treten muß. Desgleichen iſt nicht zu verkennen, daß unſer Kämmerer durch die jetzige Arbeitsverteilung mindeſtens bis an die Höchſtgrenze ſeiner Leiſtungs⸗ fähigkeit belaſtet iſt, alſo für neue Aufgaben zweifel⸗ los keine Zeit mehr haben könnte. Meine Herren, es iſt dann weiter in der Vor⸗ lage ſchon angedeutet, welches Dezernat der neue be⸗ foldete Stadtrat erhalten ſoll. Dieſe Ausführungen haben im weſentlichen wohl nur informatoriſchen Eharakter, da ſich der Dezernent der Verwaltung die Verteilung der Magiſtratsgeſchäfte vorbehalten muß. Es iſt aber vor allem auf das Dezernat der Straßen⸗ reinigung, mit dem das der Müllbeſeitigung in Zn⸗ funft verbunden werden ſoll, hingewieſen; daß der nene beſoldete Stadtrat auch für Vertretungen von erkrankten oder ſonſt verhinderten Magiſtratsmit⸗ gliedern in Tätigkeit treten ſoll, und es wird ſchließ⸗ lich darauf aufmerkſam gemacht, daß der Beſchluß des Magiſtrats, der dieſe beiden neuen Stellen fordert, ein einſtimmiger Beſchluß iſt. Meine Herren, meine Freunde haben alle dieſe Gründe durchaus gewürdigt und ernſthaft geprüft und ſind grundſätzlich zu der UÜberzeugung gekommen, daß es dem Intereſſe unſerer Verwaltung entſpricht, wenn eine neue beſoldete Stadtratsſtelle geſchaffen wird. Wir ſehen namentlich auch ein, daß es nicht möglich iſt, die Arbeiten, die dem neuen beſoldeten Stadtrat übertragen werden ſollen, etwa durch einen Magiſtratsaſſeſſor ausführen zu laſſen. Weniger überzeugend iſt für uns in der Vorlage der Nach⸗ weis geführt, daß der neu anzuſtellende beſoldete Stadtrat unter allen Umſtänden ein Juriſt ſein muß. Es erſcheint uns gerade dieſe Frage einer ein⸗ gehenden Prüfung im Ausſchuß wert. Wir wollen mit dieſer Prüfung eine Ausſprache über unſere ſtädtiſche Verwaltung und ihren inneren Betrieb überhaupt verbinden Wir hoffen da noch weitere Auskunft zu erhalten, die zur Klärung der An⸗ gelegenheit wünſchenswert erſcheint. Der Magiſtrat beantragt, zugleich mit der Schaffung der Stelle eines beſoldeten Stadtrats die Schaffung der Stelle eines unbeſoldeten Stadtrats zu verbinden, alſo des Gegengiftes, wie der ver⸗ ſtorbene Oberbürgermeiſter Fritſche dieſe Maßregel einmal ſcherzhaft genannt hat. Meine Herren, auch dagegen haben meine Freunde keine Bedenken zu erheben. Wir halten aber auch die Schaffung einer unbeſoldeten Magiſtratsſtelle für ausreichend und wünſchen nicht etwa, dem einen beſoldeten Magiſtrats⸗ mitgliede nun zwei unbeſoldete gegenüberzuſtellen, ſchon um den Magiſtrat nicht gar zu vielköpfig zu machen und ihm den Charakter eines Kollegiums zu wahren. Mein Antrag geht deshalb dahin, die Vorlagen Nr. 17 und 18 dem Ausſchuſſe zu überweiſen. dem Sie bereits die Vorbereitung der Wahl eines un⸗ beſoldeten Stadtrats und heute die Wahl eines zweiten Stellvertreters des Vorſitzenden des Gewerbe⸗ gerichts überwieſen haben. Ich bitte Sie, dieſem Antrage zuzuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Bericht⸗ erſtatters.) Vorſteher Roſenberg: Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnuna: 244 —— Vorlage betr. Nachbewilligungen im Armen⸗ etat für 1906. — Druckſache 246. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Folgende Etatsnummern aus Ord. Kapitel v für 1906 werden in Höhe der bei den einzelnen Nummern angegebenen Beträge aus laufenden Mitteln des Jahres 1906 ver⸗ ſtärkt: 1. O. v—1—22 bis e — Pflege⸗ gelde —. . . . 4 146,68 ℳ— 2. O. V—1—3a — Bekleidung — 4 683,60 „ 3. O. v — 1—3b — Brennvor⸗ räkfee — 812,59 „ 4. O. v—2—1 — Erſtattungen an auswärtige Armenverbände 7 588,76 „ 5. O. v—3—3— Geburtshilfe — 330,25 „ 6. O. v—3—4 Beſondere ärzt⸗ liche, wundärztl. und zahn⸗ ärztliche Hilfeleiſtungen 198,95 „ 7. O. v—3—5a bis e — Heil⸗ mitte—. . . 3 386,05 „ 8. O. v—3—11 — Beförderung von Kranken —.. . . 916,65 „ 9. O. V—1—4—1 bis 3 — Be⸗ gräbniskoſte — 915,57 10. O. v—5—7a bis b — Aus⸗ gaben infolge des Fürſorge⸗ erziehungsgeſetzes — 413.10 zuſammen 23 392,20 .) Das Protokoll vollziehen heute die Herren Stadtverordneten Bollmann, Döbler und Dr. Roſe. Punkt 20 der Tagesordnung: Vorlage betr. Weitergewährung von Teuerungszulagen. Druckſache 247. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der bisherige in der Form einer Teuerungs⸗ zulage gewährte Zuſchuß iſt in der bisherigen Höhe bis zum 31. März 1908 weiter zu ge⸗ währen. Die Mittel für dieſen Zuſchuß ſind beim Hauptetat dem Dispoſitionsfonds, bei den Sonderetats den laufenden Mitteln zu ent⸗ nehmen.) Punkt 21 iſt bereits erledigt. Zu Punkt 22: Beſchlußfaſſung über die Daner der Sommerferien Ae werden wir wohl wie üblich die Monate Juli und Auguſt als Ferien feſtſetzen. — Die Verſammlung nimmt das an. Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Herr Vor⸗ ſteher, ich habe überhört, daß Punkt 20 ſchon erledigt iſt. Ich hatte die Abſicht, mich zum Worte zu mel⸗ den. Vielleicht iſt die Verſammlung damit einver⸗ ſtanden, daß das jetztnoch geſchieht.