Arbeitgebern, und zwar zugunſten der Arbeitgeber. Wir ſiehen auf dem Standpunkte, daß eine Behörde überhaupt nicht das Recht hat, ſich in die wirtſchaft⸗ lichen Kämpfe zwiſchen Arbeitern und Unternehmern einzumiſchen. Das hätte auch der Charlottenburger Magiſtrat nicht tun ſollen. Er hat ſich einfach meiner Anficht nach von dem Grundſatz leiten zu laſſen, wie am beſten die Intereſſen der Stadt ge⸗ wahrt werden. Im Intereſſe der Stadt liegt es ganz zweifellos, daß die Bauten, die den Unter⸗ nehmern in Arbeit gegeben waren, auch zu der be⸗ ſtimmten Zeit fertiggeſtellt werden. Wenn die Unter⸗ nehmer dazu nicht imſtande ſind, ſo mag der Magi⸗ ſtrat ſehen, auf welche Weiſe er in der Lage iſt, die Unternehmer dazu zu zwingen, daß fie die vertrag⸗ lichen Beſtimmungen einhalten. Es gibt ja hierzu verſchiedene Wege. Entweder kann der Magiſtrat mit dem Unternehmer über die Arbeiten, die bisher verrichtet worden ſind, abrechnen und die Arbeiten dann in eigener Regie weiter ausführen, oder aber — und das iſt das Mindeſte, was man vom Magi⸗ ſtrat erwarten kann — er kann die Unternehmer an ihre Pflicht erinnern und ſie darauf aufmerkſam machen, daß ſie, falls ſie den Vertrag nicht inne⸗ halten, für den Schaden, der der Stadt dadurch er⸗ wächſt, aufzukommen haben. Keines von beiden hat der Magiſtrat getan. Er ſtellt ſich einfach auf den Standpunkt: die Arbeiter haben den Schiedsſpruch des Einigungsamtes nicht angenommen, folglich ſind die Unternehmer in ihrem Recht und brauchen die Bauten nicht zu der Zeit zu vollenden, zu der ſie vertraglich verpflichtet ſind. Meine Herren, ich gebe ohne weiteres zu, daß ſich ſcheinbar die Arbeitnehmer dadurch, daß ſie den Spruch des Einigungsamts nicht anerkannt haben, ins Unrecht geſetzt haben; aber nur ſcheinbar. Wenn man ein richtiges Urteil fällen will, dann muß man die näheren Verhältniſſe unterſuchen, aus denen der ganze Kampf entſtanden iſt. Ich mache Sie darauf aufmerkſam, daß es ſich bei den Forderungen, die die Arbeiter an die Unternehmer ſtellten, in erſter Linie für die Arbeiter darum handelte, eine Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit herbeizuführen. Die Unter⸗ nehmer haben ſich aber von vornherein auf den Standpunkt geſtellt: wir unterhandeln mit euch über eine Verkürzung der Arbeitszeit überhaupt nicht. Die Unternehmer haben ſich alſo ſchroff ablehnend verhalten. Wenn heute zwei vertragſchließende Parteien ſich gegenüberſtehen, und die eine ſagt: über dieſe Forderung unterhandle ich überhaupt nicht, zieht erſt dieſe Forderung zurück, danm werden wir weiter unterhandeln können, — ſo werden Sie mir zugeben, daß das nicht gerade die Art iſt, wie man eine Einigung zuſtande bringen kann. Ich habe hier vor mir die Grundbeſitzer⸗Zeitung, alſo ein Organ, das doch ſicher nicht die Intereſſen der Arbeiter ver⸗ tritt. Darin iſt ein Bericht über die Sitzung des Verbandes der Baugeſchäfte von Berlin und den Vororten enthalten. Dieſe Sitzung muß im März ſtattgefunden haben; denn die Nummer der Zeitung datiert bereits vom 24. März. Es iſt da die Reſo⸗ ution abgedruckt, die der Verband der Baugeſchäfte angenommen hat, und aus der ganz deutlich hervor⸗ geht, daß die Unternehmer von vornherein die Arbeiter zwingen wollten, eine ihrer Forderungen, nämlich die Hauptforderung, zurückzuziehen. darf mir wohl geſtatten, dieſe Reſolution — ſie iſt ganz kurz — zu verleſen. Sie lautet: Die außerordentliche Generalverſammlung des Verbandes der Baugeſchäfte von Berlin 254 ch der Hoffnung und den Vororten nimmt von den mit den Arbeitnehmervertretern in der Achtzehnerkom⸗ miſſion zwecks Verlängerung der Tarifverträge bisher ſtattgefundenen Verhandlungen Kenntnis und ſpricht der Verbandeleitung zu der bis⸗ herigen Stellungnahme und den getroffenen Maßnahmen ihr vollſtes Vertrauen aus. Die Generalverſammlung weiſt auf das entſchiedenſte jede Forderung auf Arbeitszeitwerkürzung unter 9 Stunden zurück und lehnt weitere Verhand⸗ lungen über die übrigen Anträge der Arbeit⸗ nehmer ab, bevor nicht von dieſer Forderung Abſtand genommen iſt. 2 Sie ſehen alſo, daß das, was ich vorhin ausgeführt habe, durchaus ſtimmt: die Unternehmer haben von vornherein verlangt, daß die Arbeiter die Fordernng auf Verkürzung der Arbeitszeit fallen laſſen. Meine Herren, wenn man den Arbeitern in dieſer ſcharfen, ſchroffen Weiſe entgegentritt, dann iſt es nicht zu verwundern, wenn die Arbeiter nachher ſich dem Spruche des Schiedsgerichts, der ja auch von einer Verkürzung der Arbeitszeit Abſtand genommen hat, nicht fügen. Ich perſönlich bedaure das; aber es iſt ja nicht unſere Sache, darüber zu urteilen; man kann darüber geteilter Meinung ſein. Hier haben wir es lediglich mit der Tatſache zu tun, daß infolge von Differenzen zwiſchen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein Streit entbrannt iſt, und es fragt ſich nun, welche Stellung der Magiſtrat dazu ein⸗ nehmen ſoll. Da erkläre ich rundheraus, daß es eine Schädigung der Stadt bedeutet, wenn ſich der Magiſtrat in dieſem Falle zugunſten der Arbeitgeber ins Zeng legt. Denn das wird ja der Magiſtrat nicht in Abrede ſtellen, daß der Standpunkt, den er eingenommen hat, nichts weiter ift als ein Entgegen⸗ kommen gegen die Arbeitgeber. Der Magiftrat miſcht ſich in den wirtſchaftlichen Kampf ein, er ſucht den Unternehmern beizuſtehen, damit ſie in dem Kampfe den Sieg davon tragen. Ich hoffe ja, daß es ihnen trotzdem nicht gelingen wird. Meine Herren, ich gebe aber auch weiter ganz offen zu, daß ich vom Magiſtrat eine andere Stellungnahme gar nicht erwartet habe. Ich war mir keinen Augen⸗ blick im Zweifel darüber, daß der Magiſtrat, wie er das faſt immer tut, ſich der Unternehmer annehmen wird. Er ſtellt es ſo dar, als ob die Arbeiter im Unrecht ſind, folglich habe er die Intereſſen der Unternehmer wahrzunehmen. Wäre es umgekehrt, würden die Arbeitgeber ſich dem Schiedsſpruch nicht gefügt haben, dann würde der Magiſtrat ja wohl in Konſequenz ſeiner Erklärung ſich auf die Seite der Arbeitnehmer geſtellt haben. Wir werden abwarten, ob ein ſolcher Fall eintritt. Wie geſagt, meine Herren, ich habe es gar nicht anders von dem Magiſtrat er⸗ wartet; denn wir müſſen uns doch darüber klar ſein, in welcher Weiſe der Magiſtrat zuſammengeſetzt iſt. Der Magiſtrat iſt von einer Verſammlung ernannt, die auf Grund des plutokratiſchen Dreiklaſſenwahl⸗ ſyſtems gewählt iſt. Von einer Körperſchaft, die auf dieſe Weiſe zuſammengeſetzt iſt, iſt es ganz unmög⸗ lich, zu verlangen, daß ſie die Intereſſen derjenigen Klaſſe, aus der ſie ja ſelbſt hervorgegangen iſt, außer Acht läßt und die Ineereſſen der Arbeiterklaſſe wahr⸗ nimmt. Wir haben uns auch keinen Augenblick etwa 1 daß der Magiſtrat ſich auf die Seite der Arbeitnehmer ſtellen wird (Zuruf: Das ſoll er auch nicht!) — ganz recht: das ſoll er auch nicht —, oder daß er auch nur einen unparteiiſchen Standpunkt einnehmen