=——— 18424—— tretung haben. Es läßt ſich darüber ſprechen, ob die Gründe, die von der Berliner Anwaltskammer angeführt worden ſind, zutreffend ſind oder nicht. Es läßt ſich darüber ſprechen, wie der Herr Interpellant ja ſelber geſagt hat, welches der Grund für die Un⸗ zufriedenheit iſt, ob es vielleicht die Simultanzulaſſung iſt. Aber das möchte ich ausdrücklich gerade an dieſer Stelle auch noch betonen: die Gründe, die in dem Bericht angegeben worden ſind, ſind nicht dem Intereſſe der Rechtsanwaltſchaft, ſondern den Intereſſen der Recht Suchenden ſelbſt entnommen. (Stadtv. Dr. Riel: Sehr richtig!) Ich erlaube mir, dem Herrn Oberbürgermeiſter das Referat zu überreichen, und ich würde mich freuen, wenn die Beſprechung, in die wir hineinge⸗ kommen ſind, dem Herrn Oberbürgermeiſter ſelbſt Anlaß geben würde, ſeine Außerungen, die in der Offentlichkeit mißverſtanden werden könnten, ent⸗ ſprechend richtig zu ſtellen. (Bravo!) Oberbürgermeiſter Schuſtehrns: Meine Herren, es liegt mir daran, Herrn Dzialoszynski und dem letzten Herrn Redner in bezug auf die Beurteilung meiner Ausführungen über die Berliner Anwaltſchaft zu antworten. Herr Stadtv Dzialoszynski hat aus⸗ geführt, ich hätte die Geſinnung der Berliner Rechts⸗ anwälte angegriffen. Das iſt nicht richtig. Ich habe von der Geſinnung der Berliner Anwaltſchaft über⸗ haupt nicht geſprochen. Ich habe — das Stenogramm wird es ja ergeben — meiner Erinnerung nach folgendes zeſagt: ich kenne den Bericht der Anwalts⸗ kammer nicht, ich weiß von der ganzen Sache nur aus Zeitungsberichten, und nach den Zeitungsberichten muß ich annehmen, daß es ſich um das Intereſſe der Berliner Anwälte handelt, — und dabei, meine Herren, bleibe ich. Aus den Zeitungsberichten, die mir zu Geſicht gekommen ſind, muß ich ſchließen, daß die Intereſſen, die hier vertreten werden, die Intereſſen der Berliner Anwaltſchaft ſind. Ich weiß ſehr wohl, daß die Herren auch von einem Rechtsſchutz des Publikums geſprochen haben. Aber ich habe nicht aus den Zeitungsberichten die Uberzeugung gewonnen, daß das in die erſte Reihe geſtellt war, ſondern ich habe die Anſicht bekommen, daß in erſter Reihe das Intereſſe der Anwälte ſteht: Unbequemlichkeiten, Überhaſtung der Anwälte, um in die Termine zu kommen, Unannehmlichkeiten mit dem Publikum, ihren Mandanten, und auch das finanzielle Intereſſe. Ich habe ausdrücklich betont, daß ich der Anſicht bin, daß dieſes Intereſſe — das ich an ſich als beſtehend auch anerkenne — nicht in erſter Reihe ſteht, ſondern daß mir in erſter Reihe zu ſtehen ſcheint das Intereſſe der Gerichtseingeſeſſenen und das des Rechts⸗ ſchutzes, wie ich ihn verſtehe. Alſo das iſt doch ganz etwas anderes, als was der Herr Stadtv Dzialoszynski mir zum Vorwurf macht, daß ich die Geſinnung 2 hätte. Auf dieſes Gebiet habe ich mich überhaupt nicht begeben. Wie ſollte ich auch dazu kommen! Es hängt ja mit dieſer Frage gar nicht zuſammen. Ich habe mich lediglich — und ich habe mir das ſehr wohl überlegt — an das Gebiet gehalten, das mit den Intereſſen unſerer Einwohner als Gerichtseingeſeſſenen des Land⸗ gerichs III in Verbindung ſteht. Dies zur Klar⸗ ſtellung. Den Ausführungen über den Wert der Simultan⸗ zulaſſung, die der Herr Rechtsanwalt Dzialoszynski gemacht hat, kann ich nicht beitreten. Ich weiß, daß meine Anſicht von namhaften Juriſten, die nicht Anwälte ſind, geteilt wird. Aber andererſeits ſehe ich, daß Herr Rechtsanwalt Dzialozynski ſich nicht ganz klar iſt über den Begriff der Simultanzulaſſung. Er hat angenommen, daß die Simultanzulaſſung ſämtlichen Berliner Anwälten zuerteilt worden ſei, und hat geſagt, ſie ſei viel mehr ein Geſchenk an das Publikum als an die Anwälte. Nun, meine Herren, das iſt ein Irrtum. Die Simultanzulaſſung iſt nur einer beſchränkten Reihe von Anwälten zuge⸗ billigt, die damals, als die Neuorganiſation kam, bereits am Landgericht 1 und II ſimultan zugelaſſen waren. Wenn dieſe Herren ihre Mandate niederlegen, dann ſtirbt die Simultanzulaſſung allmählich über⸗ haupt aus — das ſcheint derHerr Stadtv. Dzialoszynski überſehen zu haben —, wie denn auch ſämtliche Charlottenburger Anwälte beim Landge⸗ richt III nicht die Wohltaten der Simultan⸗ zulaſſung genießen. Unſere Charlottenburger Anwälte ſind nur beim Landgericht III und nicht auch bei den Berliner Landgerich ten zu⸗ gelaſſen. Das iſt doch auch etwas, was erheblich in die Wageſchale fällt. Dann hat Herr Stadtv. Dzialoszynski auf die Schwierigkeiten bei der kontradiktoriſchen Verhandlung hingewieſen, daß die Anwälte, die in Berlin zuge⸗ laſſen ſind, häufig nicht da ſind, und er hat gemeint, das würde bei der Zentraliſation anders ſein. Meine Herren, denken Sie ſich einmal die Entwicklung von Groß⸗Berlin nach 20 Jahren, und denken Sie ſich den Wunſch des Herrn Dzialoszynski und der Berliner Anwaltskammer verwirklicht, daß eine Zentraliſation ſtattgefunden hätte, und daß nun ſämt⸗ liche Landgerichte dieſer rieſengroßen Millionenſtadt in einem Gebäude untergebracht wären; dann werden etwa 80, vielleicht 100 Kammern in dem Gebäude untergebracht ſein — wie ſollen dann die Anwälte ihre Berechtigung, vor 6. Kammer aufzutreten, zur Ausführung bringen? Meine Herren, das iſt ja ganz undenkbar. Gerade dies Bild zeigt, wie falſch es iſt, die Zentraliſation anzuſtreben, und wie richtig es war, daß man die Dezentraliſation gewählt hat. Wenn der Herr Stadtv. Dzialoszynski ſagt, die Arbeit beim Landgericht III habe ſich allerdings ge⸗ häuft — das hat er zugegeben — aber es ſei eine ungeſunde Arbeit, ſo dürfte das nicht daran liegen, daß die Dezentraliſation eingeführt iſt, ſondern daß eben die Simultanzulaſſung beſteht. Das ſcheint mir der Krebsſchaden in der Sache zu ſein. Wenn dieſe aufgehoben wird, oder wenn ſie ausſtirbt, und wenn die Anwälte in ihrem Bezirk auch nur allein bei dem betreffenden Landgericht zugelaſſen ſind, dann hören eben alle dieſe Schwierigkeiten auf, die Herr Dzialoszynski als zurzeit vorliegend feſtgeſtellt hat. Alſo das, was er geſagt hat, ſpricht vielmehr! für das, was ich behaupte. Er hat mir den beſten Beweis dafür in die Hand gegeben, daß das, was ich will, richtig iſt, und daß das, was die Anwalts⸗ kammer will, falſch iſt. Dafür bin ich Herrn Stadtv. Dzialoszynski dankbar. Stadtv. Dr. Crüger: Meine Herren, Herr Kollege Riel hat geſagt, die Debatte wäre abwegig geweſen. Er mag es mir nicht übel nehmen, aber mir ſcheint, die Anfrage war etwas abwegig, und wenn ich mich jetzt in die Geſinnung des Herrn Kollegen Riel hineinverſetze, danm wird er vielleicht den Schluß ziehen, es wäre beſſer geweſen, er hätte die Anfrage nicht geſtellt. Als ich die Anfrage auf der Tagesordnung las, war ich recht eigen davon berührt; denn ich ſagte