„. A8 — meinerſeits lebhaft unterſtützen, daß der Magiſtrat alle Schritte tun möge, um bei den maß⸗ gebenden Behörden rechtzeitig gegen etwa dort obwaltende Neigungen, das Landgericht III zu verlegen, Stellung zu nehmen und ſeinen Einfluß in jeder Weiſe geltend zu machen aus den verſchiedenen Geſichtspunkten heraus, die heute hier hervorgehoben worden ſind. Ich verſage es mir, auf die anderen Punkte, die heute noch geſtreift worden ſind, insbeſondere darauf, was ſpäter dahin kommen könnte, einzugehen; ich glaube, wir dürfen das überhaupt gar nicht in Rückſicht ziehen. Ich möchte aber, da der Herr Kollege Crüger von weiteren Gefichte punkten ſprach, betonen: daß es ſich ja nicht bloß um die Stadt Charlottenburg handelt, ſondern um den ganzen Bezirk des Landgerichts III. der ja, ſoviel mir bekannt iſt, über die Grenzen Charlottenburgs hinausgeht. Bei der weiteren Ent⸗ wicklung dieſes Landgerichtsbezirks wird in wenigen Jahren nicht nur das Intereſſe der Gerichtseinge⸗ ſeſſenen Charlottenburgs, ſondern auch das der Um⸗ wohner ganz energiſch dahin gehen, daß wir hier den Sitz des Landgerichts behalten. Stadtu. Dr Riel: Meine Herren, jener Ver⸗ ſammlung, welche die Reſolution faßte, die ich vorhin in meiner Anfrage kurz ſkizzierte, habe ich von An⸗ fang bis zu Ende beigewohnt; ich halte mich deshalb für verpflichtet, ausdrücklich hier feſtzuſtellen, daß von Anfang an ſchon von dem Vorſitzenden Herrn Geheimrat Krauſe hervorgehoben worden iſt, daß bei dieſer Beſprechung jede materielle Erwägung aus⸗ geſchloſſen ſein ſollte, (Stadtv. Dr. v. Liszt: Hört, hört!) daß unter keinen Umſtänden etwa die Frage erörtet werden ſollte, ob und inwieweit der einzelne Anwalt oder eine Reihe von Anwälten Nutzen oder Schaden von der neuen Organiſation hätte. (Stadtv. Dr. Crüger: Hört, hört!) Das iſt ſo weit gegangen, daß, als ein ganz junger Kollege mit dieſer Frage, ob wir eine ſoſche Reſolution ſtellen ſollten, die andere verquicken wollte, ob nicht dann auch gleich über eine etwaige Simultan⸗ zulaſſung für ſämtliche Rechtsanwälte verhandeit werden müßte, — daß da ausdrücklich mit über⸗ wiegender Majorität die Abſicht der Verſammlung dahin zum Ausdruck gebracht worden iſt: wir tun das nicht, wir überlaſſen das einer etwaigen ſpäteren Verhandlung, wir wollen einzig und allein darüber ſprechen: ſind Mißſtände in der Rechtspflege vor⸗ handen, und laſſen ſich dieſe Mißſtände durch ge⸗ eignete Vorſchläge beſeitigen? (Hört, hört! bei den Liberalen.) Ich möchte das ausdrücklich hervorheben, einmal, weil ich mich für verpflichtet dazu halte — der Herr Oberbürgermeiſter hat ja der Verhandlung nicht bei⸗ gewohnt, hat auch den Bericht nicht gehabt; er hat natürlich ganz andere Unterlagen als diejenigen, die mir zu Gebote ſtehen —, dann aber auch, weil ich von vornherein dahingehende Mißverſtändniſſe durch⸗ aus ausgeſchloſſen wiſſen möchte. (Sehr gut!) Im übrigen, meine Herren, könnte ich mich auf das beziehen, was Herr Kollege Kaufmann bereits ausgeführt hat. Eine beſſere Rechtfertigung für mich kann ich auch nicht geben. Ich bin ja Herrn Kollegen Erüger dafür dankbar, daß er mir in ſo „liebens⸗ würdiger“ Weiſe zu erkennen gibt, was ich hätte tun oder laſſen ſollen; (Heiterkeit.) indeſſen bin ich doch erfreut, von einer großen Zahl von Kollegen zu hören, daß ſie die Abſicht, die ich mit dieſer Anfrage verfolgt habe, durchaus gutheißen und gutgeheißen haben. Meines Erachtens handelt es ſich um ideale und materielle Intereſſen Char⸗ lottenburgs. . Wir haben, wie hervorgehoben worden iſt, mit großen Opfern und mit großer Ausdauer erreicht, daß wir endlich dasjenige bekommen haben, was nicht Städte von 260 000 Einwohnern, ſondern ſchon ſolche von 30 000 bis 40 000 Einwohnern in Deutſchland beſitzen, nämlich endlich ein Landgericht. Dieſes Landgericht uns zu erhalten, iſt meines Er⸗ achtens unſere Aufgabe und unſere Verpflichtung, und zwar von Stadt wegen. Nimmt man es uns, ſo liegt darin meines Erachtens eine gewiſſe Degra⸗ dation. Ob die ganze Einrichtung gut oder ſchlecht iſt, das zu kritiſieren, haben wir, wie ich mir ſchon zu Anfang zu ſagen erlaubt habe, hier gar kein Recht und keine Veranlaſſung. (Stadtv. Dr. Crüger: Hört, hört! — Stadtv. Dzialoszynski: Warum nicht?) Ich könnte Ihnen, Herr Kollege Crüger, ent⸗ gegenhalten, daß bei Einweihung jenes Landgerichts I11 einer unſerer höchſten und angeſehenſten Richter ſeine Anſicht über eine Dezentraliſation dahin äußerte, daß erſt nach einem Dezennium der Segen der Dezentraliſation richtig in die Erſcheinung treten und gewürdigt werden würde. Ich will nicht ſagen, daß ich ſelber auf dieſem Standpunkt ſtehe; (Stadtv. Dr. Crüger: Hört, hört!) ich habe immer geſagt: ich für meine Perſon habe nicht ein Dezennium zu warten; denn die De⸗ zentraliſation der drei Landgerichte erſchien mir allerdings als etwas außerordentlich Angenehmes. Ich ſpreche dabei aber nicht von den Peripherie⸗ gerichten in den Vororten; das iſt eine Frage, die mit dieſem Landgericht nichts zu tun hat. (Stadtv. Dr. Crüger: Gehört alles zuſammen!) Es handelt ſich auch um ſehr lebhafte materielle Intereſſen, wie ich immer wieder hervorheben muß. Wenn wir das Landgericht I1II noch nicht hätten, dann könnte ich mich vielleicht auf den Standpunkt des Herrn Kollegen Crüger ſtellen und ſagen: über⸗ legen wir aus allgemeinen großzügigen Geſichts⸗ punkten heraus, ob unſer Vorteil ſo groß iſt, daß wir das Gericht hierher nehmen. Nachdem wir es aber haben, meine ich, können wir es nicht ohne weiteres aufgeben. Es iſt ja auch bereits mit Recht hervorgehoben worden, daß die Bauſpekulation, die ſich dort entwickelt hat, durch die Wegnahme dieſes Knnbe. III auf das ſchwerſte geſchädigt werden önnte. Ich bin auf Grund der heutigen Debatte nicht zu der Überzeugung gekommen, daß meine An⸗ frage überflüſſig ſei. Daß ſie etwa unzeitgemäß ſei, dürfte gewiß noch weniger feſtgeſtellt ſein. Meine Herren, als ich die Anfrage hier einbrachte und mit Mitgliedern des Magiſtrats darüber ſprach, begegnete ich allgemeinem Erſtaunen. Man fragte mich: wird denn überhaupt im Ernſt ſo etwas geplant? (Stadtv. Dr. Crüger: Hört, hört!) Und daß man in der Offentlichkeit ſehr wenig davon weiß, das ſehen Sie aus den Zeitungsartikeln, die ich vorhin anführte. Daß wir nicht abwarten können, ob auf einen ſolchen Antrag der Anwaltskammer unſere Regierung eingehen könnte, das, meine ich, wird man nicht ohne weiteres in Abrede ſtellen können; wir wenigſtens haben die Verpflichtung, bei⸗ zeiten die Intereſſen der Stadt, die wir vertreten,