ſo würde die Direktion vor dem Einigungsamt zweifellos eine außerordentlich günſtige Poſition haben. (Stadtrat Meyer: Unterdeß ſteht alles ſtill!) — Nein, unterdeß ſteht nichts ſtill; denn wenn das Einigungsamt angerufen wird, dann wird ſelbſt⸗ verſtändlich unterdeß gearbeitet; da gibt es gar nichts anderes! — Statt deſſen gibt die Direktion nach und ſagt: nun iſt der Streit beendet. Ja, meine Herren, wenn die Direktron nachgegeben hätte und dann die Sache beendet wäre, dann allerdings brauchte ſie nicht an das Einigungsamt zu gehen. Aber der Herr Oberbürgermeiſter hat uns mitgeteilt, daß die Direktion ſagte: wir geben zwar nach heute, aber zu Ende iſt die Sache nicht, denn ſo kann es nicht mehr weitergehen. Meine Herren, wenn eine Direktion die Anſicht hat, daß hier ein Fall vorliegt, bei dem ich zwar im Moment nachgebe, mir aber des Umſtandes bewußt bin: ſo kann es nicht mehr weitergehen — dann liegt doch der Fall vor, daß das Einigungsamt anzurufen iſt, um endgültige Ver⸗ hältniſſe zu ſchaffen. Die Direktion wollte aber das Einigungsamt nicht anrufen und trotzdem die Sache nicht zu Ende ſein laſſen. Das geht aus der Mit⸗ teilung des Herrn Oberbürgermeiſters, daß die Direklion ſich ſagte: ſo kann es nicht mehr weiter⸗ gehen, unzweifelhaft hervor. Ich glaube, dieſe Logik wird der Herr Oberbürgermeiſter nicht beſtreiten können. Und wie ſollte es nun nach dem Sinne der Direktion weitergehen? In dem Sinne, daß eine Ausſperrung ſämtlicher Arbeiter erfolgt! Ich frage alle diejenigen, die ſeinerzeit ihre Zuſtimmung zu dieſem Paſſus gegeben haben, daß zur Schlichtung etwa entſtandener Streitigkeiten, die zum Streik zu führen drohen, in jedem Falle und ſo ſchnell als möglich das Gewerbegericht als Einigungsamt an⸗ zurufen iſt, — ich frage alle diejenigen, die ihre Zu⸗ ſtimmung zu dieſem Paſſus gegeben haben, ob ihnen auch nur im Traume einfallen konnte oder eingefallen iſt, daß eine ſolche Beſtimmung in dieſer Weiſe arg⸗ liſtig umgedeutet und umgangen werden kann, daß man ſagt: wenn eine Streitigkeit da iſt, ſo ſperren wir alle Arbeiter aus, und dann haben wir keinen Streik: ſondern jeder von Ihnen hat ficherlich geglaubt, daß hier derartige Fälle mit umfaßt ſind. Sonſt hätte die Beſtimmung ja gar keinen Zweck, Sinn und Verſtand, ſonſt wäre es, wie Herr Kollege Frentzel ſich ausgedrückt hat, eine Beſtimmung, welche die Stadt lediglich zum Spaß getroffen hat. Selbſt⸗ verſtändlich iſt die Beſtimmung getroffen, um derartige Streitfälle, die etwa durch einen Streik ſeitens der Arbeiter oder durch eine Ausſperrung ſeitens der Unternehmer gewaltſam gelöſt werden ſollen, zu ver⸗ hindern. Selbſtverſtändlich haben Sie alle, als Sie das billigten, nicht entfernt daran gedacht, daß der Fall einer Ausſperrung nicht darunter fallen könnte. Ich behaupte deswegen nach wie vor, daß die Direktion dadurch, daß ſie, anſtatt dem drohenden Streik durch Anrufung des Gewerbegerichts als Einigungsamtes zu entgehen, beſchloſſen hat, dem drohenden Streik durch eine Ausſperrung zu entgehen, in flagranter Weiſe den Vertrag verletzt hat. Es ſteht auch heute nicht zur Frage, ob die Direktion jetzt, nachdem, da ſie die Stärkere iſt und die Arbeiter in dieſem Falle als die Schwächeren unterlegen ſind, andere Arbeiter da ſind, das Gewerbegericht als Einigungsamt anrufen ſoll, ſondern es ſteht in Frage — und darum haben wir unſere Anfrage an den Magiſtrat gerichtet, die nicht, wie der Herr Ober⸗ gern zu meinen ſcheint, ſehr ungeitgemäß war, ſondern ſehr zeitgemäß iſt —: ob die Direktion 227 — dieſen Vertragsparagraphen argliſtig gebrochen hat? Das bejahen wir, und weil wir der Meinung ſind, daß hier ein 1 1 — Bruch einer klaren und deut⸗ lichen Vertragsbeſtimmung vorliegt, und weil wir, wenigſtens ein Teil von uns, der Meinung waren, daß der Magiſtrat einen derartigen argliſtigen Bruch einer klaren und deutlichen Vertragsbeſtimmung nicht ohne weiteres gutheißen wird, deswegen haben wir an den Magiſtrat die Anfrage gerichtet, zu einem Teile in der Hoffnung und Erwartung, von dem Magiſtrat eine Antwort dahingehend zu bekommen, daß er in der Tat die ihm durch den Vertrag an die Hand gegebene Maßregel einer Konventionalſtrafe ergreifen wird. Der Magiſtrat hat uns geantwortet, daß er die argliſtige Ausdeutung und Umdeutung dieſes Vertrages gutheißen will, daß er den Stand⸗ punkt, den die Geſellſchaft eingenommen hat, ſogar für gerechtfertigt erklärt, und der Magiſtrat hat da⸗ durch zu erkennen gegeben, daß auch er wünſcht, daß 044 Beſtimmung lediglich auf dem Papier ſtehen eibt. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Ich möchte Herrn Kollegen Dr. Borchardt darauf aufmerkſam machen, daß er dem Magiſtrat nicht vorwerfen darf, daß er eine argliſtige Deutung des Vertrages (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Das hai er nicht geſagt! Argliſtige Deutung der Geſellſchaft!) gut heißt. Der Magiſtrat heißt nicht eine argliſtige Deutung des Vertrages gut. Ich möchte das rektii⸗ zieren. Stadtv. Stein: Meine Herren, nach den maß⸗ loſen Angriffen meines Nachbarn Herrn Dr. Borchardt muß ich namens meiner Freunde erklären, daß wir vollſtändig auf dem Standpunkt des Kollegen Dr. Frentzel ſtehen, und daß wir nicht das geringſte finden, worin dem Magiſtrate aus dieſer Sache irgend ein Vorwurf zu machen iſt. Vorſteher⸗Stellv. Kaufmann: Das Wort iſt nicht weiter verlangt. Wir verlaſſen dieſen Gegenſtand und kommen zu der Anfrage der Stadtv. Dr. Stadthagen und Gen. Frageſteller Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, der Herr Oberbürgermeiſter hatte ſehr recht, wenn er ſagte, die beiden Anfragen hätten gar nichts miteinander zu tun, und für eine Trennung plädierte. Meinen Freunden kam es lediglich bei unſerer An⸗ frage vor 14 Tagen darauf an, feſtzuſtellen, ob die Schwierigkeiten noch andauerten, da man ſich nach den Zeitungsnachrichten doch kein klares Bild von der Sachlage machen konnte. Bei der Wichtig keit der Müllabfuhr in der Stadt hielten wir es für richtig, daß möglichſt bald eine Klarſtellung der Verhältn iſſe erfolgte, und wir hätten ſehr gewünſcht, daß der Magiſtrat bereits vor 14 Tagen auf unſere Anfrage eine befriedigende Antwort erteilt hätte. Nach den heutigen Erklärungen des Magiſtrats hätte damals, glaube ich, ſchon die Möglichkeit dazu vorgelegen. Es wäre dann doch eine größere Be⸗ ruhigung in den Kreiſen der Bevölkerung artem, Nun iſt ja heute eine Klarſtellung der Verhält⸗ niſſe ſchon in der Hauptſache erfolgt. Es wird aber immerhin doch zweckmäßig ſein, wenn wir von dem Magiſtrat darüber Gewißheit bekommen, daß wir