—— 238 — Erweiterung iſt, daß hiermit der Uebergang von dem Kolbendampfmaſchinen⸗ zum Turbinenſyſtem voll zogen werden ſoll. Dieſe Frage iſt im Ausſchuß dem⸗ gemäß auch eingehend erörtert worden, und es herrſchte allgemeine Uebereinſtimmung, daß nach den vorliegenden Erfahrungen heute für derartig große Aggregate eigentlich nur noch die Turbine in Frage kommen kann. Eine Frage, die uns noch ſpeziell beſchäftigte, iſt die, ob wir in der Wahl des Turbinenſyſtems frei oder gebunden find. Es iſt ſeitens der Firma Lahmeyer mitgeteilt worden. daß ſie ein Intereſſe durch Üebernahme von Aktien an der ſchweizer Firma Enher⸗Wyß genommen hätte, und die Firma Lahmeyer war offenbar der Anficht, daß nunmehr hier auf die Beſchaffung der Turbinen die Beſtimmung des Ver⸗ trages zuträfe, wonach alle von der Firma Lahmeyer hergeſtellten Maſchinen von ihr genommen werden müſſen. Der Vertreter des Magiſtrats war der entgegengeſetzten Anſicht, alſo der Anſicht, daß dieſe Beſtimmung auf vorliegenden Fall nicht zutreffen fönne, und der Ausſchuß hat ſich durchaus dieſer Auffaſſung angeſchloſſen. Wir ſind demnach der Meinung, daß durch eine Ausſchreibung die ver⸗ ſchiedenen Angebote auf Turbinen erſt einzuholen ſeien und auf Grund dieſer Angebote das geeignetſte Syſtem ausgewählt werden müſſe. Die übrigen Punkte haben zu Erörterungen im Ausſchuß keinen Anlaß gegeben; ſie ſind in der Vorlage genügend begründet, und wir haben es vor⸗ gezogen, uns damit nicht eingehender zu beſchäftigen. Der Ausſchuß iſt einſtimmig dazu gelangt, Ihnen die Annahme der Magiſtratsvorlage in allen Punkten zu empfehlen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes wie folgt: 1. Die Kraftanlagen des Elektrizitätswerks werden nach Maßgabe des vorgelegten Anſchlages ver⸗ größert. 2. Die Koſten hierfür werden auf Grund des Koſtenanſchlages auf 1 324 000 ¼ feſtgeſetzt. Sie ſind aus Anieihemitteln zu entnehmen, dem Anlagekapital des Elektrizitätswerk⸗ hinzu⸗ zuſchlagen und von der Pächterin laut Betriebs⸗ vertrag zu verzinſen.) Vorſteher Roſenberg: Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: betr. die ſeit dem 1. April 1906 die jetzt noch ſchwebenden Klagen im Verwaltungs⸗ — Druckſache 237. Mitteilung beendeten und Zivilprozeſſe und ſtreitverfahren. Berichterſtatter Stadtv. Holz: Meine Herren, es handelt ſich wieder um die Mitteilung über die ſeit dem 1. April 1906 beendeten und die jetzt noch ſchwebenden Zivilprozeſſe und Klagen im Verwaltungs⸗ ſtreitverfahren Bei Prüfung der Akten habe ich feſtgeſtellt, daß die Entwicklung wie früher als normal zu bezeichnen iſt. Eine Vergleichung der letzten 3 Jahre ergibt, daß, während im ganzen 1904 250 Prozeſſe und im Jahre 1905 322 Prozeſſe im Gange waren bezw. zur Erledigung kamen, im Jahre 1906 nur die Zahl von 364 Prozeſſen er⸗ reicht worden iſt. Im Verhältnis zu der weiteren Entwickelung der Stadt Charlottenburg iſt das als durchaus normal und geſund zu bezeichnen. Die Akten zu prüfen, iſt ja bei dieſem Umfang in der kurzen Zeit ſchlechterdings unmöglich. Dagegen habe ich mich bemüht. aus den Akten, welche die in der Tiefbauverwaltung geführten Prozeſſe betreffen, einen Einblick zu gewinnen, um die Frage zu beantworten, wie es möglich iſt, daß die Prozeſſe betr. die Ent⸗ eignung in der Hardenbergſtraße ſich immer noch in der Entwickelung befinden und es gar nicht abzuſehen iſt, wann ſie einmal ein Ende nehmen werden. Sie erinnern ſich, daß die Enteignung der Hardenberg⸗ ſtraße 1899 erfolgt iſt; die Prozeſſe ſchweben ſeit der Zeit noch immer in der zweiten oder dritten In⸗ ſtanz. Ich würde dem Herrn Syndikus ſehr dankbar ſein, wenn er mit wenigen Worten darüber eine Aufklärung geben könnte. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, die Tatſache, daß die Prozeſſe wegen der Hardenberg⸗ ſtraße ſich außergewöhnlich lange hinziehen, iſt zu⸗ zugeben und damit zu erklären, daß mit der Be⸗ rufungsinſtanz, wenn ich nicht irre, jetzt ungefähr der fünfte Gutachter vernommen iſt. Alle fünf Gutachten ſind abſolut widerſprechender Natur. Jetzt hat ſchließlich das Kammergericht einen Ober⸗ gutachter eingeſetzt, um einmal zu Rande zu kommen. Dieſer Obergutachter wird der Sache wohl oder übel ein Ende machen; ob nun zum Vorteil oder zum Nachteil der Stadtgemeinde. läßt ſich nicht. überſehen. Jedenfalls wird das Gericht jetzt zum Spruche kommen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung nimmt Kenntnis.) Vorſteher Roſenberg: Punkt 11 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Straße 11a —v —3 zwiſchen Windſcheid⸗ und Suarez⸗ ſtraße. — Druckſache 238. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Der Regulierung der Straße 112—V 3 (Ver⸗ längerung der Peſtalozziſtraße) zwiſchen Wind⸗ ſcheid⸗ und Suarezſtraße wird zugeſtimmt. 2. Die Koſten der Regulierung einſchließlich der Koſten der Beleuchtungsanlagen in Höhe von 65 200 ℳ find zu Laſten des Straßenregulie⸗ rungsfonds vorſchußweiſe zu entnehmen. 3. Das zu dem Pirwitzſchen Grundſtück Band 73 Blatt Nr. 2874 des Grundbuchs gehörende Straßenland iſt im Wege der Enteignung zu erwerben. Die entſtehenden Koſten ſind zu Laſten des anzuſammelnden Straßenregulie⸗ rungsfonds vorſchußweiſe zu entnehmen. 4. Für den Fall, daß die Stadtgemeinde in die Lage kommen ſollte, das Pirwitzſche Grundſtück gemäß § 9 des Enteignungsgeſetzes vom 11. Juni 1874 ganz übernehmen zu müſſen, oder für den Fall, daß noch ein freihändiger Erwerb des ganzen Grundſtücks zu einem angemeſſenen Preiſe zuſtande kommen ſollte, iſt der Eiſen⸗ bahnbauunternehmer Hermann Bachſtein nach Maßgabe des mit ihm abgeſchloſſenen Vertrages vom 1. März d. IJ. — Nr. 854 des Urkunden⸗ verzeichniſſes — verpflichtet, die von dem Grund⸗ ſtück nach Ausſonderung des bebauungsplan⸗ mäßigen Straßenlandes verbleibenden Reſt⸗ flächen der Stadtgemeinde abzunehmen und die