Es iſt bedauerlich, mit welcher Leichtfertigkeit Sie folche Sachen ausſprechen. (Stadtv. Hirſch: Das habe ich nicht geſagt!) Ich weiſe das aufs entſchiedenſte zurück. Uns ſtehen die minder beſoldeten Beamten und Arbeiter ebenſo nahe wie die höher beſoldeten. Der Vorwurf iſt voll⸗ ſtändig unzutreffend, und ich finde — ich muß mich in acht nehmen, nicht ein zu ſcharfes Wort zu ſagen — ich muß es in der Tat durchaus verurteilen, daß hier von einem Manne, der es wiſſen muß, ſolche Behauptungen aufgeſtellt werden, die den Magiſtrat den ihm unterſtellten Beamten gegenüber in ein ganz ſchiefes und tatſächlich unwahres Licht ſtellen. Die Stadtverordnetenverſammlung weiß es beſſer, daß es nicht ſo iſt, wie der Herr Stadtv. Hirſch es hier dar⸗ zuſtellen beliebt hat. (Bravo! bei der Freien Vereinigung. Lachen bei den Sozialdemokraten.) Was die Angelegenheit mit dem Waſſerwerk anbetrifft, ſo weiß ich nur, daß die Deputation einen Antrag auf Erhöhung der Löhne ihrer Arbeiter geſtellt hat, den der Magiſtrat angenommen hat. Ich weiß nicht, wie Herr Hirſch dazu kommt, hier Behauptungen aufzuſtellen, die ſich mit den Tat⸗ ſachen auch nicht im eutfernteſten im Einklang be⸗ finden. Es iſt doch höchſt bedauerlich, meine Herren, daß ſich ſolche Sachen immer wiederholen, und ich möchte wirklich an Herrn Hirſch die dringende Bitte richten, nach dieſer Richtung hin etwas vorſichtiger zu ſein, wenn er will, daß ſeine Ausführungen vom Magiſtratstiſch überhaupt noch ernſt genommen werden ſollen. Vorſteher Roſenberg: Wenn ein Stadwverordneter von einem Magiſtratsmitgliede ſagen würde, daß es ſich leichtfertig gewifſer Außerungen bedient hätte, ſo würde ich ihn zur Ordnung gerufen haben. kann daher nicht zugeben, daß vom Magiſtrats⸗ tiſch einem Stadtverordneten Leichtfertigkeit vor⸗ geworfen wird. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, der indirekte Ordnungsruf, den der Herr Vorſteher dem Herrn Oberbürgermeiſter erteilt hat, überhebt mich der Verpflichtung, des näheren auf ſeine beleidigenden und durchaus beweisloſen Behauptungen einzugehen. Der Herr Oberbürgermeiſter verfällt in einen ge⸗ reizten Ton, zu dem auch nicht der geringſte Anlaß vorliegt. Er wagt es, einem Stadtverordneten, wenn auch nicht direkt, aber doch mit dürren Worten, Unwahrheit oder vielleicht Lüge vorzuwerfen. Er behauptet, daß ich mit meinen Behauptungen leicht⸗ fertig vorgehe; er ſelbſt liefert aber den Beweis da⸗ für, wie leichtfertig er mit Behauptungen vorgeht. — (Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Roſenberg (unterbrechend): Herr Stadt⸗ verordneter, Sie dürfen dieſen Ausdruck nicht ge⸗ brauchen! Stadtv. Hirſch (fortfahrend): Der Herr Ober⸗ bürgermeiſter hat behauptet, ich hätte geſagt, der Magiſtrat habe für die unbeſoldeten — er verſprach ſich wohl, er meinte: für die nicht ſtändigen Arbeiter und Unterbeamten kein Herz. Ich bitte, aus dem unkorrigierten Stenogramm meiner Rede feſtzuſtellen, ob ich auch nur einen ähnlichen Aus⸗ druck gebraucht habe. Ich habe nicht entfernt daran gedacht, auch keine Andeutung nach dieſer Richtung 247 ch perſönlichen penſionsfähigen Zulagen. in welchem Maße die Löhne für igen Arbeiter erhöht worden ſind. der Herr Oberbürgermeiſter ver⸗ daß der Herr Oberbürgermeiſter, te Stenogramm meiner Rede ſeine Behauptungen von ſie ausgeſprochen hat, darüber gebeten, die nicht ſtänd Dieſe Auskunft hat weigert. Ich hoffe, wenn er das unkorrigier nachgeleſen haben wird, derſelben Stelle, von der er zurücknehmen wird. Im übrigen fordere ich den Herrn Oberbürgermeiſter auf, mir nachzuweiſen, wann und wo ich einmal in der Stadtverordneten⸗ verſammlung eine Behauptung aufgeſtellt habe, die nicht zu beweiſen iſt. Ich weiſe das mit aller Ent⸗ ſchiedenheit zurück und erwarte, daß der Herr Ober⸗ bürgermeiſter den Beweis für ſeine Behauptungen liefern wird. Wir werden ja vielleicht bei anderer Gelegenheit noch darauf zurückkommen. Der Herr Oberbürgermeiſter ſagt, meine Be⸗ hauptung, daß der Normaletat zugunſten von höheren Beamten durchbrochen worden wäre, ſei unrichtig. Meine Herren, dieſe Behauptung muß ich voll kommen aufrecht erhalten. Ich bitte den Herrn Oberbürger⸗ meiſter, ſich an die Vorgänge zu erinnern, die ſich in der Stadtverordnetenverſammlung wiederholt ab⸗ geſpielt haben. Ich möchte alſo hiermit feſtſtellen, daß einem Magiſtratsmitglied eine perſönliche pen⸗ fionsfähige Zulage in Höhe von 2000 %. vor Ab⸗ lauf der durch den Normaletat geſetzten Friſt be⸗ willigt worden iſt; ich ſtelle ferner feſt, daß wir das Gehalt eines anderen Magiſtratsmitglieds noch vor ganz kurzer Zeit um 3000 ℳ erhögt haben, und ich iter daran, daß wir vor noch nicht allzu erinnere wei langer Zeit einem Magiſtratsmitgliede, deſſen Amts⸗ einer Wiederwahl eine periode abgelaufen war, bei perſönliche Gehaltszulage von 1000 % bewilligt haben. Man macht das eben bei den höheren Ma⸗ giſtratsbeamten anders, man gibt das in Form von Man kann ormellen Standpunki ſtellen und ſagen, daß das kein Durchrechen des Normaletats iſt. Ich behaupte: es iſt ein Durchbrechen. Wenn wir ein⸗ mal die Gehälter und Löhne auf 5 Jahre feſtſetzen, ſo heißt das, daß während dieſer 5 Jahre keinem Beamten das Gehalt oder der Lohn erhöht werden ſoll. Gibt man aber einem Beamten eine Zulage, ſo bedeutet doch dieſe Zulage in Wirklichkeit eine Erhöhung des Gehalls. In welcher Form das ge⸗ ſchieht, iſt ziemlich gleichgültig, gleichgültig für die Stadtkaſſe und auch für den betreffenden Beamten. Ich begnüge mich mit dieſen wenigen Aus⸗ führungen. Sie werden mir hoffentlich darin Recht geben, daß die Behauptungen, die ich aufgeſtellt habe, und in denen durchaus kein Vorwurf gegen den Magiſtrat lag, die aber der Herr Oberbürgermeiſter als Vorwurf aufgefaßt hat, in jeder Beziehung richtig waren, und ich erwarte, daß der Herr Ober⸗ bürgermeiſter ſeinen Vorwurf nunmehr zurücknimmt. Der Herr Oberbürgermeiſter ſagt, man könne mich nicht ernſt nehmen, weil ich eine Behauptung bezüg⸗ lich der Arbeiter der Waſſerwerke aufgeſtellt habe. Meine Herren, ich habe erklärt, daß ein Mitglied der Deputation mir das mitgeteilt hat. Dieſes Mit⸗ alied hält ſeine Behauptung aufrecht, wird fich übrigens, falls es noch nicht geſchehen iſt, ſelbſt zum Worte meiden, um das wiederzugeben, was er mir erklärt hat. Sollte ich mich im Irrtum befinden, ſo würde ich von dem betreffenden Mitgliede der De⸗ putation falſch unterrichtet worden ſein. Ich weiß es nicht. Jedenfalls liegt dann doch abſolut kein Grund vor, einen derartigen Ton in der Stadt⸗ ſich auf den f gemacht, ſondern ich habe lediglich um Auskunft verordnetenverſammlung anzuſchlagen. Wenn der