holen. Dem wurde aber entgegnet, daß für die Ein⸗ holung des Gutachtens zunächſt noch die Unterlage fehlt, daß es richtiger wäre, ein Ausſchreiben zu er⸗ laſſen und dann erſt auf Grund der erfolgenden Angebote das Gutachten von Sachverſtändigen einzu⸗ holen. Es wurden eine ganze Reihe bedentender Namen genannt, die ich natürlich nicht weiter er⸗ wähnen will. Der Ausſchuß war weiter der Anſicht, daß es bei der Sachlage notwendig wäre, das Ausſchreiben auf der weiteſten Baſis zu hatten, d. h. alſo, es den betreffenden Unternehmerfirmen freizugeben, ihrerſeits Vorſchläge zu machen, die vielleicht auf einer günſtigeren Bafis aufgebaut wären, als in der Vor⸗ lage urſprünglich feſtgeſetzt war. Andererſeits wurde aber hervorgehoben, daß eine gleichmäßige Beurteilung der Angebote notwendig ſei, daß alſo als erſte Bedingung zu ſtellen ſei, daß das Ausſchreiben auf einer gleichmäßigen Grundlage unter allen Umſtänden aufzubauen wäre, und zwar auf Grund des Entwurfs in der Vorlage. Es würde alſo den Firmen auf⸗ zugeben ſein, auf Grund der damals ſkizzierten Anlage ein Angebot zu machen, und ihnen im übrigen frei⸗ zugeben ſein, auch ihrerſeits Vorſchläge einer anderen Art der Einrichtung zu machen. Es kam weiter zur Sprache, daß es jedenfalls erwünſcht wäre, neben den Uhren, die eine Genauig⸗ keit bis zu einer Minute haben und eventuell die § Möglichkeit einer Ableſung von Bruchteilen einer Minute geben, wenigſtens einige Uhren im Stadr⸗ gebiete zu haben, die auf die Sekunde genau die Zeit abgeben. Der Ausſchuß iſt infolge dieſer Erwägungen zu dem Antrage, der Ihnen vorliegt, gekommen, nämlich die Beſchlußfafſung über die Vorlage auszu⸗ ſetzen und den Magiſtrat um Ergänzung der Vorlage auf Grund einer Ausſchreibung und eines Gutachtens von Sachverſtändigen zu er⸗ ſuchen. Ich empfehle Ihnen den Antrag im Namen des Ausſchuſſes. Stadtv. Vogel: Ich kann nicht recht einſehen, warum noch erſt ein Gutachten eingefordert werden ſoll. Ich glaube ja gern, daß es wünſchenswert iſt, eine Normaluhr zu haben, die auch noch weniger als eine Minute anzeigt, die auch Sekunden zeigt. Aber das kann auch einfacher gemacht werden. Der Magiſtrat iſt ja bereit, eine ſolche Uhr am Wilhelms⸗ platz einzurichten. Durch das einzuholende Gutachten wird die Sache, glaube ich, nur etwas verteuert. Ich ſehe keinen Grund dazu. Es iſt ja ganz intereſſant, wenn wir ein Gutachten erhalten; aber ich glaube, wir könnten das Geld doch beſſer ver⸗ wenden. Ich möchte bitten, den Antrag abzulehnen, (Stadtv. Dr. Stadthagen: Es liegt ja gar kein Antrag vor!) Sachverſtändige zu hören. Ich glaube, wir ſind genügend informiert, um gleich beſchließen zu können. . Vorſteher Roſenberg: Magiſtratsvorlage angenommen werden? (Zuſtimmung des Stadtv. Vogel.) Sie meinen, es ſolle die (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Dr. Stadthagen (Schluß⸗ wort): Ich darf noch bemerken, daß der Antrag, den ich Ihnen empfohlen habe, im Ausſchuß ein⸗ ſtimmig angenommen worden iſt. 199 (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: die Beſchlußfaſſung über die Vorlage auszu⸗ ſetzen und den Magiſtrat um Ergänzung der Vorlage auf Grund einer Ausſchreibung und eines Gutachtens von Sachverſtändigen zu er⸗ ſuchen.) Vorſteher Roſenberg: Der Herr Berichterſtatter zu Punkt 11 iſt noch nicht anweſend, er hat mich gebeten, die Sache vorläufig auszuſetzen, da er etwas ſpäter erſcheinen werde. Punkt 12 der Tagesordnung: Antrag der Stadtu. Otto und Genoſſen, betr. Reichstagswahlen. — Druckſache 205. Der Antrag lautet: Der Magiſtrat wird erſucht, an den Reichs⸗ tag die Bitte zu richten, den Wahlkreis Teltow⸗ Beeskow⸗Storkow⸗Charlottenburg in mehrere Reichstagswahlkreiſe zu zerlegen derart, daß der Stadt Charlottenburg zwei Vertreter im Reichstage zugeſtanden werden. Antragſteller Stadtv. Otto: Meine Herren, 5 des Wahlgeſetzes für den deutſchen Reichs⸗ tag beſtimmt, daß auf Hunderttauſend der Be⸗ völkerung ein Reichstagsabgeordneter zu wählen ſei, daß, wenn ein Überſchuß von 50 000 vorhanden iſt, dazu ein zweiter Abgeordneter kommt, und daß durch ein Geſetz eine Neuregelung der Zahl der Reichstagsabgeordneten zu erfolgen habe. Die Ver⸗ faſſung des norddeutſchen Bundes ſtammt aus dem Jahre 1869; mit ihr iſt dieſe Beſtimmung Geſet geworden, und bis heute iſt eine Anderung dieſes Geſetzes nicht eingetreten. Wer da meint, daß ein materielles Bedürfnis zu einer ſolchen Geſetzesänderung nicht vorliegt, der würde ſich einer groben Täuſchung hingeben. Unſer Wahlkreis Teltow⸗Beeskow⸗Storkow⸗Charlottenburg hatte bei den letzten Reichstagswahlen eine Be⸗ völkerung von rund 1 Million Einwohner. Er müßte alſo nach den Beſtimmungen dieſes Geſetzes heute ſchon rund zehn Abgeordnete wählen. Die Stadt Charlottenburg allein zählte nach der letzten amtlichen Zählung 239 512 Einwohner; ſie würde alſo nach den Beſtimmungen dieſes Geſetzes Anſpruch auf zwei Reichstagsabgeordnete haben. Daß ſie jetzt ſchon über 250 000 hinausgewachſen iſt und danach Anſpruch auf drei Reichstagstagsabgeordnete haben würde, ſei nur nebenher bemerkt. Sie werden ſchon aus dieſen Zahlen erſehen, meine Herren, daß es eine einfache Forderung der Gerechtigkeit iſt, auch unſererſeits einmal den Verſuch zu machen, mit dieſen unhaltbaren Verhältniſſen aufzuräumen. Die Notwendigkeit dazu ergibt ſich auch noch, wenn man einen anderen Geſichkspunkt bei der Be⸗ urteilung dieſer Frage obwalten läßt. Der kleinſte märkiſche Reichstagswahlkreis iſt die Oſtpriegnitz; ſie umfaßt nur 67 362 Einwohner, würde alſo nach ihren heutigen Verhältniſſen gar nicht mehr berechtigt ſein, einen Abgeordneten in den Reichstag zu ſchicken. Alſo auch aus dem Umſtande, daß Wahltreiſe unter die geſetzliche Norm der Bevölkerungsziffer geſunten ſind, ergibt ſich die Notwendigkeit einer geſetzlichen Anderung. 72 Sie dürfte auch aus anderen Verhältniſſen heraus zu beweiſen ſein. Die eben genannte Oſt⸗