handlung eines ſolchen Antrages würde die ſein, daß er an den Reichstag gelangt und daß er ſang⸗ und klanglos verſchwindet, wie es mit dem Schöne⸗ berger Antrag ganz zweifellos geſchehen wird. Der Herr Antragſteller hat ja auch bereits in ſeiner Be⸗ gründung hervorgehoben, daß es ganz undenkbar iſt, daß dieſe Verhältniſſe lediglich für Charlottenburg geändert werden; denn in ſeiner Begründung hob er hervor, daß eine Anderung der Zahl der Reichstags⸗ mitglieder dem Geſetze vorbehalten iſt, und er wird doch wohl ſelbſt gar nicht einmal wünſchen, daß ein ſolches Geſetz ſich lediglich auf den Wahlkreis Teltow⸗ Beeskow⸗Storkow⸗Charlottenburg beſchränkt. Außer⸗ dem kommt hinzu, daß unter genau denſelben Miß⸗ ſtänden, wie ſie ſich in Charlottenburg unter der Herrſchaft dieſes Wahlgeſetzes herausgebildet haben, eine ganze Reihe anderer Städte ebenſo, zum Teil vielleicht noch ſtärker leiden. Deswegen will es mir ſcheinen, als ob der richtige Weg der iſt, daß von dieſen Städten gemeinſam vorgegangen wird. Ich glaube nicht, daß die Kompetenz der Städte dadurch überſchritten wird, und deswegen möchte ich in erſter Linie bitten, den Antrag heute an eine Kommiſſion von 11 Mitgliedern zu verweiſen, um eben dort ihm eine ſolche Geſtaltung zu geben, daß ein gemeinſames Vorgehen der betreffenden — es handelt ſich ja in erſter Linie um die großen Städte — großen Städte ermöglicht wird. Ich habe deswegen auch davon abgeſehen, bei Punkt 7 der Tagesordnung auf eine ähnliche Materie zurückzukommen, weil eben die Sache weit weniger die kleinen Städte, die in Havelberg vertreten ſein werden, angeht, als eben weil es eine gemeinſame Sache ſpeziell der großen Städte iſt, die dort eben nicht vertreten ſein werden. (Zuruf des Stadtv. Otto: Die Wertzuwachsſteuer!) — Die hatte ich allerdings dort anregen wollen, habe es aber vergeſſen. Ich bitte Sie daher heute in erſter Linie, den Antrag in eine Kommiſſion von 11 Mitgliedern zu verweiſen. Freilich kann ich hinzufügen, daß, wenn dieſer Weg abgelehnt wird, wir dem Antrage zum mindeſten nicht widerſprechen werden. Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, ich will mich auf Einzelheiten nicht einlaſſen; ich will nur im Namen meiner Freunde erklären, daß wir uns voll⸗ ſtändig den Ausführungen des Herrn Antragſtellers anſchließen. (Bravo! bei den Liberalen.) Wir haben den lebhaſten Wunſch, daß die Verſamm⸗ lung einſtimmig den Antrag beſchließen möchte, weil es doch eine hochwichtige Frage iſt und Einſtimmig⸗ keit ja bekanntlich einen ſehr guten Eindruck in der Welt macht. (Bravo! bei den Liberalen.) (Die Beratung wird geſchloſſen.) Antragſteller Stadtv. Otto (Schlußwort): Herr Kollege Dr. Borchardt hat nur einen Grund für die Verweiſung unſeres Antrages an einen Ausſchu angeführt: er wünſcht, daß dem Antrage im Ausſchu eine Faſſung gegeben werde, die es ermöglicht, da auch andere Kommunen, vor allem die großen Städte im Deutſchen Reiche, ſich ihm anſchließen. Es iſt mir zunächſt 15— ob wir damit nicht die Grenze unſerer Zuſtändigkeit überſchreiten. (Sehr richtig!) 201 Sollte das aber wirklich nicht der Fall ſein, ſo kann doch der Zweck, den der Herr Kollege Borchardt zu erreichen wünſcht, auf anderem Wege ſehr wohl er⸗ reicht werden. Herr Kollege Dr. Borchardt hat in ſeinen Ausführungen ſelbſt geſagt; nicht nur Char⸗ lottenburg, ſondern viele andere Großſtädte leiden mindeſtens in demſelben Maße, vielleicht noch mehr — was ich perſönlich allerdings bezweifle — unter den heutigen Verhältniſſen. Nun, meine Herren, wenn das ſo iſt, dann wird unſer Vorgehen, das natürlich in weiteren Kreiſen bekannt wird, dieſe Städte auch veranlaſſen, ihrerſeits vorzugehen. (Sehr richtig!) Ich verſpreche mir gerade davon, daß die Städte aus eigener Initiative unter durchaus lokaler Begründung mit ihren Forderungen an den Reichstag herantreten, einen größeren Erfolg, als wenn wir allgemein, was ja ſchablonenhaft werden muß, vorgehen. Meine Herren, wenn man meinen ſollte, unſer Vorgehen könnte doch überſehen werden, dann gibt es ein ſehr einfaches Mittel. Es wird unſerem Magiſtrat gewiß nicht gar zu viel Arbeit machen, wenn wir in dieſer Frage unſererſeits zu einer klaren Stellung gekommen ſind, den großen Kommunen in einem Anſchreiben mitzuteilen: das und das haben wir beſchloſſen, wir ſtellen anheim, in gleichem Sinne vorzugehen. (Sehr gut!) Ich glaube alſo, daß der Grund, den der Herr Kollege Dr. Borchardt für eine Ausſchußberatung angeführt hat, nicht durchſchlagend iſt. Wenn ich auch nicht darauf rechnen darf, daß Herr Kollege Dr. Borchardt ſeinen Antrag auf Ausſchußberatung zurückzieht, ſo bitte ich doch die Verſammlung, den Antrag auf Ausſchußberatung abzulehnen, dafür aber unſerem Antrag zuzuſtimmen, und zwar in der Form, wie Herr Kollege Dr. Hubatſch das eben anregte, nämlich einſtimmig. ( Der Antrag des Stadtv. Dr. Borchardt auf Überweiſung des Antrages Otto an einen Ausſchuß wird abgelehnt und der Antrag Otto darauf ein⸗ ſtimmig angenommen.) (Bravo!) Vorſteher Roſenberg: Meine Herren, als Dele⸗ gierte nach Havelberg werden vorgeſchlagen die beiden Vorſteher und die Stadtverordneten Herren Barne⸗ witz, Dr. Borchardt, Dr. Hubatſch und Dr. Penzig, mit der Maßgabe, die vorhin nach dem Antrage Otto angenommen worden iſt — Widerſpruch erhebt ſich nicht, die Liſte iſt feſtgeſtellt. Für den Ausſchuß zur Beratung der Vorlage Nr. 8 der Tagesordnung werden vorgeſchlagen die Stadtverordneten Herren Barnewitz, Dr. Borchardt, Braune, Dr. Frentzel, Freund, Dr. Hubatſch, Klick, Dr. von Liszt, Otto, Rackwitz, Roſenberg, Ruß, Scharnberg, Schwarz, Dr. Spiegel. (Stadtv. Schwarz: Ich bitte ums Wort?) Wozu? (Stadtv. Schwarz: Zu Nr. 71) Alſo zur Geſchäftsordnung. Bitte! Stadtv. Schwarz (zur Geſchäftsordnung): Der Herr Vorſteher ſagte vorhin: mit der Maßgabe des Antrags Otto, alſo der Ecſetzung eines Mitgliedes durch ein anderes. Das würde doch auch für andere Fraktionen zutreffen.