verbandes in Verbindung zu ſetzen. Nur allein darauf kommt es an, ob der Tatbeſtand des § 14 vorliegt; und der liegt nicht vor, trotzdem ſich Herr Stadt. Hirſch redliche Mühe gegeben hat, aber ganz 44 natürlich, um nachzuweiſen, daß der Tat⸗ beſtand des § 14 vorliege. Der Tatbeſtand des § 14 liegt nicht vor; denn zum Tatbeſtand des § 14 gehört — ich erwähne das noch einmal —, daß Streitig⸗ keien entſtanden ſind, die ſo geartet ſind, daß ſie zum Streik zu führen drohen. Nun hat Herr Stadtv. Hirſch geſagt, ich hätte ſelber geſagt, am 6. April ſei ein Streit geweſen zwiſchen den Kutſchern und der Geſellſchaft und ebenſo am 19. April. Richtig, das iſt ſo geweſen; aber er iſt ſofort durch das Entgegenkommen der Geſellſchaft beglichen; da war der Streit beendet, da lag alſo kein Streit mehr vor. Was iſt das für eine Schlußfolgerung! Herr Stadtv. Hirſch macht ſonſt logiſchere Schlußfolgerungen; dieſe iſt nicht ſchlüſſig. Es hat, wie ich ſagte, bis zum 25. April in der Tat ein Friede geherrſcht. Ein ſonderbarer Friede, ſagt Herr Hirſch, wenn die Leute ſich gegenſeitig vepchmoßen und ſchlagen! Ja, es kommt doch nicht auf den Frieden zwiſchen den Arbeitern an, ſondern auf den Frieden zwiſchen dem Arbeitgeber und den Arbeitern! Bis zum 25. April iſt nicht ein einziges Mitglied der Direktion beſchimpft und geſchlagen wor en. „„ 2 (Stadtv. Hirſch: Und nachher iſt beſchimpft!) (Glocke des Vorſtehers.) Alſo ein Streit lag nicht vor; denn wenn er vor⸗ gelegen hätte, dann hätte doch die vereinbarte Organiſation angerufen werden müſſen, nämlich der Arbeiterausſchuß. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Das iſt aber nicht erfolgt. Der Geſellſchaft iſt durch den Vertrag auferlegt worden: ſie hat einen Arbeiter⸗ ausſchuß einzuſetzen und ihn zu benutzen als Organiſation zur Vermittlung bei Streitigkeiten und zur Anhörung und Schlichtung von Beſchwerden Aber dieſer Arbeiterausſchuß iſt ja gar nicht in bezug auf Streitigkeiten in Tätigkeit getreten, an keinem Tage! Alſo auch das iſt unrichtig, was Herr Hirſch ſagt; auch hieraus kann er nicht ſchließen, daß der Tatbeſtand des § 14 vorliegt. Der Lohntarif, ſagt er, war ja gar nicht verein⸗ bart, es war ja ein proviſoriſcher Lohntarif. Nun ja: dieſer proviſoriſche Lohntarif war ver⸗ einbart — davon beißt keine Maus einen Faden ab! (Stadtv. Hirſch: Na ja, proviſoriſcher Tarif!) Alſo auch mit dieſem Gedanken ſind Sie unglücklich geweſen, Herr Hirſch! Auch d raus können Sie keinen Tatbeſtand des § 14 folgern. So geht es weiter: Herr Stadtv. Hirſch verſucht immer nachzuweiſen, und es ſind immer Verſuche mit untanglichen Mitteln. 3. B. ſagt er noch: es ſteht nichts davon im § 14, daß Verſammlungen der Direktion angezeigt werden müſſen; der Polizei müſſen die Verſammlungen angezeigt werden, in denen über die Streitigkeiten verhandelt werden ſoll, aber nicht der Direktion. Ja, meine Herren, die Direktion muß doch, wenn Streitigkeiten vorliegen ſollten, davon Mitteilung haben! Latente Streitigleiten ſind im § 14 nicht gemeint; die ſind unmöglich. Alſo wenn die Arbeiter Wünſche haben, die ſie irgendeinem beliebigen Dritten äußern, aber nicht der Direltion, dann liegt doch nicht eine Streitigkeit zwiſchen den Arbeitern und der Geſellſchaft, eine Streitigkeit im Sime des § 14 vor. Alſo wieder ein verunglückler Verſuch! 223 Nun erhob ſich Herr Stadtv Hirſch zu tragiſcher Höhe, als er von der Hungerpeitſche ſprach; er ſagte: den Terrorismus der Direktion ſieht mau ſo recht deutlich, von ihrem Recht der Entlaſſung machte ſie Gebrauch, ganz unbekümmert darum, ob die Leute hungern müſſen; mit der Drohung: wenn ihr nicht verhungern wollt — alſo mit der Hun gerpeitſche, ſind oie Arbeiter gezwungen worden, ob ſie arbeiten wollen oder nicht! Nun, die Hungerpeitſche hätte doch nur am 26. April Wirkſamkeit gehabt; aber ſie hat nicht gewirkt, nicht vor der Hungerpeitſche haben die Leute Angſt gehabt, ſondern vor den Knüppeln ihrer Genoſſen! (Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Sie haben doch ihre Arbeitswilligkeit in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend zurückgezogen: ſie haben Angſt gehabt, daß ihnen ſonſt die Kaochen im Leibe zerſchlagen würden. (Andauernde Unruhe und Zurufe bei den Sozial⸗ demokraten: „Ihrer Genoſſen“ haben Sie geſagt!) Alſo nicht die Hungerpeitſche der Direktion, ſondern die Knüppel der Arbeiter — — (Andauernde Uuruhe und Zurufe bei den Sozialdemokraten.) (Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Roſenberg (unterbrechend): Ich muß feſtſtellen, daß ich verſtanden habe, daß der Herr Oberbürgermeiſter „ihre Genoſſen“ klein geſchrieben ge⸗ meint hat. (Stadtv. Hirſch: Der Oberbürgermeiſter hat aber mit der Hand hierher gezeigt!) Ich bitte, die Zwiſchenrufe zu unterlaſſen. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus fortfahrend): Es geht aus dem ganzen Zuſammenhang hervor, daß ich immer von den Arbeitern, von den Berufs⸗ genoſſen der Arbeiter geſprochen habe. Sie haben ja die Genoſſen von ſich geſchüttelt⸗ Herr Hirſch! Das vergeſſe ich nicht. Sie ſagten: wir haben damit nichts zu tun! (Stadtv. Hirſch: Na eben!) — Na eben! Alſo, meine Herren, es bleibt, wie ich es geſagt habe; die Tatſachen, die ich angeführt habe, die mir wahrheitsgemäß auf Grund urkund⸗ licher Berichte — das Protokoll liegt mir im Original vor — mitgeteilt ſind, ſind wahr und ſind durch die Verſuche des Herrn Stadtw. Hirſch nicht entkräftet. Stapdtu. Dr. Frentzel: Meine Herren, die Debatte hat einen etwas leidenſchaftlichen Charakter an⸗ genommen, obgleich meiner Meinung nach eine außerſt nüchterne juriſtiſche Frage vorliegt. (Sehr richtig!) Die Debatte hat ſich aber zu einem politiſchen Ge⸗ plänkel, möchte ich ſagen, ausgewachſen, indem die beiden Herren Vorredner ihre ſehr widerſtrebenden politiſchen Anſichten ſich einander vorgehalten haben. Eine Einigung wird auf dieſem Gebiete nicht zu er⸗ zielen ſein, und ich möchte deshalb anheimſtellen, ob es zweckmäßig und angebracht war, bei dieſer Ge⸗ legenheit ſolche Ausführungen zu machen: ich will jedenfalls auf dieſes Gebiet nicht folgen, ſondern mich kurz und ſachlich faſſen. Nur eines möchte ih doch Herrn Stadtv. Hirſch ſagen: daß genau, wie er es ausgeſprochen hat, meine Freunde ſich einig ſind in der Verurteilung ſolcher Ausſchreitungen, welche bei der Ausübung des Koalitionsrechts der Arbeiter leider häufig vorkommen. Sie wiſſen, daß ich durchaus auf dem Standpunkt ſtehe, daß das Koalitionsrecht der Arbeiter in vollem