— 215 — hoffentlich werden in acht Tagen die Bauten ſo weit gefördert ſein, daß ſie bezogen werden können. Noch heute iſt auch die Müllverladehalle nicht fertiggeſtellt; das liegt nicht an der Geſellſchaft, ſondern daran, daß der Herr Regierungspräſident in Potsdam noch immer nicht die Genehmigung zu dieſer Müllverlade⸗ halle, die die Eiſenbahndirektion uns zur Verfügung ſtellen wollte, erteilt hat. Infolgedeſſen iſt der Be⸗ trieb für die Beſeitigung der Speiſereſte, namentlich aber für die der Aſche und der übrigen Stoffe heute ſchwieriger, als er ſein wird, wenn die Verhältniſſe de⸗ finitiv ſein werden. Dann aber, wenn die Verhält⸗ niſſe definitiv geordnet ſind, wird an eine Neu⸗ regelung des Lohntarifs heranzugehen ſein. Heute liegen die Verhältniſſe ſchwieriger, als ſie nach der defmmitiven Ordnung liegen werden. Heute werden auch täglich drei Fuhren geleiſtet, d. h. täglich drei Touren müſſen die Wagen hin und her machen. Das iſt der Geſellſchaft auch vom Magiſtrat vorläufig nachgelaſſen, obwohl ſie nach dem Vertrage nur zwei Fuhren leiſten ſoll. Wenn nur zwei Fuhren geleiſtet werden, dann vermindern ſich die Schwierigkeiten, erleichtern ſich die Arbeiten. Alſo der Lohntarif konnte noch nicht deſinitiv ſein, und alle wußten, daß er nur für die jetzt beſtehenden Verhältniſſe aufge⸗ ſtellt worden ift Für die jetzt beſtehenden Verhältniſſe beſteht nun dieſer Lohntarif in folgender Höhe: Die Kutſcher erhalten einen Lohn von 37,50 ℳ pro Woche; dieſer Lohn iſt aber in Wirklichkeit göher; denn die Geſell⸗ ſchaft trägt allein alle Invaliditäts⸗ und Altersver⸗ ficherungsbeiträge und die Krankenkaſſenbeiträge; das macht pro Kutſcher und pro Woche 1 ℳ aus. Dieſe Beiträge, die ſonſt zur Hälfte von den Arbeimehmern zu entrichten ſind, (Zurufe bei den Sozialdemokraten: Zu einem Drittel!) bezahlt in dieſem Falle der Arbeitgeber auch. Die Kutſcher und die Mitfahrer haben ferner Nebenein⸗ nahmen, ſo daß ſich ihr Lohn in Wirklichkeit auf 40 ℳ die Woche ſtellt. Wenn ich aber auch nur 37,50 ℳ rechne, ſo iſt das ein Lohnſatz von 1950 ℳ pro Jahr. Sie werden mir zugeben, daß das ein äußerſt anſtändiger Arbeitslohn iſt, der weit die Arbeiterlöhne übertrifft, die ſonſt bei uns in Char⸗ lottenburg gezahlt werden. (Sehr richtig! bei den Liberalen und der Freien Vereinigung.) Die Mitfahrer bekommen einen Lohn von 34,50 ℳ nominell, der ſich auch wieder durch jene Leiſtungen erhöht, die die Geſellſchaft trägt. Die Kutſcher der Speiſereſtewagen, die es leichter haben als die Kutſcher, die die Aſche verfrachten, bekommen einen Lohn von 31 ℳ für die Woche, und die Mitfahrer der Speiſe⸗ reſtewagen, die ganz junge Menſchen von 16, 17, 18 Jahren ſind, bekommen 16 ℳ pro Woche. Auch dies, meine Herren, iſt ein Lohnſatz, der in hohem Maße ausreichend zu nennen iſt, wenn man bedenkt, daß z. B. die Milchhandlung von Bolle den jungen Menſchen, die die Milchwagen begleiten und die etwa in demſelben Alter ſtehen, 10 bis 12 ℳ pro Woche zahlt. Das find in der Hauptſache die Arbeits⸗ löhne, die in Übereinſtimmung mit dem Arbeiter⸗ ausſchuß in der Sitzung vom 27. März d. I. feſt⸗ geſtellt worden find. In derſelben Sitzung hat auch die Geſchäfts⸗ ordnung für den Arbeiterausſchuß vorgelegen, und dieſe ſowie die Lohnfeſtſetzungen ſind in einer Ver⸗ ſammlung der Arbeiter von den Mitgliedern des me fe, vorgelegt und von dieſen genehmigt worden. Am 10. April hat dann eine zweite Sitzung des Arbeiterausſchuſſes ſtattgefunden, in welcher nun die Lohnforderungen, die Geſchäftsordnung für den Arbeiterausſchuß und auch eine Arbeitsordnung, die entworfen worden war, definitiv feſtgeſtellt worden ſind. Alſo, meine Herren, am 10. April waren Arbeiter und Arbeitgeber einverſtanden über den Lohn und über das ganze Arbeitsverhältnis, das in der Arbeitsordnung feſtgelegt worden iſt. Es war in dieſer Hinſicht vollſtändiger Friede zwiſchen den beiden Parteien. Im übrigen hat auch das hat der Herr Interpellant richtig heroorgehoben — dieſer Herr Gebert den Ausſchußſttzungen beigewohnt. Meine Herren, die Beſtimmungen über den Arbeiterausſchuß find demnach von der Geſellſchaft richtig befolgt worden — mit Ausnahme des einen Fehlers, den ſie gemacht hat, daß ſie, entgegen dem Vertrage, den Herrn Gebert zu den Arbeiterausſchuß⸗ ſitzungen zuließ. Nun kommt der zweite Abſatz des § 14, der lautet: Zur Schlichtung etwa entſtandener Streitig⸗ keiten, die zu einem Streik zu führen drohen, hat der Unternehmer in jedem Falle und ſo ſchnell wie möglich das Gewerbegericht in Charlottenburg als Einigungsamt anzurufen. Dieſen Abſatz hat der Magiſtat in den Vertrag hin⸗ eingeſetzt, um ſoviel wie möglich dabei mitzuwirken, daß ein Streik nicht entſteht. Es ſollte nach der Beſtimmung des Magiſtrats folgender Tatbeſtand vorliegen: es müſſen Streitigkeiten entſtanden ſein zwiſchen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, und dieſe Streitigkeiten müſſen ſo geartet ſein, daß ſie zu einem Streik zu führen drohen; in dieſem Falle, alſo vor einem Streik, in einem Stadium, das vor dem Ausbruch eines Streiks liegt, im Falle ent⸗ ſtandener Streitigkeiten iſt die Geſellſchaft verpflichtet, das Einigungsamt anzurufen. Es wird nun zu prüfen ſein, meine Herren, ob der Tatbeſtand und die Vorausſetzungen dieſer Beſtimmung in unſerem Falle vorliegen oder nicht, und dieſer Prüfung hat ſich der Magiſtrat unterzogen. Die Dinge lagen, wie ich Ihnen ſagte: voller Friede zwiſchen Arbeitern und Arbeitgebern, volle Uebereinſtimmung über Lohntarif, volle Ueberein⸗ ſtimmung über das Arbeitsverhältnis auf Grund der anerkannten Arbeitsordnung. So lag die Sache bis zum Morgen des 25. April. Da erhält die Geſell⸗ ſchaft folgendes Schreiben, datiert: „Charlottenburg, den 24. April, Roſinenſtraße 2“ — das dürfte, wenn ich mich recht entſinne, das Haus ſein, das die ſozial⸗ demokratiſche Partei für ihre Zwecke gebant hat — (Zurufe bei den Sozialdemokraten: Nein, das iſt Nr. 31) — dann habe ich mich geirrt; alſo ein anderes Haus, aber es liegt doch ganz dicht dabei, darin habe ich mich nicht geirrt! (Heiterkeit.) — Nun, dieſes Schreiben iſt unterzeichnet „Hoch⸗ achtungsvoll“ von dem „Zentralverband der Handels⸗, Transport⸗ und Verkehrsarbeiter Deutſchlands. Der Bevollmächtigte der Ortsverwaltung“ — ſoll wohl heißen: „Charlottenburg — Auguſt Gebert.“ Das Schreiben lautet: An die Allgemeine Müllververwertungsgeſellſchaft m. b. H. Charlottenburg, Hardenbergſtraße 25. — Das iſt das Geſchäftshaus der Geſellſchaft. —