verſammlung entſandt. Sie werden aus der deten ordnung erſehen haben, daß es ſich auch in dieſem Jahre um eine ganze Anzahl wichtiger Fragen handelt. Es empfiehlt ſich deshalb ſowohl im Inter⸗ eſſe der ſachlichen Verhandlung als auch im Intereſſe unſerer Verſammlung, an dieſer Vertretung feſtzu⸗ halten. Ich erlaube mir alſo zu beantragen, eben⸗ falls die beiden Herren Vorſteher und außerdem noch 4 Mitglieder der Verſammlung auch diesmal zu entſenden, und für den Fall, daß eines der zu be⸗ ſtimmenden Mitglieder verhindert ſein ſollte, nach Havelberg zu reiſen, den Herrn Vorſteher zu er⸗ mächtigen, an ſeiner Stelle ein anderes Mitglied der Verſammlung zu beſtimmen. Ich bitte Sie, dieſem Antrage zuzuſtimmen. Vorſteher Roſenberg: Sollen die 4 Herren, die abgeſandt werden, nicht zunächſt namhaft gemacht werden, Herr Stadtv. Otto? Stadtv. Otto: Das können wir vielleicht nach Verſtändigung unter den 4 Gruppen noch nachholen. Ich möchte bitten, zunächſt grundſätzlich die Ver⸗ tretung der Stadtverordnetenverſammlung feſtſtellen zu laſſen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Stadtv. Otto, wie folgt: Als Vertreter der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung zu dem Brandenburgiſchen Städtetage in Havelberg werden die beiden Vorſteher und 4 Mitglieder der Verſammlung entſendet; für den Fall, daß eines dieſer Mitglieder verhindert ſein ſollte, wird der Vorſteher ermächtigt, an ſeiner Stelle ein anderes Mitglied der Ver⸗ ſammlung zu beſtimmen.) Vorſteher Roſenberg: Punkt § der Tagesord⸗ nung: Mitteilung betr. Amtsniederlegung eines Magiſtratsmitgliedes. Druckſache 202. Stadtv. Dr. Frentzel: Ich beantrage die Ein⸗ ſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mitgliedern. (Die Beratung wird geſchloſſen, Die Verſamm⸗ lung beſchließt die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mitgliedern.) 2 Vorſteher Roſenberg: Ich darf dann wohl um die Liſte bitten, Herr Stadtv. Schwarz, und ebenſo um die Liſte der 4 Herren, die nach dem Beſchluſſe zu Punkt 7 nach Havelberg zu entſenden ſind. Punkt 9 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Errichtung von 2 Maſchinenkranen. Druckſachen 192, 203. Berichterſtatter Stadtu. Blanck: Meine Herren, der Magiſtrat hat eine Vorlage über die Errichtung zweier feſter Ladekrane auf der Ladeſtraße zwiſchen der Dove⸗ und der Marchbrücke gemacht. Die Sache wurde einem Ausſchuß überwieſen. Der Ausſchuß hat beſchloſſen, den Antrag zur Genehmigung zu empfehlen. 197 Die Vorlage iſt in dem Erläuterungsbericht des Magiſtrats ſo eingehend erläutert, daß ich nichts Neues hinzufügen kann. Ich halte es durchaus für wünſchenswert, daß der Ladeverkehr erleichtert wird. Soeben komme ich von der Ladeſtraße; es iſt ganz überraſchend, wie ſich die Baumaterialien dort an⸗ häufen. Auf der Stelle, wo ein Ladekran in Zukunft errichtet wird, werden eben Kohlen nach der Gas⸗ anſtalt geſcffn die Leute mußlen eine ſteile Rampe hinauf karren und waren total erſchöpft. Ich fragte: „Wie lange arbeiten Sie denn?“ — „Bis 6 Uhr, aber wir ſind heute ſo erſchöpft, daß wir gleich auf⸗ hören werden.“ Weiterhin wollte man Ziegelſteine auf eine Rampe hinauffahren. Die Rampe hat warſcheinlich ein Gefälle von 1: 40. Der Wagen war mit 1500 Steinen beladen; da die Pferde offen⸗ bar auch ſchon ermüdet waren, konnten ſie die Laſt nicht ziehen; nun ging das übliche Antreiben los, worauf ich mich entfernte. Dieſe Mißſtände werden wenigſtens an dieſer Stelle beſeitigt, wenn die Krane aufgeſtellt ſind. Ich empfehle daher nochmals die Annahme der Magiſtratsvorlage, die dahin geht, daß die neu zu erbauenden Ladekrane an eine Transportgeſellſchaft verpachtet werden ſollen, welche es ſich zur Aufgabe gemacht hat, auf dem Waſſerwege Ziegelſteine nach der Ladeſtraße zu bringen und von hier nach den Bauſtellen abzufahren. Die Ziegel werden auf ſehr zweckmäßige Weiſe meines Wiſſens zum erſten Male — auf elettriſchem Wege herangeſchafft, wozu die ſtädtiſchen Elektrizitätswerke die nötige Kraft liefern. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, meine Freunde ſehen die Notwendigkeit dieſer Vorlage durchaus ein und haben gegen die Ausführung der Krane und gegen den Vertrag mit der Ziegeltransport⸗ Aktiengeſellſchaft nichts Weſentliches einzuwenden. Ich bedauere um ſo mehr, daß ſowohl mein Freund, Herr Kollege Liebe, als auch ich verhindert war, der Ausſchußſitzung beizuwohnen, ſo daß ich mich ge⸗ zwungen ſehe, eine Anregung hier noch vorzubringen, die wir ſonſt gern im Ausſchuß vorgebracht hätten, ſo daß möglicherweiſe der Ausſchuß dieſe Anregung mit zur Annahme empfohlen hätte. Die Stadt Charlottenburg hat es bereits mehrfach für ihre Pflicht erachtet, wenn ſie mit Unternehmern wegen Benutzung ſtädtiſcher Anſtalten Verträge ab⸗ ſchließt, Beſtimmungen über die Arbeitsbedingungen mit aufzunehmen. Ich erinnere nur an die Be⸗ ſtimmung, die die Stadt mit der Müllabfuhrgeſell⸗ ſchaft aufgenommen hat, wonach die Geſellſchaft verpflichtet iſt, bei Streitigkeiten zwiſchen ihr und ihren Arbeitern, die zu einem Streik zu führen drohen, das Charlottenburger Gewerbegericht als Einigungsamt ſo ſchleunig wie möglich anzurufen. Es will mir ſcheinen, daß die Stadt ſich mit derartigen Beſtim⸗ mungen auf einem richtigen Wege befindet und daß es ſich empfehlen würde, auch in dieſen Vertrag eine ähnliche Beſtimmung aufzunehmen. Freilich wird man entgegenhalten können, daß es ſich bei dem Betriebe dieſer Geſellſchaft in Char⸗ lottenburg ja um einen erheblich geringeren Betrieb handelt, daß die Geſellſchaft ihren Hauptbetrieb in Berlin hat, und infolgedeſſen die Arbeitsbedingungen mit ihren Berliner Arbeitern in der Hauptſache maß⸗ gebend ſind. Aber ich meine, daß das für uns nicht beſtimmend ſein könnte, eine ſolche Beſtimmung nicht mit aufzunehmen. Vielleicht tut die Stadt Berlin dasſelbe; wenn aber nicht, ſo würde eine ſolche Be⸗ ſtimmung, die von Charlottenburg aufgenommen iſt,