine Hundeſteuer in Charlottenburg haben — es wird niemand unter Ihnen geben, der nicht behaupten oder zugeben würde, daß wir eine erheblich größere Anzahl von: Hunden haben würden. bewieſen, den Satz daß durch die Erhöhung Hunde entſprechend der Zunahme verhindert worden iſt. Dadurch Beweis überhaupt verlangen können, wirlung der Steuer auch unmittelbar bewieſen. Nun möchte wenden, die zwar wirkung zugeben, a und zwar aus ri gegen die Steuer Einwendungen erheben. vollſtändig Herrn Sta idealer wäre, wenn die Hundeſteuer, ſteuer iſt, nach dem Tarif den er uns vorgelegt hat. ausdrücklich nach meiner feſten Uberzeugung — und i laube, es wi uriſt finden, es unmöglich Die Hundeſteuer iſt eine heißt ſie iſt an das Objekt geknüpft: Momente müſſen unter allen Umſtänden ausſcheiden Ich kann alſo na großen und kleinen Hunden, verſchiedenheit der Hunde, z3 Unterſ vielfach ſchon perſönlichen ins Geſicht ſchlagen. zu verfahren, wie Herr Stad geſchlagen hat. Deshalb iſt es ebenfalls un einem anderen Antrage, war, zu entſprechen, beſitzern unterſcheiden wollte, die gehalten haben, und denjenigen, neu anſchaffen wollen. Da perſönliche Momente, in der Perſon des Beſitzers liegen, der indirekten Steuer leider unzuläfſig. Aber, meine Herren, die Mißſtände, die in dem Weſen der indirekten Steuer begründet ſind, ſollten die von ihnen Daß die Herren doch nicht dazu führen, grundſätzlich gebilligte Erhöhung abzu derartige Übelſtände vorläufig wenigſtens bei der Unzulänglichkeit der Konſtruktion unſeres Steuer⸗ weſens in Kauf genommen werden müſſen, davon haben wir uns wiederholt überzengt. auf die Umſatzſteuer hinweiſen, auch eine indirekte Steuer, die viel größere Härten aufweiſt als die Hundeſtener. Sie wird mit 1 und 2 pro MRille erhoben von jedem Grundſtückswechſel in der Stadt; ob dabei etwas verdient worden iſt vollſtändig gleichgültig. Ja, meine Herren, die Um⸗ ſatzſteuer trifft doch einen Mann, der bei dem Befitzwechſel nichts verdient, womöglich verloren hat, ebenfſo hart wie die Hundeſteuer den weniger bemittelten Mann im Gegenſatz zu dem wohlhabenden Wir haben im Ausſchuß beiſpielsweiſe darauf hingewieſen, daß ſämtliche Zölle als indirekte Ab⸗ aben ganz gleich erhoben werden vom Brot, vom 3, aleichgiltig, ob der reiche oder der arme Mann lehnen. 163 Im übrigen iſt in Wilmersdorf ſchon das im vorigen Jahr die Hundeſteuer auf erhöht hat, auf den wir jetzt erhöhen wollen, eine weitere Zunahme der der Einwohnerzahl iſt, ſoweit Sie den die Prohibitiv⸗ ich mich an diejenigen Herren die Übelſtände, auch die Prohibitiv⸗ aber aus anderen Geſichtspunkten, chtigen ſozialen Geſichtspunkten, Ich gebe dtv. Dr. Zepler Recht, daß es die eine Luxus⸗ erhoben werden könnte, Aber ich beſtätige hier ich können. rd ſich kein Verwaltungstechniker und der mich widerlegen könnte —, daß iſt, eine ſolche Steuer zu konſtruieren. indirekte Steuer, daß ſubjektive ch dem Objekt unterſcheiden zwiſchen zwiſchen der Raſſen⸗ wiſchen ſchweren und leichten Hunden, kurz und gut nach den verſchiedenen cheidungen, die die Hundeſteuerordnungen auch verſucht haben, aber niemals nach den Eigenſchaften des Hundebeſitzers: das würde direkt dem Begriffe der indirekten Steuer Deshalb iſt es unmöglich, ſo tv. Dr. Zepler es vor⸗ möglich, der im Ausſchuß geſtellt der zwiſchen denjenigen Hunde⸗ bisher ſchon Hunde die ſich ſolche erſt § ſind ebenfalls rein das Unterſcheidungsmomentwürde und das iſt bei Ich will nur oder nicht, iſt das Brot oder das Salz ißt. Die Bierſteuer wird von dem erhoben, der das Bier trinkt. und trifft alle genau gleich, ob reiche oder arme Leute. Nun wird man doch ſagen können: dem reichen Mann iſt es vollſtändig gleichgiltig, ob er 25 oder 30 Pfg. für das Bier zahlt, und was das Brot koſtet, dem armen Mann ſoll man das Getränk und ſein täglich Brot nicht verteuern. Es iſt aber nicht möglich, bei unſerer Steuergeſetzgebung ſolche Geſichtspunkte durchzuführen. Deshalb möchte ich an die Herren von dieſer Seite (zu den Sozialdemokraten) die Bitte richten, daß ſie ſich überzeugen, daß bei aller ideellen Zuſtimmung zu den Gedanken, die ſie aus⸗ geſprochen haben, es faktiſch unmöglich iſt, ihrem Wunſche zu entſprechen. Und ich möchte an Sie den Appell richten, nicht an dieſem Geſichtspunkte, der doch vielfach rein theoretiſch iſt, die ganze Steuer ſcheitern zu laſſen. Auf dieſe Weiſe werden wir nie zu einer Erhöhung der Hundeſteuer kommen, und Sie werden niemals an einer Beſeitigung oder Verminderung der ubelſtände, die die Hunde hervor⸗ rufen, und die Sie anerkennen müſſen, mitwirken Ich möchte Sie deshalb bitten, für die Magiſtratsvorlage zu ſtimmen. Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Von Herrn Kollegen Dr. Zepler iſt der Antrag eingegangen: Für den Fall der Annahme der Magiſtrats⸗ vorlage hinzuzuſetzen, daß die Erhöhung der Hundeſteuer ſich nur auf ſolche Hunde bezieht, welche erſt angeſchafft werden, nicht aber für ſolche, für welche bereits im letzten Jahre dieſe Steuer bezahlt war. Stadtv. Becker: Herr Bürgermeiſter Matting ſowohl wie Herr Kollege Stadthagen haben ſich viel mit dem Antrage des Herrn Kollegen Zepler be⸗ ſchäftigt, der davon ausgeht, daß je nach dem Ver⸗ mögen des Hundehalters eine höhere Hundeſteuer gezahlt werden ſoll. Es iſt von vielen Seiten ge⸗ außert worden, daß in dieſem Gedanken ein ganz richtiger Kernpunkt liegt, der wohl beachtet werden müßte und nur nicht ausgeführt werden kann, weil die Geſetzgebung es nicht zuläßt. Meine Herren, ich bin der Anſicht, daß überhanpt ein derartiges Ver⸗ fahren im praktiſchen Leben gar nicht durchführbar iſt. Herr Dr. Zepler ging in der Kommiffon ſo weit, zu ſagen: ich ſtehe auf dem Standpunkte, daß ſelbſt die Semmel von dem reichen Mann teurer bezahlt werden muß als von dem armen Mann. Meine Herren, wohin ſoll das führen! Ich gehe zum Schuſter und laſſe mir ein paar Stiefel machen, und wenn ich ſie bezahlen will, ſagt der Schuſter: erlauben Sie mal, ich werde mal ſehen, wie hoch Sie in der Ein⸗ kommenſteuer ſtehen! Der Ort, wo dieſem Gedanken Rechnung getragen wird, iſt die Einkommenſteuer: dazu iſt ſie klaſſifiziert worden: ſie ſoll eben das Ver⸗ mögen des wohlhabenden Mannes zu den kommunalen Laſten ſtärker heranziehen. Dort iſt der einzige und geſetzlich richtige Ort, wo dieſem Gedanken Rechnung getragen werden kann. Was nun die uns vom Magiſtrat vorgelegte Hundeſteuer betrifft, ſo habe ich in der Kommiſſion bereits ausgeführt, daß wir vor etwa 3 Jahren uns hier in der Stadtverordnetenverſammlung mit dem⸗ ſelben Gegenſtande beſchäftigt haben. Seinerzeit hat Herr Stadtw. Stein einen Antrag geſtellt, der, ſoviel ich mich erinnere, darauf hinausging, der Magiſtrat möchte in eine Erhöhung der Hundeſteuer eintreten. Damals hat Herr Stadtrat Boll den Magiſtrat ver⸗