— 239 — auf das Grundſtück entfallenden Regulierungs⸗ koſten ſowohl der Straße 11a —3 als auch der Windſcheidſtraße in vollem Umfange zu⸗ tragen. 5. Di auf das Grundſtück von Loewe und Berndt entfallenden Koſten der Beleuchtungsanlagen, welche nach den ortsſtatutariſchen Beſtimmungen nicht wieder einziehbar ſind, ſind nach Fertig⸗ ſtellung der Regulierung in ihrer Iſthöhe in das Ordinarium des Straßenbauetats einzu⸗ ſtellen. 6. Die Koſten der Kanaliſierung der Straße 11a—v—3 ſind mit 11 000 ℳ in das Ertra⸗ ordinarium des Kanaliſationsetats für 1907 einzuſetzen. 7. Die Verträge mit dem Eiſenbahnbauunternehmer Bachſtein vom 1. März d. I. — Nr. 852, 853 und 854 des Urkundenverzeichniſſes — werden genehmigt.) Punki 12 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Fritſcheſtraße zwiſchen Schiller⸗ und Bismarckſtraße Druckſache 239. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Die Regulierung der Fritſcheſtraße zwiſchen Schiller⸗ und Bismarckſtraße auf Koſten der Anlieger wird genehmigt. 2. Die Koſten der Regulierung einſchließlich der Koſten der Beleuchtungsanlagen und etwaigen Baumpflanzungen in Höhe von 41 600 ℳ ſind von den Anliegern nach Maßaabe des Fort⸗ ſchreitens der Regulierungsarbeiten vorher bar einzuzahlen. 3. Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 7400 ℳ in das Extraordinarium des Kanaliſationsetats für 1907 einzuſtellen. 4. Die mit den Anliegern Flatow und Zwenicke abgeſchloſſenen Regulierungsverträge — Nr. 876 und 877 des Urkundenverzeichniſſes — werden genehmigt.) Punkt 13 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Windſcheid⸗ ſtraße zwiſchen Kant⸗ und Bismarckſtraße Druckſache 240. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloffen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Die Regulierung der Windſcheidſtraße zwiſchen Kant⸗ und Bismarckſtraße auf Koſten der Stadt⸗ gemeinde wird genehmigt. 2. Die Koſten der Regulierung einſchl. der Koſten der Beleuchtungsanlagen ſowie der Baum⸗ pflanzungen und eiwaigen Raſenanlagen in Höhe von 215 700 ℳ ſind zu Laſten des Straßenregulierungsfonds vorſchußweiſe zu ent⸗ nehmen. Die Deckung des Vorſchuſſes hat durch die von den Anliegern zu zahlenden Regu⸗ lierungskoſtenbeiträge zu erfolgen. 3. Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 65 200 ℳ in das Ertraordinarium des Kanaliſations⸗ etats für 1907 einzuſtellen. 4. Die mit den Anliegern Bachſtein, Eichmann, Flatow, Stemmler und den Engelſchen Erben abgeſchloſſenen Regulierungsverträge — Nr. 849, 850, 855, 848, 841, 842, 859, 860, 834, 835, 873 und 874 des Urkundenver⸗ zeichniſſes — ſowie die Erklärung des Herrn Schrobsdorff für die Anlieger Ziegel und Schwarz vom 16. Mai d. Ie. werden genehmigt.) Punkt 14 der Tagesordnung: Anfrage der Stadtv. Dr. Borchardt und Gen. betr. Benutzung ſtädtiſcher Schulen durch den Verein „Freie Turnerſchaft“. Druckſache 241. Die Anfrage lautet: Die Unterzeichneten richten an den Ma⸗ giſtrat die Anfrage, aus welchen Gründen dem Charlottenburger Verein „Freie Turnerſchaft“ die Benutzung ſtädtiſcher Volksſchulen entzogen reſp. nicht mehr geſtattet iſt. Frageſteller Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, die Begründung der Aufrage kann außerordentlich kunz ſein; ſie begründet ſich eigentlich von ſelbſt. Es würde ja möglicherweiſe weniger Erſtaunen hervor⸗ rufen, wenn die Turnhallen ftädtiſcher Volksſchulen einem Vereine, der ſich darum bewirbt, nicht gewährt werden. Wenn dagegen einem Verein, der ſeit längerer Zeit auf ſein Erſuchen die Turnhallen ſtädtiſcher Volksſchulen zur Benutzung bekommen hat, plötzlich vei ſeinem erneuten Erſuchen — die Erlaubnis zur Benutzung wird ja nur auf beſtimmte Zeit erteilt, und das Erſuchen muß immer wieder erneuert werden — mitgeieilt wird, er könne die ſtädtiſchen Turn⸗ hallen nicht mehr bekommen, ſo muß das allerdings im höchſten Maße Erſtaunen hervorrufen, und um ſo mehr, als in dieſer Mitteilung nicht mit einem Worte angedeutet wird, welche Gründe denn den Magiſtrat dazu bewogen haben, di ſem Vereine gegen⸗ üner plötzlich eine veränderte Stellung einzunehmen. Man kann ſich ja eine ganze Reihe von Gründen denken, die es untunlich erſcheinen laſſen, zu einer gewiſſen Zeit die Benutzung von Turnhallen ſtädtiſcher Voltsſchulen Vereinen zu gewähren; man muß dann aber doch erwarten, daß auf eine höfliche Anfrage auch eine Antwort in höflicher Form erieilt wird, in der die Gründe, warum man dem Erſuchen nicht nähertreten kann, mitgeteilt werden. Es handelt ſich um einen im weſentlichen aus Arbeitern beſtehenden Turnverein, und es iſt der Verdacht nicht abzuweiſen — zum mindeſten regt ſich innerhalb der beteiligten Kreiſe ſehr ſtark der Verdacht —, daß ihm die Turnhallen eben deswegen entzogen ſind, weil er aus Arbeitern beſteht. Aber darüber läßt ſich mangels Mitteilung irgendwelcher Gründe gar nichts ſagen. Wir wollien nun durch unſere Anfrage dem Magiſtrat Gelegenheit geben, die Gründe, die er offenbar mitzuteilen vergeſſen oder verſäumt hat, nunmehr öffentlich bekannt zu geben. Wir hoffen, daß die Gründe derartig ſein werden, daß es ſich nur um eine vorübergehende Entziehung handelt, oder wir hoffen auch, daß der Magiſtrat deutlich zu erkennen gibt, welche Gründe etwa dauernd dafür ſprechen, daß der Verein, der bisber dieſe Turnhallen benutzt hat, ſie in Zukunft nicht mehr ſoll benutzen können.